VO · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Registerkonzentration und die maschinelle Führung der Register (Register-VO)

Ausfertigungsdatum:
14.01.2004
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Registerkonzentration und die maschinelle Führung der Register (Register-VO)

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 14.01.2004 Gültig bis: 23.03.2004 Verordnung über die Registerkonzentration und die maschinelle Führung der Register (Register-VO) Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.