Anlage 1
Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen
Einrichtungen Prüfung Art der Prüfung Häufigkeit
1. Kanäle (einschließlich Feststellung von optische Kontrolle nach Einsatz-
der Einbindungen der Ablagerungen beziehungsweise beziehungsweise Spülplan;
Anschlusskanäle) Inaugenscheinnahme, sonst alle zwei Jahre
Begehung
erstmalige Erfassung des Kanalfernsehuntersuchung
Zustandes (1.1.1996 bis oder Begehung
31.12.2006)
Prüfung des Zustandes jährlich fünf Prozent der
nach Abschluss der Kanäle, das gesamte Netz
Ersterfassung (1.1.2006 bis aber alle 15 Jahre
31.12.2020 und danach
alle 15 Jahre)
1a. Haus- und/oder In Nach den allgemein an- Wiederholungsprüfung nur
Grundstücksanschlussl Wasserschutzgebieten: erkannten Regeln der bei industriellem und ge-
eitungen (sofern Prüfung entsprechend den Technik werblichem Abwasser nach
Bestandteil der in § 8 Absatz 2 den allgemein anerkannten
öffentlichen festgelegten Fristen und in Regeln der Technik
Kanalisation) den in Abs. 3 genannten
Fällen
Außerhalb von
Wasserschutzgebieten:
Bei industriellem und
gewerblichen Abwasser,
für das Anforderungen in
einem Anhang der
Abwasserverordnung
festgelegt sind: bis zum
31.12.2020
2. Schachtbauwerke Feststellung des Inaugenscheinnahme im Zusammenhang mit der
Allgemeinzustandes, Selbstüberwachung der
sichtbare Schäden an Kanäle
Kanaldeckeln,
Schmutzfängern und
Steigeisen sowie am
Schachtkörper,
Undichtigkeiten,
Fremdwasserzufluss,
Ablagerungen
3. Düker Feststellung von optische Inspektion halbjährlich
Ablagerungen und beziehungsweise
Schwimmstoffen am Ein- Inaugenscheinnahme
und Auslaufbauwerk
Überprüfung der halbjährlich
Funktionsfähigkeit von
Schmutzfang-, Mess- und
Steuereinrichtungen
Überprüfung der Plausibilitätskontrolle, zum in Abhängigkeit von der
Leistungsfähigkeit, Beispiel Druckhöhenverluste Bedeutung der Düker und
Rückstauverhalten zwischen Ein- und der technischen
Auslaufbauwerk Durchführbarkeit
Feststellung sichtbarer optische Inspektion in Abhängigkeit von de r
Schäden beziehungsweise Bedeutung der Düker und
Inaugenscheinnahme der technischen
Durchführbarkeit
Überprüfung der Strang- oder Muffenprüfung in Abhängigkeit von der
Wasserdichtigkeit oder vergleichbare Bedeutung der Düker und
Prüfmethode der technischen
Durchführbarkeit
4. Abwasserpumpwerke, Überprüfung der Pumpen Probelauf bei nicht ständig gemäß Herstellerangaben,
Hochwasserpump nach Betriebsanleitung des betriebenen Pumpen, sonst sonst monatlich
werke Herstellers nach Betriebsanweisung des
Herstellers
Überprüfung der Signal- Funktionsprüfung gem. gemäß Herstellerangaben,
und Alarmeinrichtungen, Herstellerangaben sonst monatlich
Fernüberwachung,
Fernwirksysteme
zusätzlich bei Prüfung der Pegelstände Funktionskontrolle, Kontrolle monatlich, bei Hochwasser
Hochwasserpumpwerken im Saugraum- und an der der Aufzeichnungen täglich
Einleitungsstelle
5. Druckleitungen ohne Erfassung sichtbarer Inaugenscheinnahme des Herstellerangaben, sonst
Drucknetz Schäden, zum Beispiel Bereichs der Kontroll- und halbjährlich
durch Korrosion, Abrasion Reinigungsöffnungen
Prüfung von Armaturen für Kontrolle der Herstellerangaben, sonst
die Entlüftung, Entleerung, Funktionsfähigkeit gemäß monatlich
Druckstoßsicherung und Herstellerangaben
von Kontrolleinrichtungen
6. Einrichtungen in Druck- Funktionsfähigkeit, nach den Angaben des Herstellerangaben, sonst
und Vakuument- Dichtigkeit der Pump- und Herstellers jährlich
wässerungsnetzen Druckleitungen
7. Regenüberläufe Inspektion der Drossel- und Überprüfung der Herstellerangaben, sonst
der Messeinrichtung, Systemeinstellung nach jährlich
beweglichen Wehre, Heber Angaben des Herstellers
Gängigkeit von Schiebern, Probelauf nach Angaben des Herstellerangaben, sonst
Funktionsfähigkeit der Herstellers halbjährlich
Mess- und Regeltechnik
Feststellung von zum Beispiel durch nach starken
Ablagerungen und Inaugenscheinnahme Niederschlägen, die eine
Verstopfungen Entlastung erwarten lassen
8. Regenklärbecken, Feststellung von Inaugenscheinnahme nach Niederschlägen, die
Regenüberlaufbecken, Ablagerungen und eine betrieblich
Stauraumkanäle, Verstopfungen bedeutsame
Regenrückhaltebecken Beaufschlagung erwarten
lassen, sonst monatlich
Funktionsfähigkeit von Funktionskontrolle gemäß Herstellerangaben, sonst
Drosselorganen, Herstellerangaben monatlich
beweglichen Wehren,
Hebern
Funktionsfähigkeit von Probelauf, nach Angaben des Herstellerangaben, sonst
Pumpen, Mess- und Herstellers monatlich
Regeltechnik,
Reinigungseinrichtungen
(in der Regel bei nicht
ständig gefüllten Becken),
Schiebern, Klappen,
Armaturen und so weiter
Inspektion der Drossel- und Überprüfung der Herstellerangaben, sonst
der Messeinrichtungen Systemeinstellung nach jährlich
Angaben des Herstellers
Inspektion der Überprüfung der
Messeinrichtungen Gerätekennlinien nach
Herstellerangaben
Feststellung sichtbarer optische Kontrolle alle fünf Jahre
Schäden an den Becken beziehungsweise
Inaugenscheinnahme
hydraulische Kalibrierung Kennlinienüberprüfung nach alle fünf Jahre
der Drosseleinrichtungen Angaben des Herstellers
9. Einleitungsbauwerke Allgemeinzustand, Inaugenscheinnahme Herstellerangaben, sonst
Ablagerungen halbjährlich
10. Hochwasserver- Funktionsfähigkeit von Probelauf nach Angaben des Herstellerangaben, sonst
schlüsse Verschlüssen Herstellers vierteljährlich
11. Übergabepunkte, Inspektion des Inaugenscheinnahme jährlich
Messstellen Allgemeinzustandes
Funktionsfähigkeit der Überprüfung der Herstellerangaben, sonst
Messeinrichtung Gerätekennlinien nach jährlich
Herstellerangaben
12. Notstromaggregate, Überprüfung auf Probelauf und Herstellerangaben, sonst
Notstromversorgung, Funktionsfähigkeit, Funktionskontrolle nach monatlich
sofern sie zu den Simulation eines Herstellerangaben; wenn
Bauwerken der Stromausfalls möglich Simulation eines
Kanalisation gehören Stromausfalls
bei gewerblichen oder diesen vergleichbaren Netzen
13. Abscheideanlagen Kontrolle und Inspektion nach Angaben des alle zwei Jahre
des Allgemeinzustandes Herstellers
Kontrolle des Füllstandsmessung gemäß vierteljährlich
Füllzustandes der Angaben des Herstellers
Abscheideräume
Kontrolle der Entleerung Prüfung des Abfuhrbetriebes vierteljährlich