Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw

Ausfertigungsdatum:
13.08.2020
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw

Anlage 1 Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen Einrichtungen Prüfung Art der Prüfung Häufigkeit 1. Kanäle (einschließlich Feststellung von optische Kontrolle nach Einsatz- der Einbindungen der Ablagerungen beziehungsweise beziehungsweise Spülplan; Anschlusskanäle) Inaugenscheinnahme, sonst alle zwei Jahre Begehung erstmalige Erfassung des Kanalfernsehuntersuchung Zustandes (1.1.1996 bis oder Begehung 31.12.2006) Prüfung des Zustandes jährlich fünf Prozent der nach Abschluss der Kanäle, das gesamte Netz Ersterfassung (1.1.2006 bis aber alle 15 Jahre 31.12.2020 und danach alle 15 Jahre) 1a. Haus- und/oder In Nach den allgemein an- Wiederholungsprüfung nur Grundstücksanschlussl Wasserschutzgebieten: erkannten Regeln der bei industriellem und ge- eitungen (sofern Prüfung entsprechend den Technik werblichem Abwasser nach Bestandteil der in § 8 Absatz 2 den allgemein anerkannten öffentlichen festgelegten Fristen und in Regeln der Technik Kanalisation) den in Abs. 3 genannten Fällen Außerhalb von Wasserschutzgebieten: Bei industriellem und gewerblichen Abwasser, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind: bis zum 31.12.2020 2. Schachtbauwerke Feststellung des Inaugenscheinnahme im Zusammenhang mit der Allgemeinzustandes, Selbstüberwachung der sichtbare Schäden an Kanäle Kanaldeckeln, Schmutzfängern und Steigeisen sowie am Schachtkörper, Undichtigkeiten, Fremdwasserzufluss, Ablagerungen 3. Düker Feststellung von optische Inspektion halbjährlich Ablagerungen und beziehungsweise Schwimmstoffen am Ein- Inaugenscheinnahme und Auslaufbauwerk Überprüfung der halbjährlich Funktionsfähigkeit von Schmutzfang-, Mess- und Steuereinrichtungen Überprüfung der Plausibilitätskontrolle, zum in Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit, Beispiel Druckhöhenverluste Bedeutung der Düker und Rückstauverhalten zwischen Ein- und der technischen Auslaufbauwerk Durchführbarkeit Feststellung sichtbarer optische Inspektion in Abhängigkeit von de r Schäden beziehungsweise Bedeutung der Düker und Inaugenscheinnahme der technischen Durchführbarkeit Überprüfung der Strang- oder Muffenprüfung in Abhängigkeit von der Wasserdichtigkeit oder vergleichbare Bedeutung der Düker und Prüfmethode der technischen Durchführbarkeit 4. Abwasserpumpwerke, Überprüfung der Pumpen Probelauf bei nicht ständig gemäß Herstellerangaben, Hochwasserpump nach Betriebsanleitung des betriebenen Pumpen, sonst sonst monatlich werke Herstellers nach Betriebsanweisung des Herstellers Überprüfung der Signal- Funktionsprüfung gem. gemäß Herstellerangaben, und Alarmeinrichtungen, Herstellerangaben sonst monatlich Fernüberwachung, Fernwirksysteme zusätzlich bei Prüfung der Pegelstände Funktionskontrolle, Kontrolle monatlich, bei Hochwasser Hochwasserpumpwerken im Saugraum- und an der der Aufzeichnungen täglich Einleitungsstelle 5. Druckleitungen ohne Erfassung sichtbarer Inaugenscheinnahme des Herstellerangaben, sonst Drucknetz Schäden, zum Beispiel Bereichs der Kontroll- und halbjährlich durch Korrosion, Abrasion Reinigungsöffnungen Prüfung von Armaturen für Kontrolle der Herstellerangaben, sonst die Entlüftung, Entleerung, Funktionsfähigkeit gemäß monatlich Druckstoßsicherung und Herstellerangaben von Kontrolleinrichtungen 6. Einrichtungen in Druck- Funktionsfähigkeit, nach den Angaben des Herstellerangaben, sonst und Vakuument- Dichtigkeit der Pump- und Herstellers jährlich wässerungsnetzen Druckleitungen 7. Regenüberläufe Inspektion der Drossel- und Überprüfung der Herstellerangaben, sonst der Messeinrichtung, Systemeinstellung nach jährlich beweglichen Wehre, Heber Angaben des Herstellers Gängigkeit von Schiebern, Probelauf nach Angaben des Herstellerangaben, sonst Funktionsfähigkeit der Herstellers halbjährlich Mess- und Regeltechnik Feststellung von zum Beispiel durch nach starken Ablagerungen und Inaugenscheinnahme Niederschlägen, die eine Verstopfungen Entlastung erwarten lassen 8. Regenklärbecken, Feststellung von Inaugenscheinnahme nach Niederschlägen, die Regenüberlaufbecken, Ablagerungen und eine betrieblich Stauraumkanäle, Verstopfungen bedeutsame Regenrückhaltebecken Beaufschlagung erwarten lassen, sonst monatlich Funktionsfähigkeit von Funktionskontrolle gemäß Herstellerangaben, sonst Drosselorganen, Herstellerangaben monatlich beweglichen Wehren, Hebern Funktionsfähigkeit von Probelauf, nach Angaben des Herstellerangaben, sonst Pumpen, Mess- und Herstellers monatlich Regeltechnik, Reinigungseinrichtungen (in der Regel bei nicht ständig gefüllten Becken), Schiebern, Klappen, Armaturen und so weiter Inspektion der Drossel- und Überprüfung der Herstellerangaben, sonst der Messeinrichtungen Systemeinstellung nach jährlich Angaben des Herstellers Inspektion der Überprüfung der Messeinrichtungen Gerätekennlinien nach Herstellerangaben Feststellung sichtbarer optische Kontrolle alle fünf Jahre Schäden an den Becken beziehungsweise Inaugenscheinnahme hydraulische Kalibrierung Kennlinienüberprüfung nach alle fünf Jahre der Drosseleinrichtungen Angaben des Herstellers 9. Einleitungsbauwerke Allgemeinzustand, Inaugenscheinnahme Herstellerangaben, sonst Ablagerungen halbjährlich 10. Hochwasserver- Funktionsfähigkeit von Probelauf nach Angaben des Herstellerangaben, sonst schlüsse Verschlüssen Herstellers vierteljährlich 11. Übergabepunkte, Inspektion des Inaugenscheinnahme jährlich Messstellen Allgemeinzustandes Funktionsfähigkeit der Überprüfung der Herstellerangaben, sonst Messeinrichtung Gerätekennlinien nach jährlich Herstellerangaben 12. Notstromaggregate, Überprüfung auf Probelauf und Herstellerangaben, sonst Notstromversorgung, Funktionsfähigkeit, Funktionskontrolle nach monatlich sofern sie zu den Simulation eines Herstellerangaben; wenn Bauwerken der Stromausfalls möglich Simulation eines Kanalisation gehören Stromausfalls bei gewerblichen oder diesen vergleichbaren Netzen 13. Abscheideanlagen Kontrolle und Inspektion nach Angaben des alle zwei Jahre des Allgemeinzustandes Herstellers Kontrolle des Füllstandsmessung gemäß vierteljährlich Füllzustandes der Angaben des Herstellers Abscheideräume Kontrolle der Entleerung Prüfung des Abfuhrbetriebes vierteljährlich

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.