VAPhvD · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (AusbildungsVO höherer vermessungstechnischer Dienst - VAPhvD)

Ausfertigungsdatum:
12.07.2014
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (AusbildungsVO höherer vermessungstechnischer Dienst - VAPhvD)

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 30 vom 22. November 2002 527 Anlage 1 (zu §§ 7 Abs. 2, 8, 11 Abs. 2) Ausbildungsplan für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes Ausbildungs- Abschnitt 1) Dauer Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt (Monate) I–VI Allgemein für alle Um Führungs- und Managementtechniken in der Ausbildungsstellen Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschafts- wesen zu beherrschen, soll die Referendarin bzw. der Referendar die im folgenden aufgeführten Ausbildungsinhalte in jedem der Ausbildungsab- schnitte anwenden. Die Vermittlung der theoreti- schen Grundkenntnisse soll in Form von Lehr- gängen erfolgen. Managementaufgaben und -methoden, Organisa- tion und Geschäftsbetrieb der Behörden, Kommu- nikation, Informations- und Bürotechnik, Perso- nalführung und -leitung, Personalverwaltung, Zusammenarbeit mit Personalvertretungen, volks- und betriebswirtschaftliche Grundsätze, Öffentlichkeitsarbeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Qualitätssicherung. I 41/2 Katasteramt Entstehung, Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters, Verbindung mit dem Grundbuch, Liegenschaftsrecht; Verwendung des Liegenschaftskatasters nach den Zweckbestim- mungen des Vermessungs- und Katastergesetzes; Bodenschätzung, Einrichtung und Führung des Grundbuches, Katastererneuerung. 1 Bezirksregierung, Kostenwesen, Planung, Durchführung, Ausarbei- Katasteramt oder tung und Kontrolle aller Kataster- und sonstigen Öffentlich bestellte Vermessungen unter Anwendung moderner Re- Vermessungsinge- chen- und Auswerteverfahren (Hardware, Soft- nieurin oder Öffent- ware-Technologie), Anwendungen in den Berei- lich bestellter Vermes- chen Geoinformationssysteme/Landinformations- sungsingenieur systeme, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und politischen Gremien. II 3 Amt für Agrarord- Geschichtliche Entwicklung der Flurbereinigung; nung Agrarrecht einschließlich ländlicher Siedlung; rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und tech- nische Grundlagen der Landentwicklung, insbe- sondere der Flurbereinigung und der Dorferneu- erung; Maßnahmen zur Förderung der Landent- wicklung, Kosten und Finanzierung; Neuord- nungsverfahren im ländlichen Raum, Flurbereini- gungsverfahren unter besonderer Berücksichti- gung der Belange des Umweltschutzes, der Land- 1 Obere Flurbereini- schaftspflege und der Dorferneuerung; Neugestal- gungsbehörde tungsgrundsätze, Wertermittlung, Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, Flurbereinigungsplan, Ausführung des Flurberei- nigungsplanes, Rechtsbehelfsverfahren; Einsatz und Anwendung von neuen Technologien; Teil- nahme an wesentlichen Arbeitsabschnitten und Terminen in Neuordnungsverfahren. Entwick- lung, Leitung und Koordinierung größerer Pro- jekte und fachübergreifender Planung im ländli- chen Raum, Umweltverträglichkeitsprüfung. 528 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 30 vom 22. November 2002 Ausbildungs- Abschnitt 1) Dauer Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt (Monate) III 41/2 Kommunales Vermes- Grundzüge der Raumordnung und Landespla- sungs-, Liegenschafts- nung; Städtebau: Arbeitsmethodik (Bestandsauf- oder Planungsamt nahme, Analyse, Prognose), Bauleitplanung, Si- cherung der Bauleitplanung, Regelung der bauli- chen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Ent- eignung, Erschließung, Ermittlung von Grund- stückswerten, Sanierungs- und Entwicklungs- maßnahmen; Umweltplanung, Umweltschutz; sonstiges Bau- und Bodenrecht; Bauordnungswe- sen; kommunales Vermessungs- und Liegen- schaftswesen. Aufgaben, Zuständigkeiten und Or- ganisation der kommunalen Selbstverwaltung, Zusammenwirken der Behörden und politischen Gremien. IV 21/2 Landesvermessungs- Aufbau, Erneuerung und Erhaltung des Lage-, amt Höhen- und Schwerefestpunktfeldes, topographi- sche Landesaufnahme, Photogrammetrie, topo- graphische Landeskartographie einschl. der Lauf- endhaltung der amtlichen topographischen Kar- tenwerke, Fernerkundung, Reproduktionstechnik, Präzisionsvermessungen. Planung, Lenkung, Durchführung und Kontrolle von Fachaufgaben im Innen- und Außendienst, Anwendungen in den Bereichen Geoinformationssysteme/Landinforma- tionssysteme. V 3 nach Wahl Vertiefung in einem der Abschnitte I, II, III oder IV als Projektmanagement zur Entwicklung von Modellen. VI 2) 41/2 Bezirksregierung Allgemeine Landesverwaltung, Fachaufsicht über die Katasterämter, Berufsrecht und Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin- nen und Öffentlich bestellten Vermessungsinge- nieure, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren, sonstige Aufgaben des Kataster- und Vermes- sungswesens, Verwaltungsrecht, Recht der Ange- hörigen des öffentlichen Dienstes; Aufgaben, Or- ganisation und Zusammenwirken der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen, Geschäftsbe- trieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Kon- trolle im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, Begriffe und Grundsätze der Ablauforganisation, Projektmanagement. Häusliche Prüfungsarbeit (6 Wochen) 24 1 ) Die Reihenfolge der Abschnitte II, III und IV kann vertauscht, die Abschnitte I, II und V können geteilt werden. 2 ) Für die Ausbildung im Abschnitt VI ist das Dezernat Landesvermessung und Liegenschaftskataster federführend. Soweit es die Ausbildung erfordert, kann die Referendarin oder der Referendar auch anderen Dezernaten zugewiesen werden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.