Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Ausfertigungsdatum:
- 11.11.2010
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Tabelle der Rohbauwerte je m³ umbauten Raumes (Brutto-Rauminhalt) ____________________________________________________________________________________ Gebäudeart Rohbauwert in €/m³
1. Wohngebäude 114,00 2. Wochenendhäuser 91,00 3. Büro- und Verwaltungsgebäude 133,00 4. Schulen 132,00 5. Kindergärten 120,00 6. Hotels, Pensionen, Heime bis zu 60 Betten, Gaststätten 131,00 7. Hotels, Heime, Sanatorien mit mehr als 60 Betten 136,00 8. Krankenhäuser 148,00 9. Versammlungsstätten wie Fest-, Mehrzweckhallen, Lichtspieltheater 124,00 (soweit nicht unter Nrn. 7 und 12) 10. Kirchen 131,00 11. Leichenhallen, Friedhofskapellen 118,00 12. Turn- und Sporthallen, einfache Mehrzweckhallen (soweit nicht unter Nr. 9) 79,00 13. Hallenbäder 131,00 14. Sonstige nicht unter Nrn. 1 bis 13 aufgeführten eingeschossige Gebäude 109,00 (z. B. Umkleidegebäude von Sporthallen und Schwimmbädern, Vereinsheime 15. ein- und mehrgeschossige Läden (Verkaufssstätten) bis 2 000 m² Verkaufs- 112,00 fläche (soweit nicht unter Nr. 22) 16. eingeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m² Verkaufsfläche, 100,00 Einkaufszentren (soweit nicht unter Nr. 22) 17. mehrgeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m² Verkaufsfläche 123,00 18. Kleingaragen 79,00 19. eingeschossige Mittel- und Großgaragen 98,00 20. mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 117,00 21. Tiefgaragen 129,00 22. Hallenbauten wie Fabrik-, Werkstatt- und Lagerhallen, einfache Sport- und Tennishallen ohne oder mit geringen Einbauten a) bis 3 000 m³ umbauten Raum Bauart leicht 1 38,00 Bauart mittel 2 45,00 Bauart schwer 3 57,00 b) der 3 000 m³ übersteigende umbaute Raum Bauart leicht 1 29,00 Bauart mittel 2 37,00 Bauart schwer 3 42,00 23. mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude ohne Einbauten 92,00 24. mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit Einbauten 106,00 25. sonstige eingeschossige kleine gewerblicher Bauten 65,00 (soweit nicht unter Nr. 22) 26. eingeschossige Stallgebäude (soweit nicht unter Nr. 22) 56,00 27. mehrgeschossige Stallgebäude 66,00 28. sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Scheunen 44,00 29. Schuppen, offene Feldscheunen, Kaltställe und ähnliche Gebäude 34,00 30. erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser) a) bis 1 500 m³ umbauter Raum 28,00 b) der 1 500 m³ übersteigende umbaute Raum 17,00 _____________________________________________________________________________
Zuschläge: bei Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen 5 v. H. bei Hochhäusern 10 v. H. bei Gebäuden mit befahrbaren Decken (außer bei den Nrn. 19 bis 21) 10 v. H. bei Hallenbauten mit Kränen für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 40,00 €/m2 Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln; dies gilt auch für Außenverkleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss. Abschläge: bei mehrgeschossigen Verkaufsstätten (Nr. 17) in einfacher Ausführung (Bauart leicht1 oder mittel2), deren Nutzfläche überwiegend nur Ausstellungszwecken dient 40 v. H. bei mehrgeschossigen Fabrik- Werkstatt und Lagergebäuden mit und ohne Einbauten (Nrn. 23 und 24) in einfacher Ausführung (Bauart leicht1 oder mittel2) 30 v. H. ____________________________________________________________________________________________________________________________________
) Zum Beispiel Stahlhallen mit Blecheindeckung und Wandverkleidung in Blech oder 11,5 cm starke Ausmauerung der Wände oder Gasbetonwände (leichte Wandverkleidung).
) Zum Beispiel Stahlhallen mit schwerer Dacheindeckung (Gasbetonplatten) und leichter Wandverkleidung, Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit leichter Dacheindeckung und unterschiedlichen Wandausführungen.
) Zum Beispiel Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit schwerer Dacheindeckung und schweren Wandausführungen.
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Auszug aus der DIN 277 Teil 1, Ausgabe Juni 1987, zur Bestimmung des Brutto-Rauminhalts
2. Begriffe
2.1 Brutto-Grundfläche (BGF)
Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes. Nicht dazu gehören die Grundflächen von nicht nutzbaren Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlräumen, zum Beispiel in belüfteten Dächern oder über abgehängten Decken. Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in Konstruktions-Grundfläche und Netto-Grundfläche.
2.2 Brutto-Rauminhalt
Der Brutto-Rauminhalt ist der Rauminhalt des Baukörpers, der nach unten von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und im Übrigen von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen wird. Nicht zum Brutto-Rauminhalt gehören die Rauminhalte von - Fundamenten, - Bauteilen, soweit sie für den Brutto-Rauminhalt von untergeordneter Bedeutung sind, zum Beispiel Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen und Dachgauben, - untergeordneten Bauteilen, wie zum Beispiel konstruktive und gestalterische Vor- und Rückspringe an den Außenflächen, ausragende Sonnenschutzanlagen, Lichtkuppeln, Schornsteinköpfe, Dachüberstände, soweit sie nicht Überdeckungen für Bereich b nach Abschnitt 3.1.1 sind.
3. Berechnungsgrundlagen
3.1 Allgemeines
3.1.1 Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln: - Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen. - Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen. - Bereich c: nicht überdeckt. Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen, zum Beispiel Geschossen, und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln.
3.1.2 Waagerechte Flächen sind aus ihren tatsächlichen Maßen, schrägliegenden Flächen aus ihrer senkrechten Projektion auf eine waagerechte Ebene zu berechnen.
3.1.3 Grundflächen sind in qm Rauminhalte in cbm anzugeben. 3.2 Berechnung von Grundflächen
3.2.1 Brutto-Grundfläche Für die Berechnung der Brutto-Grundfläche sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, zum Beispiel Putz, in Fußbodenhöhe anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen bleiben dabei unberücksichtigt. Brutto-Grundflächen des Bereiches b sind an den Stellen, an denen sie nicht umschlossen sind, bis zur senkrechten Projektion ihrer Überdeckungen zu rechnen. Brutto-Grundflächen von Bauteilen (Konstruktions-Grundflächen), die zwischen den Bereichen a und b liegen, sind zum Bereich a zu rechnen.
3.3 Berechnung von Rauminhalten
3.3.1 Brutto-Rauminhalt Der Brutto-Rauminhalt ist aus den nach Abschnitt 3.2.1 berechneten Brutto-Grundflächen und den dazugehörigen Höhen zu errechnen. Als Höhen für die Ermittlung des Brutto-Rauminhaltes gelten die senkrechten Abstände zwischen den Oberflächen des Bodenbelages der jeweiligen Geschosse oder bei Dächern die Oberfläche des Dachbelags. Bei Luftgeschossen gilt als Höhe der Abstand von der Oberfläche des Bodenbelags bis zur Unterfläche der darüberliegenden Deckenkonstruktion. Bei untersten Geschossen gilt als Höhe der Abstand von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle bis zur Oberfläche des Bodenbelags des darüberliegenden Geschosses. Für die Höhen des Bereiches c sind die Oberkanten der diesem Bereich zugeordneten Bauteile, zum Beispiel Brüstungen, Attiken, Geländer, maßgebend. Bei Bauwerken oder Bauwerksteilen, die von nicht senkrechten und/oder nicht waagerechten Flächen begrenzt werden, ist der Rauminhalt nach entsprechenden Formeln zu berechnen.
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Klasseneinteilung zu Tarifstelle 2.1.5.2
Bauwerksklasse 1 Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere - einfache statisch bestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein oder unbewehrtem Beton mit ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler Aussteifung;
Bauwerksklasse 2 Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere - statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann- und Verbundkonstruktionen, mit vorwiegend ruhenden Lasten, - Deckenkonstruktionen mit vorwiegend ruhenden Flächenlasten, die sich mit gebräuchlichen Tabellen berechnen lassen, - Mauerwerksbauten mit bis zur Gründung durchgehenden tragenden Wänden ohne Nachweis horizontaler Aussteifung, - Flachgründungen und Stützwände einfacher Art;
Bauwerksklasse 3 Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere - schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspannkonstruktionen und ohne Stabilitätsuntersuchungen, - einfache Verbundkonstruktionen des Hochbaus ohne Berücksichtigung des Einflusses von Kriechen und Schwinden, - Tragwerke für Gebäude mit Abfangung der tragenden beziehungsweise aussteifenden Wände, - ausgesteifte Skelettbauten, - ebene Pfahlrostgründungen, - einfache Gewölbe, - einfache Rahmentragwerke ohne Vorspannkonstruktionen und ohne Stabilitätsuntersuchungen, - einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste für Ingenieurbauwerke, - einfache verankerte Stützwände;
Bauwerksklasse 4 Tragwerke mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere - statisch und konstruktiv schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und Tragwerke, für deren Standsicherheits- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind, - vielfach statisch unbestimmte Systeme, - statisch bestimmte räumliche Fachwerke, - einfache Faltwerke nach der Balkentheorie, - statisch bestimmte Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordern, - einfach berechnete, seilverspannte Konstruktionen, - Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie turmartige Bauten, bei denen der Nachweis der Stabilität und Aussteifung die Anwendung besonderer Berechnungsverfahren erfordert, - Verbundkonstruktionen, soweit nicht in Bauwerksklasse 3 oder 5 erwähnt, - einfache Trägerroste und einfache orthotrope Platten, - Tragwerke mit einfachen Schwingungsuntersuchungen, - schwierige statisch unbestimmte Flachgründungen, schwierige ebene und räumliche Pfahlgründungen, besondere Gründungsverfahren, Unterfahrungen, - schiefwinklige Einfeldplatten für Ingenieurbauwerke, - schiefwinklig gelagerte oder gekrümmte Träger, - schwierige Gewölbe und Gewölbereihen, - Rahmentragwerke, soweit nicht in Bauwerksklassen 3 oder 5 erwähnt, - schwierige Traggerüste und andere schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke, - schwierige, verankerte Stützwände, - Konstruktionen mit Mauerwerk nach Eignungsprüfung;
Bauwerksklasse 5 Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere - statisch und konstruktiv ungewöhnlich schwierige Tragwerke, - schwierige Tragwerke in neuen Bauarten, - räumliche Stabwerke und statisch unbestimmte räumliche Fachwerke, - schwierige Trägerroste und schwierige orthotrope Platten, - Verbundträger mit Vorspannung durch Spannglieder oder andere Maßnahmen, - Flächentragwerke (Platten, Scheiben, Faltwerke, Schalen), die die Anwendung der Elastizitätstheorie erfordern, - statisch unbestimmte Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordern, - Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahme modellstatischer Untersuchungen oder durch Berechnungen mit finiten Elementen beurteilt werden können, - Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen, soweit nicht in Bauwerksklasse 4 erwähnt, - seilverspannte Konstruktionen, soweit nicht in Bauwerksklasse 4 erwähnt, - schiefwinklige Mehrfeldplatten, - schiefwinklig gelagerte, gekrümmte Träger, - schwierige Rahmentragwerke mit Vorspannkonstruktionen und Stabilitätsuntersuchungen, - sehr schwierige Traggerüste und andere sehr schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke, zum Beispiel weit gespannte oder hohe Traggerüste, - Tragwerke, bei denen die Nachgiebigkeit der Verbindungsmittel bei der Schnittkraftermittlung zu berücksichtigen ist.
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Gebührentafel zu Tarifstelle 2.1.5.2
Rohbau- Bauwerks- Bauwerks- Bauwerks- Bauwerks- Bauwerks-klasse summe (RS) klasse 1 klasse 2 klasse 3 klasse 4 5 € € € € € € 10 000 83 124 166 207 259
20 000 144 216 288 360 451
30 000 199 299 399 498 624
40 000 251 376 502 627 786
50 000 300 450 600 750 940
60 000 347 520 694 867 1 087
70 000 393 589 785 981 1 230
80 000 437 655 874 1 092 1 369
90 000 480 720 960 1 200 1 504
100 000 522 783 1 044 1 305 1 636
200 000 909 1 363 1 819 2 273 2 849
300 000 1 258 1 886 2 515 3 143 3 940
400 000 1 583 2 374 3 166 3 957 4 960
500 000 1 893 2 838 3 785 4 730 5 929
600 000 2 190 3 283 4 379 5 473 6 860
700 000 2 477 3 714 4 954 6 191 7 761
800 000 2 756 4 133 5 513 6 889 8 636
900 000 3 029 4 541 6 057 7 570 9 489
1 000 000 3 295 4 940 6 590 8 235 10 323
2 000 000 5 737 8 602 11 474 14 339 17 974
3 000 000 7 935 11 898 15 870 19 833 24 861
4 000 000 9 989 14 977 19 977 24 965 31 294
5 000 000 11 941 17 904 23 882 29 845 37 411
6 000 000 13 816 20 715 27 632 34 531 43 285 7 000 000 15 629 23 434 31 259 39 063 48 966
8 000 000 17 391 26 076 34 783 43 467 54 487
9 000 000 19 110 28 652 38 220 47 762 59 871
10 000 000 20 790 31 172 41 581 51 962 65 136
15 000 000 28 756 43 116 57 513 71 872 90 093
20 000 000 36 198 54 274 72 396 90 472 113 408
ab 25.000 000 43 273 64 881 86545 108 153 135 573 Bauwerksklassenfaktor
B€ 7,67 11,50 15,34 19,17 24,03
Gleichung des Gebührenverlaufs: Gebühr (€) = B€ (RS/511,29)0,8
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Leistungsverzeichnis für chemische und biologische Untersuchungen zu den Tarifstellen 8.2.9, 28.1.6 und 28.2.3.13
Gliederung
A Allgemeines B Anorganische Messgrößen und Summenmessgrößen (Nrn. 1 - 50d) C Organische Messgrößen (Nrn. 51 - 69n) D Abbauversuche gemäß Tensid-Verordnung (Nrn. 70 - 71 b) E "Dioxin" - und "Furan" - Analysen (Nrn. 72 - 72c) F Ökotoxologische Untersuchungen (Nrn. 73 - 78) G Bakteriologische Untersuchungen (Nrn. 79 - 82) H Limnologische Untersuchungen (Nrn. 83 - 91) I Probenahme (Nrn. 92 - 92j) J Probenvorbereitung von Feststoffen (Nrn. 93 - 98) K Bodenluft (Nrn. 99 - 100c)
A Allgemeines
Für chemische Untersuchungen von Proben und Begutachtungen werden in Fischereiangelegenheiten von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten und in den Bereichen Wasser und Abfall vom Landesumweltamt und den Staatlichen Umweltämtern die unter B bis J festgesetzten Gebühren erhoben.
Für Leistungen, die nicht im einzelnen aufgeführt sind, werden je nach Dauer der Amtshandlung folgende Stundensätze zugrundegelegt: je angefangene Stunde
für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte Gebühr: Euro 66
für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte Gebühr: Euro 51
für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte Gebühr: Euro 41
für Beamtinnen und Beamte des einfachen Dienstes und vergleichbare Angestellte Gebühr: Euro 31
Sonstige Kosten (z. B. Reisekosten, Materialkosten) werden gesondert berechnet.
B Anorganische Messgrößen und Summenmessgrößen
1 Trockenrückstand - gesamt Gebühr: Euro 8
2 Abfiltrierbare Stoffe Gebühr: Euro 26
3 Absetzbare Stoffe, Volumenanteil Gebühr: Euro 10
4 Absetzbare Stoffe, Massenkonzentration Gebühr: Euro 23 5 Absorptionskoeffizient Gebühr: Euro 15
6 Absorptionsspektrum Gebühr: Euro 15
7 Aluminium (Al) Gebühr: Euro 26
8 Ammonium-Stickstoff:
8a Ammonium-Stickstoff (NH4-N) in Wasser Gebühr: Euro 13
8b Ammonium-Stickstoff (NH4-N) in Feststoff Gebühr: Euro 36
9 Anionen, die mittels Ionenchromatografie bestimmt werden: Chlorid, Nitrat, Nitrit, Fluorid, Bromid, Iodid, Sulfat Gebühr: Euro 26
10 Basekapazität (KB) Gebühr: Euro 20
11 Spezifische Oberfläche Gebühr: Euro 128
12 Biochemischer Sauerstoff (BSB5) Gebühr: Euro 51
13 Borat-Bor (BO3-B) Gebühr: Euro 38
14 Bromid (Br-) Gebühr: siehe Nr.9
15 Calcium (Ca) Gebühr: siehe Nr.48
16 Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) Gebühr: Euro 46
16a Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB mit Chloridausgasung) Gebühr: Euro 64
17 Chlor, gesamt Gebühr: Euro 18
18 Chlorid (Cl-) Gebühr: siehe Nr.9
19 Chrom (VI) Gebühr: Euro 28
19a Chrom (VI) mit Berücksichtigung oxidierender reduzierender Substanzen Gebühr: Euro 46
20 Cyanid, gesamt Gebühr: Euro 36
20a Cyanid, leicht freisetzbar Gebühr: Euro 36
21 Elektrische Leitfähigkeit Gebühr: Euro 5
22 Fluoreszenzspektrum Gebühr: Euro 15
23 Fluorid (F-) Gebühr: siehe Nr.9
24 Glührückstand eines Trockenrückstands (s. Nr.1) Gebühr: Euro 13
24a Brennwert einer Feststoff- oder flüssigen Probe Gebühr: Euro 46
25 Kalium (K) Gebühr: siehe Nr.47/48
26 Kaliumpermanganatindex Gebühr: Euro 31
27 Kohlenstoff, organisch, gelöst (DOC) Gebühr: Euro 28
28 Kohlenstoff, organisch, gesamt (TOC) in Wasser Gebühr: Euro 26
28a Kohlenstoff, organisch, gesamt (TOC) in Feststoff Gebühr: Euro 41
29 Magnesium (Mg) Gebühr: siehe Nr.48
30 Natrium (Na) Gebühr: siehe Nr.47/48
31 Nitrat-Stickstoff (NO3-N) Gebühr: siehe Nr.9
32 Nitrit-Stickstoff (NO2-N) Gebühr: siehe Nr.9
33 pH-Wert Gebühr: Euro 5
34 Phenol-Index Gebühr: Euro 36
34a Phenol-Index mit Destillation Gebühr: Euro 51
35 Phosphat-Phosphor, gesamt (ges.-PO4-P) in Wasser Gebühr: Euro 41 35a Phosphat-Phosphor, gesamt (ges. PO4-P) in Feststoff Gebühr: siehe Nr.48
36 Phosphat-Phosphor, ortho (o-PO4-P) Gebühr: Euro 41
37 Säurekapazität (Ks) Gebühr: Euro 20
38 Sauerstoff (O2) Gebühr: Euro 18
39 Siliziumdioxid (SiO2) Gebühr: Euro 31
40 Stickstoff, organisch (org.-N) in Wasser Gebühr: Euro 51
40a Stickstoff, organisch (org.-N) in Feststoff Gebühr: Euro 61
40b Stickstoff (gesamt, instrumentell) in Wasser Gebühr: Euro 28
40c Stickstoff (gesamt, instrumentell) in Feststoffen Gebühr: Euro 41
41 Sulfat (SO42-) Gebühr: siehe Nr.9
42 Sulfid (S2-) Gebühr: Euro 51
43 Tenside, anionische (a-Tenside o. MBAS) Gebühr: Euro 38
44 Tenside, nichtionische (n-Tenside o. BiAS) Gebühr: Euro 46
45 Uranin, fluorimetrische Bestimmung Gebühr: Euro 31
46 Wassergehalt/Trockenrückstand/Trockensubstanz in Schlämmen und Feststoffen Gebühr: Euro 15
47 Elemente, die mittels Atomabsorptionsspektralphotometrie (AAS) bestimmt werden (pro Element; excl. Aufschluss, Aufschluss: s.50b, 50c):
47a mittels Flammen-AAS: pro Element Kupfer, Eisen, Mangan, Nickel, Zink, Natrium, Kalium Gebühr: Euro 20
47b mittels Graphitrohr-AAS: Antimon, Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt, Kupfer, Nickel, Selen, Thallium Gebühr: Euro 20
47c mittels Hydrid- oder Kaltdampfsystem (FIAS): Antimon, Arsen, Quecksilber, Selen Gebühr: Euro 20
48 Elemente, die mittels Induktiv gekoppeltem Plasma (ICP)-Analyse bestimmt werden: Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Beryllium, Blei, Bor, Calcium, Cadmium, Kobalt, Chrom gesamt, Eisen, Kalium, Lithium, Kupfer, Magnesium, Mangan, Molybdän, Natrium, Nickel, Phosphor gesamt, Schwefel, Selen, Silizium, Strontium, Silber, Titan, Vanadium, Wismut, Wolfram, Zinn, Zink, Zirkon (insgesamt, excl. Aufschluss, Aufschluss: s. Nr. 50b, Nr. 50c) Gebühr: Euro 26
49 Elemente, die in Feststoffen mittels Röntgenfluoreszenz-Analyse (RFA) bestimmt werden: Aluminium, Arsen, Barium, Blei, Cadmium, Calcium, Chrom, Eisen, Kalium, Kobalt, Kupfer, Magnesium, Mangan, Natrium, Nickel, Phosphor gesamt, Silizium, Titan, Vanadium, Zink (insgesamt, incl. Tablettenpressung) Gebühr: Euro 51
50 Herstellung von Eluaten und Aufschlüssen:
50a nach DIN 38414-S4 Gebühr: Euro 20
50b Königswasseraufschluss nach DIN 38414-S7 Gebühr: Euro 41
50c mittels Mikrowellenaufschluss Gebühr: Euro 26
50d NRW-Methode (pH-Stat) Gebühr: Euro 31
C Organische Messgrößen
51 Leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW);
für maximal 15 Einzelstoffe:
51a LHKW in Wasser Gebühr: Euro 77
51b LHKW in Feststoffen Gebühr: Euro 102
52 Chlorbenzole; für maximal 15 Einzelstoffe:
52a Chlorbenzole in Wasser Gebühr: Euro 102
52b Chlorbenzole in Feststoffen Gebühr: Euro 128
53 DDT, DDD, DDE usw. (DDX):
53a DDX in Wasser Gebühr: Euro 128
53b DDX in Feststoffen Gebühr: Euro 153
54 Aldrin, Dieldrin, Endrin usw. ("Drin"):
54a Drine in Wasser Gebühr: Euro 128
54b Drine in Feststoffen Gebühr: Euro 153
55 Benzol, Toluol, Xylole, Ethylbenzole (BTXE):
55a BTXE-Aromaten in Wasser Gebühr: Euro 51
55b BTXE-Aromaten in Feststoffen Gebühr: Euro 77
56 Hexachlorcyclohexane (HCH):
56a HCH in Wasser Gebühr: Euro 128
56b HCH in Feststoffen Gebühr: Euro 153
57 Polychlorierte Biphenyle (PCB), Tetrachlordiphenylmethane (TCDM):
57a PCB in Wasser Gebühr: Euro 102
57b PCB in Feststoffen Gebühr: Euro 128
57c TCDM in Wasser Gebühr: Euro 102
57d TCDM in Feststoffen Gebühr: Euro 128
58 Extrahierbare organische Halogenverbindungen (EOX):
58a EOX in Wasser Gebühr: Euro 77
58b EOX in Feststoffen Gebühr: Euro 77
59 Adsorbierbare und adsorbierte organische Halogenverbindungen (AOX):
59a AOX in Abwasser Gebühr: Euro 115
59b AOX in Feststoffen Gebühr: Euro 77
59c AOX in Grund- u. Oberflächenwasser Gebühr: Euro 77
60a Herbizide und Fungizide, 55 Einzelstoffe, z. B. Phenylharnstoffherbizide und Triazine, in Wasser Gebühr: Euro 153
60b Herbizide und Fungizide, 55 Einzelstoffe, z. B. Phenylharnstoffherbizide und Triazine, in Feststoffen Gebühr: Euro 169
61a Infrarot(IR)-spektroskopische Untersuchung einer mineralölhaltigen Wasserprobe zwecks Herkunftsermittlung Gebühr: Euro 61 61b Gaschromatographische Untersuchung einer mineralölhaltigen Wasserprobe zwecks Herkunftsermittlung Gebühr: Euro 112
62 Erstellen eines Gutachtens bzgl. Ölherkunftsermittlung (ca. 3h Bearbeitungszeit) Gebühr: Euro 194
63 Komplexbildner (z.B. NTA, EDTA) Gebühr: Euro 138
64 Organozinnverbindungen:
64a Organozinnverbindungen in Wasser Gebühr: Euro 256
64b Organozinnverbindungen in Feststoffen Gebühr: Euro 256
65 Phosphorsäureester Gebühr: Euro 102
66 Nitroaromaten:
66a Nitroaromaten i. Wasser Gebühr: Euro 128
66b Nitroaromaten in Feststoffen Gebühr: Euro 153
67 Kohlenwasserstoffe:
67a Kohlenwasserstoffe in Wasser mit IR Gebühr: Euro 41
67b Kohlenwasserstoffe in Feststoffen mit IR Gebühr: Euro 51
67c Kohlenwasserstoffe in Wasser m. GC Gebühr: Euro 102
67d Kohlenwasserstoffe in Feststoffen m. GC Gebühr: Euro 128
68 Aniline Gebühr: Euro 102
69a Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)nach Trinkwasserverordnung in Wasser Gebühr: Euro 77
69b PAK nach Trinkwasserverordnung in Feststoffen Gebühr: Euro 77
69c PAK nach EPA-1 in Wasser Gebühr: Euro 128
69d PAK nach EPA-1 in Feststoffen Gebühr: Euro 128
69g Chlorphenole Gebühr: Euro 138 69h Nitrophenole Gebühr: Euro 138
69i Epichlorhydrin Gebühr: Euro 102
69j Bentazon, Phenoxyalkancarbonsäuren und phenolische Herbizide in Wasser Gebühr: Euro 179
69k Glyphosat und AMPA Gebühr: Euro 179
69l Arzneimittelstoffe, z.B. Lipidsenker, Antiphlogistika, Analgetika, Psychopharmaka, Antiepileptika Gebühr: Euro 179
69m Betablocker, Bronchospasmolytika Gebühr: Euro 179
69n Östrogene, z.B. Estradiol, Estrion, 17- -Ethinylestradiol, Mestranol Gebühr: Euro 138
D Abbauversuche gemäß Tensidverordnung
70 Tensiduntersuchung
70a Auswahltest (anionische Tenside) Gebühr: Euro 1 023
70b Auswahltest (nichtanionische Tenside) Gebühr: Euro 1 023
70c Auswahltest (anionische und nichtanionische Tenside) Gebühr: Euro 1 534
71 Phthalate:
71a Phthalate in Wasser Gebühr: Euro 102
71b Phthalate in Feststoffen Gebühr: Euro 128
E "Dioxin"- und "Furan"-Analysen
72 Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F):
72a PCDD/F in Öl Gebühr: Euro 780
72b PCDD/F in Wasser Gebühr: Euro 780
72c PCDD/F in Feststoffen Gebühr: Euro 844
F Ökotoxikologische Untersuchungen
73 Fischtest:
73a Fischtest für Abwasser Gebühr: Euro 87
74 Bakterientest:
74a Leuchtbakterientest Gebühr: Euro 77
75 umu-Test Gebühr: Euro 256
76 Daphnientest:
76a für wasserlösliche Stoffe Gebühr: Euro 179
76b für schwerlösliche Stoffe Gebühr: Euro 297
76c für Abwasser Gebühr: Euro 77
77 21-Tage-Daphnientest Gebühr: Euro 2 316
78 Algentest (Zellvermehrungshemmtest) Gebühr: Euro 261
G Bakteriologische Untersuchungen
79 Bestimmung der Koloniezahl Gebühr: Euro 51
80 Bestimmung gesamtcoliformer Keime Gebühr: Euro 38
81 Bestimmung Fäkalcoliformer Keime Gebühr: Euro 38
82 Paket: Nr. 79 - Nr.81 Gebühr: Euro 115
H Limnologische Untersuchungen
83 Ermittlung der Gewässergüteklasse von Fließgewässern, pro Stelle Gebühr: Euro 153
83a Ermittlungen des trophischen Ist-Zustandes von Seen (4 in-situ-Messungen incl. Probenahme, Chlorophyll-, Ges. Phosphor-Best.; Tiefenlotung, Trophieindex, qualitative Phythoplanktonerfassung, Bericht) Gebühr: Euro 2 045
84 Sauerstoffproduktionspotential (SPL) Gebühr: Euro 77
85 Chlorophyll a (DIN) Gebühr: Euro 92
86 Sichttiefe Gebühr: Euro 15
87 Orientierende Tiefenlotung von Seen (Ermittlung der tiefsten Stelle als Messstelle bis zu einer Seefläche von 15ha) Gebühr: Euro 153
88 Vertikalprofil in Seen von Temperatur und Sauerstoff:
88a bei Flachseen Gebühr: Euro 51
88b bei geschichteten Seen Gebühr: Euro 153 89 Vertikalprofil in Seen von pH-Wert und Leitfähigkeit:
89a bei Flachseen Gebühr: Euro 51
89b bei geschichteten Seen Gebühr: Euro 153
90 Mikroskopische Untersuchung von Planktonproben, qualitativ:
90a Phytoplankton-Artenspektrum Gebühr: Euro 153
90b Phytoplankton-Zellzahlen Gebühr: Euro 205
90c Phytoplankton-Biovolumen Gebühr: Euro 102
91 Prüfung der Sedimentbeschaffenheit, qualitativ Gebühr: Euro 31
I Probenahme
92 Entnahme von Proben
92a Entnahme einer 2-h-Wasser Mischprobe Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und Personalaufwand
92b Entnahme einer Stichprobe Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und Personalaufwand
92e Entnahme einer Grundwasserprobe Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und Personalaufwand
92f Entnahme einer Sickerwasserprobe aus Schächten Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und Personalaufwand
92g Entnahme einer Abfallprobe Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und Personalaufwand
92i Entnahme einer Probe von kontaminierten Böden Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und Personalaufwand
92j Zuschlag für Arbeitsschutzmaßnahmen, falls erforderlich bei kontaminierten Böden, Abfällen und Sickerwässern Gebühr: Euro 26
J Probenvorbereitung von Feststoffen
93 Trocknung von Feststoffproben 93a bei 105°C Gebühr: Euro 15
93b Gefriertrocknung Gebühr: Euro 28
93c Lufttrocknung Gebühr: Euro 20
94 Siebung von Feststoffproben je Siebfraktion Gebühr: Euro 26
95 Bestimmung der Korngrößenverteilung mittels Laserbeugungsspektrometer Gebühr: Euro 31
96 Brechen von Feststoffproben Gebühr: Euro 26
97 Mahlen von Feststoffproben Gebühr: Euro 26
98 Homogenisieren von Feststoffproben Gebühr: Euro 5
K Bodenluft
99 Probenahme von Bodenluft Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und Personalaufwand
100 Bodenluftuntersuchung:
100a Methan Gebühr: Euro 38
100b Kohlenstoffdioxid Gebühr: Euro 38
100c Sauerstoff Gebühr: Euro 38
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.