Verordnung über Zuständigkeiten nach der Bundes-Tierärzteordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 10.12.2008
Verordnung über Zuständigkeiten nach der Bundes-Tierärzteordnung
Vom 16. September 1975
Auf Grund des § 13 Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung vom 17. Mai 1965 (BGBl. I S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 1975 (BGBl. I S. 409), wird verordnet:
(1) Das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium ist zuständige Behörde nach § 13 Abs. 2 Satz 1 und Absatz 3 der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO). (2) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist zuständige Behörde nach § 13 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Absatz 4 BTÄO.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2013 und danach alle fünf Jahre zu berichten. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Ministerfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 270 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.