Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 33 vom 8. November 2013 605
Anlage 1
Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen
Einrichtungen Prüfung Art der Prüfung Häufigkeit
1. Kanäle (einschließlich Feststellung von optische Kontrolle nach Einsatz-
der Einbindungen der Ablagerungen beziehungsweise beziehungsweise Spülplan;
Anschlusskanäle) Inaugenscheinnahme, sonst alle zwei Jahre
Begehung
erstmalige Erfassung des Kanalfernsehuntersuchung
Zustandes (1.1.1996 bis oder Begehung
31.12.2006)
Prüfung des Zustandes nach jährlich fünf Prozent der
Abschluss der Ersterfassung Kanäle, das gesamte Netz
(1.1.2006 bis 31.12.2020 aber alle 15 Jahre
und danach alle 15 Jahre)
1a. Haus- und/oder In Wasserschutzgebieten: Nach DIN 1986 Teil 30 Wiederholungsprüfung
Grundstücksan- Erstmalige Prüfung beziehungsweise DIN EN abweichend von Nummer 1
schlussleitungen entsprechende den in § 8 1610 entsprechend § 8 Absatz 8
(sofern Bestandteil der Absatz 3 festgelegten Fristen
öffentlichen
Kanalisation) Außerhalb von
Wasserschutzgebieten:
Bei industriellem und
gewerblichen Abwasser, für
das Anforderungen in einem
Anhang der
Abwasserverordnung
festgelegt sind: bis zum
31.12.2020
2. Schachtbauwerke Feststellung des Inaugenscheinnahme im Zusammenhang mit der
Allgemeinzustandes, Selbstüberwachung der
sichtbare Schäden an Kanäle
Kanaldeckeln,
Schmutzfängern und
Steigeisen sowie am
Schachtkörper,
Undichtigkeiten,
Fremdwasserzufluss,
Ablagerungen
3. Düker Feststellung von optische Inspektion halbjährlich
Ablagerungen und beziehungsweise
Schwimmstoffen am Ein- und Inaugenscheinnahme
Auslaufbauwerk
Überprüfung der halbjährlich
Funktionsfähigkeit von
Schmutzfang-, Mess- und
Steuereinrichtungen
Überprüfung der Plausibilitätskontrolle, zum in Abhängigkeit von der
Leistungsfähigkeit, Beispiel Druckhöhenverluste Bedeutung der Düker und
Rückstauverhalten zwischen Ein- und der technischen
Auslaufbauwerk Durchführbarkeit
Feststellung sichtbarer optische Inspektion in Abhängigkeit von der
Schäden beziehungsweise Bedeutung der Düker und
Inaugenscheinnahme der technischen
Durchführbarkeit
Überprüfung der Strang- oder Muffenprüfung in Abhängigkeit von der
Wasserdichtigkeit oder vergleichbare Bedeutung der Düker und
Prüfmethode der technischen
Durchführbarkeit
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4. Abwasserpumpwerke, Überprüfung der Pumpen Probelauf bei nicht ständig gemäß Herstellerangaben,
Hochwasserpump nach Betriebsanleitung des betriebenen Pumpen, sonst sonst monatlich
werke Herstellers nach Betriebsanweisung
des Herstellers
Überprüfung der Signal- und Funktionsprüfung gem. gemäß Herstellerangaben,
Alarmeinrichtungen, Herstellerangaben sonst monatlich
Fernüberwachung,
Fernwirksysteme
zusätzlich bei Prüfung der Pegelstände im Funktionskontrolle, Kontrolle monatlich, bei Hochwasser
Hochwasserpump Saugraum- und an der der Aufzeichnungen täglich
werken Einleitungsstelle
5. Druckleitungen ohne Erfassung sichtbarer Inaugenscheinnahme des Herstellerangaben, sonst
Drucknetz Schäden, zum Beispiel Bereichs der Kontroll- und halbjährlich
durch Korrosion, Abrasion Reinigungsöffnungen
Prüfung von Armaturen für Kontrolle der Herstellerangaben, sonst
die Entlüftung, Entleerung, Funktionsfähigkeit gemäß monatlich
Druckstoßsicherung und von Herstellerangaben
Kontrolleinrichtungen
6. Einrichtungen in Druck- Funktionsfähigkeit, Dichtigkeit nach den Angaben des Herstellerangaben, sonst
und Vakuumentwässe der Pump- und Herstellers jährlich
rungsnetzen Druckleitungen
7. Regenüberläufe Inspektion der Drossel- und Überprüfung der Herstellerangaben, sonst
der Messeinrichtung, Systemeinstellung nach jährlich
beweglichen Wehre, Heber Angaben des Herstellers
Gängigkeit von Schiebern, Probelauf nach Angaben Herstellerangaben, sonst
Funktionsfähigkeit der Mess- des Herstellers halbjährlich
und Regeltechnik
Feststellung von zum Beispiel durch nach starken
Ablagerungen und Inaugenscheinnahme Niederschlägen, die eine
Verstopfungen Entlastung erwarten lassen
8. Regenklärbecken, Feststellung von Inaugenscheinnahme nach Niederschlägen, die
Regenüberlaufbecken, Ablagerungen und eine betrieblich bedeutsame
Stauraumkanäle, Verstopfungen Beaufschlagung erwarten
Regenrückhaltebecken lassen, sonst monatlich
Funktionsfähigkeit von Funktionskontrolle gemäß Herstellerangaben, sonst
Drosselorganen, beweglichen Herstellerangaben monatlich
Wehren, Hebern
Funktionsfähigkeit von Probelauf, nach Angaben Herstellerangaben, sonst
Pumpen, Mess- und des Herstellers monatlich
Regeltechnik,
Reinigungseinrichtungen (in
der Regel bei nicht ständig
gefüllten Becken), Schiebern,
Klappen, Armaturen und so
weiter
Inspektion der Drossel- und Überprüfung der Herstellerangaben, sonst
der Messeinrichtungen Systemeinstellung nach jährlich
Angaben des Herstellers
Inspektion der Überprüfung der
Messeinrichtungen Gerätekennlinien nach
Herstellerangaben
Feststellung sichtbarer optische Kontrolle alle fünf Jahre
Schäden an den Becken beziehungsweise
Inaugenscheinnahme
hydraulische Kalibrierung der Kennlinienüberprüfung nach alle fünf Jahre
Drosseleinrichtungen Angaben des Herstellers
9. Einleitungsbauwerke Allgemeinzustand, Inaugenscheinnahme Herstellerangaben, sonst
Ablagerungen halbjährlich
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10. Hochwasserver- Funktionsfähigkeit von Probelauf nach Angaben Herstellerangaben, sonst
schlüsse Verschlüssen des Herstellers vierteljährlich
11. Übergabepunkte, Inspektion des Inaugenscheinnahme jährlich
Messstellen Allgemeinzustandes
Funktionsfähigkeit der Mess- Überprüfung der Herstellerangaben, sonst
einrichtung Gerätekennlinien nach jährlich
Herstellerangaben
12. Notstromaggregate, Überprüfung auf Probelauf und Herstellerangaben, sonst
Notstromversorgung, Funktionsfähigkeit, Simulation Funktionskontrolle nach monatlich
sofern sie zu den eines Stromausfalls Herstellerangaben; wenn
Bauwerken der möglich Simulation eines
Kanalisation gehören Stromausfalls
bei gewerblichen oder diesen vergleichbaren Netzen
13. Abscheideanlagen Kontrolle und Inspektion des nach Angaben des alle zwei Jahre
Allgemeinzustandes Herstellers
Kontrolle des Füllzustandes Füllstandsmessung gemäß vierteljährlich
der Abscheideräume Angaben des Herstellers
Kontrolle der Entleerung Prüfung des Abfuhrbetriebes vierteljährlich