Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld
- Ausfertigungsdatum:
- 08.10.2015
Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld
Verordnung
zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
an die „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld
Vom 29. September 2015
Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags:
Der „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.