Anlage 1
Curricularwert-Bandbreiten für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie strukturierte
Promotionsstudiengänge an Universitäten in Nordrhein-Westfalen
CW-Bandbreite CW-Bandbreite CW-Bandbreite
Studiengänge im Bereich …
Bachelor Master Promotion
Sprach- und bis 1,50
1,80 - 3,00 0,90 - 1,50
Kulturwissenschaften
Rechts-, Wirtschafts- und bis 1,20
1,60 - 2,40 0,80 - 1,20
Sozialwissenschaften, Pädagogik
Mathematik, Geographie, bis 1,70
2,20 - 3,40 1,10 - 1,70
Psychologie
Ingenieurwissenschaften,
Naturwissenschaften, Informatik, bis 2,30
3,40 - 4,60 1,70 - 2,30
Pharmazie, Architektur
Agrar-, Forst- und bis 2,00
2,80 - 4,00 1,40 - 2,00
Ernährungswissenschaften
individuelle individuelle individuelle
Kunst, Musik, Sport, Design
CW-Berechnung CW-Berechnung CW-Berechnung
Sonstige Fächer individuelle individuelle individuelle
(u.a. Hebammenwissenschaft, CW-Berechnung CW-Berechnung CW-Berechnung
Psychotherapie)
Anmerkungen:
1. Innerhalb der angegebenen Bandbreiten können die Hochschulen die aus den bisher geltenden
Curricularnormwerten abgeleiteten Werte (80 Prozent für Bachelor beziehungsweise 40 Prozent für
Master) verwenden oder den Curricularwert für einen Studiengang auf Grundlage des Studienplans
selbst ableiten.
2. Bei Studiengängen, die den oben aufgeführten Bandbreiten nicht eindeutig zugeordnet werden
können, sind die Curricularwerte auf Grundlage des Studienplans unter Berücksichtigung der für die
Teilbereiche des Studiengangs einschlägigen Bandbreiten abzuleiten.
3. Die angegebenen Brandbreiten gelten für sechs-semestrige Ein-Fach-Bachelor und vier-semestrige
Ein-Fach-Master. Bei abweichenden Regelstudienzeiten und Mehr-Fach-Studiengängen sind die
Bandbreiten entsprechend anzupassen.
4. Bei Teilstudiengängen (im Rahmen von Mehr-Fach-Studiengängen, Lehramtsstudiengängen) sind
die aufgeführten Bandbreiten anteilig zu berücksichtigen. Die anteilige Gewichtung der
Teilstudiengänge erfolgt auf Grundlage des Studienplans. Für Studiengänge mit Beteiligung der
Medizin, deren Plätze außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens vergeben werden, erfolgt eine
individuelle Curricularwert-Berechnung unter Berücksichtigung der aufgeführten Bandbreiten und
der gültigen Curricular(norm)werte für medizinische Studiengänge.
5. Die Anwendung der Bandbreite für Promotionsstudiengänge setzt das Bestehen eines strukturierten
Promotionsstudiengangs mit geregeltem Studienprogramm voraus.