APH · Nordrhein-Westfalen

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO-APH)

Ausfertigungsdatum:
07.12.2007
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO-APH)

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 23 vom 31. August 2006 409 Anlage 1 Stundenzahl (zu § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 2) Bedeutung des Tastsinns bei besonderen A Theoretischer und praktischer Unterricht in der Pflegesituationen (z. B. Blinde, dementiell Altenpflegehilfe Erkrankte, Bettlägerige) (5 h) Stundenzahl 1.3.3 Alte Menschen in stabilen Pflegesituationen mit akuten somatischen, nicht infektiösen 1 Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege 503 Erkrankungen pflegen: 20 1.1 Theoretische Grundlagen in das alten- Erste Hilfe Maßnahmen (16 h) pflegerische Handeln einbeziehen Verhalten/Handeln in Notfallsituation: 1.1.1 Gerontologische, soziologische und sozial- Übergang einer stabilen in eine akute medizinische Grundlagen des altenpflege- Situation (4 h) rischen Handeln: 20 1.3.42 Alte Menschen mit psychischen und psychia- Alter (6 h), Biografie (10 h), Gesundheit trischen Phänomenen pflegen: 30 u. Krankheit (2 h), Pflegebedürftigkeit (2 h) Phänomene am Bsp. von: Depression, Psychose, Neurosen, Schizophrenie, 1.1.2 Pflegewissenschaftliche Grundlagen in das Wahnvorstellung, Sucht, Suizid, Antriebs- altenpflegerische Handeln einbeziehen: 10 schwäche (10 h) Vorstellung von Pflegemodellen und Umgang mit den Phänomenen (20 h) Pflegeperspektiven 1.3.5 Alte Menschen in stabilen Pflegesituationen 1.2 Pflege alter Menschen in stabilen Pflege- mit chronischen somatischen Erkrankungen situationen durchführen und dokumentieren pflegen: 50 1 1.2.1 Phänomene als Grundlage des Pflege- exemplarisch (insgesamt 20 h): prozesses wahrnehmen und beobachten: 14 Erkrankungen des Atmungssystems Bedeutung des Pflegeprozesses und (COPD, Asthma, Bronchitis), Verstehen Atmungssystem verstehen, um Atem- 1.2.2 Pflegerische Handlungen dokumentieren: 36 frequenz kontrollieren zu können, Leistungserfassung, Pflegebericht und Beobachtung der Atmung, Atem- praktisches Einüben (15 h) störungen erkennen, Maßnahmen zur berufsbezogenes Schreiben (15 h) und Erleichterung der Atmung Rechnen (6 h) Erkrankungen des Herz-Kreislaufsys- 1.3 Alte Menschen in stabilen Pflegesituationen tems (HI, Hyper- und Hypotonie, AVK): unter Aufsicht situationsbezogen pflegen Herz-Kreislauf verstehen, um Vitalzeichen 1.3.1 Alte Menschen in ihrer Selbstständigkeit kontrollieren zu können, und Selbstpflege unterstützen Grenzwerte erkennen (Grundlagen und bezogen auf folgende Teillernfelder): 80 Erkrankungen des Bewegungsapparates (Osteoporose, rheumatischer Formenkreis, Selbständigkeit in Vordergrund stellen, Amputationen, Plegien): Beobachtung Bewegung als Basis der Selbstständigkeit von Veränderungen und Schmerzen, und Selbstpflegemöglichkeiten (15 h) Aspekte der Ernährung, physikalische Körperpflege, Mobilisation/Bewegung, Maßnahmen, Transfer, Unterstützung bei Ernährung, Flüssigkeitsbilanzierung der Bewegung und Mobilisation und Ausscheidung unter ressourcen- Erkrankungen des Stoffwechselsystems orientiertem Ansatz (40 h) (Diabetes mellitus): Ernährung und Blut- Prophylaxen (20 h) zuckerkontrolle Sexualität im Alter (5 h) Umgang mit Phänomenen und Pflege (30 h) 1.3.2 Alte Menschen mit eingeschränkten Funktonen der Sinnesorgane pflegen – 1.3.6 Alte Menschen mit infektiösen Erkrankungen Erkennen von Wahrnehmungs- und Kommu- pflegen: 40 nikationsveränderungen, die beim alten Grundlagen der Hygiene und Menschen mit Funktionseinschränkungen Gesetze (20 h) eines oder mehrerer Sinnesorgane einher- gehen, Verlust einer Sinneswahrnehmung: 20 exemplarisch: Phänomene und Umgang/ Pflege bei: Harnwegsinfektionen, Hepatitis, Sehbehinderung: altersbedingte HIV, Salmonellen, Durchfall, Erbrechen, Veränderungen, Blinde, hochgradig Seh- MRSA, behinderte, Sehen + Gleichgewicht, „Verhaltensregeln“ (Umgang mit Pilzerkrankungen (20 h) Betroffenen), Hilfsmittel: Umgang und 1.3.7 Alte Menschen mit Erkrankungen des Pflege (5 h) zentralen Nervensystems pflegen: 40 Hörbeeinträchtigung: altersbedingte exemplarisch: Phänomene bei Apoplex, Veränderungen, Taubheit, Schwerhörig- MS, Parkinson (10 h) keit und Gefahren (z. B. Orientierungs- probleme, Isolation), „Verhaltensregeln“ Umgang mit Phänomenen und (Umgang mit Betroffenen), Hilfsmittel: Pflege (30 h) Umgang und Pflege (5 h) 1.3.8 Alte Menschen mit dementiellen Erkran- Beeinträchtigung des Geschmacks- und kungen pflegen und begleiten: 60 Geruchssinns: Bedeutung des individuellen Geruchs- und Geschmackssinns/-empfin- dens (im Hinblick auf Nahrungsangebot, 2 für 1.3.4 bis 1.3.8 gilt: im Vordergrund steht nicht Anatomie/Physio- logie, sondern „Mit Phänomenen pflegen“/„Umgang mit pflegerischen Düften etc.) (5 h) Phänomenen": Die Altenpflegehelfer/innen sollen pathologische Werte von Normwerten bzw. Abweichungen vom „stabilen“ Zustand erken- nen können (Verzahnung mit 1.3.1-1.3.3!), hierzu benötigen sie i. d. R. 1 Phänomene: Pflegebild und Veränderung des Pflegebildes im Pflege- nur Grundlagen der Physiologie, die ihnen helfen, auf diese Ab- verlauf (Pflegebild = Auswirkungen einer Erkrankung auf den Betroffe- weichung zu reagieren (Hilfe holen, Kontrolle von Vitalzeichen, Grenz- nen, auf die Pflege reagiert / reagieren sollte) werte erkennen, eigene Kompetenzgrenzen erkennen) 410 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 23 vom 31. August 2006 Stundenzahl Stundenzahl Unterscheidung der Erkrankungen – 2.2.2 Alte Menschen in ihren Aktivitäten Bsp. Verwirrtheit – Alzheimer Erkrankung, unterstützen 30 Orientierungs- und Desorientierungs- zustände (10 h) Motivation und Begleitung als „Instrument“ zur Unterstützung mögliche Ursachen (keine Anatomie, sondern: Phänomene, Beobachtung) 3 Rechtliche und institutionelle Rahmen- Verhalten, Umgang und Pflege („Die bedingungen altenpflegerischer Arbeit 30 Welt des Dementen erkennen“) (50 h) 3.1 Institutionelle Rahmenbedingungen beim 1.3.9 Sterbende alte Menschen pflegen und altenpflegerischen Handeln berücksichtigen begleiten: 30 3.1.1 Gesundheits- und sozialpolitische Rahmen- Bedeutung des Sterbens (individuell für bedingungen im altenpflegerischen Handeln den Pflegebedürftigen und persönlich berücksichtigen: 20 für Altenpflegehelfer/in), Sterbephasen, Umgang mit Trauer (6 h) Hinweise auf gesetzliche Grundlagen und wesentliche Aspekte für die praktische Beziehung zum Sterbenden und Aufgaben- Arbeit als Altenpflegehelfer/in, u. a.: bereich (4 h) – Heimvertrag, Behandlungsvertrag pflegerische Assistenzaufgaben (u. a. Mund- (Rechte und Pflichten – Pflegebedürf- pflege, Anbieten von Getränken) (20 h) tige/r und Pflegende/r) (4 h) 1.3.10 Alte Menschen in Verlustsituationen – Heimgesetz (u.a. Geschenke) (2 h) begleiten: 10 – Strafgesetzbuch (u.a. Schweigepflicht, Alter unter dem Aspekt erlebter Ein- Datenschutz, Fixierung) und BGB schränkungen (Abhängigkeit, Isolation, (Testament/Verfügungen) (10 h) Wohnraumverlust ...) Hintergrund + pflege- rische Interventionen – SGB XI (u.a. Qualitätssicherungs- gesetz, Pflegedokumentation, 1.3.11 Alte Menschen bei diagnostischen und Pflegestufen) (4 h) therapeutischen Eingriffen begleiten und unterstützen 3 3.1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen im alten- pflegerischen Handeln berücksichtigen: 10 1.4 Anleiten, beraten und Gespräche führen Bekannt machen von: 1.4.1 Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung in das altenpflegerische – MPG (bezogen auf Hilfsmittel und med. Handeln einbeziehen: 40 Geräten zur Kontrolle der Vitalzeichen: RR-Gerät, Thermometer, Waage) Bedeutung der Kommunikation (6 h) – Anordnungs-, Durchführungs- und verschiedene Gesprächsformen: Verweigerungsrecht, Delegation a) Adressaten: Bewohner, Angehörige/ – Hinweise auf Pläne zur Einhaltung von Bezugspersonen, Kollegen (2 h) Lebensmittelhygiene-, Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen (Hauswirt- b) Ziele: Information, Smalltalk/ schaft) (gesamt 8 h) Alltagsgespräche mit Bewohnern/ – Betreuungsrecht (2 h) Pflegebedürftigen („normale Gesprä- che“) (2 h) 4 Altenpflege als Beruf 97 Regeln der Kommunikation (18 h) 4.1 Berufliches Selbstverständnis 27 Wahrnehmung, Beobachtung (4 h) Verhaltenstypische Aspekte in der amb., Umgang mit Missverständnissen (8 h) teilstat. und vollstat. Altenpflege unter Beachtung der Grundrechte (4 h) 2 Unterstützung alter Menschen bei der Lebens- – Respekt vor der zu pflegenden Person gestaltung 120 (Anrede, Wahrung der Intims- und Privat- 2.1 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter sphäre) Menschen beim altenpflegerischen Handeln – Verhaltenskodex berücksichtigen – Schutz des Wohnraums 2.1.1 Gesellschaftliche Entwicklungen und soziale – Religionsfreiheit Situationen alter Menschen im altenpflege- rischen Handeln berücksichtigen: 30 Menschenbild (12 h) Umgang mit Vorurteilen, Wertschätzung, soziale Situation/Lebenslage und Wohn- Sympathie und Antipathie situation alter Menschen kennen (10 h) Bedeutung des beruflichen Selbstverständ- Rolle des alten Menschen – Veränderungen nisses (11 h) im Lebensprozess, soziale Netzwerke (15 h) Macht und Ohnmacht gesellschaftliche Entwicklungen/ 4.2 Lernen lernen 10 Veränderungen (5 h) Vermitteln von Lerntechniken 2.2 Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen 4.3 Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen 40 2.2.1 Aktivitäten für alte Menschen gestalten3 60 Reflexion von Erfahrungen und Erlebnissen: Bedeutung und Formen von Aktivität (4 h) – Nähe und Distanz (12 h) Abgrenzung Aktivität/Passivität (4 h) – Gewalt in der Pflege (17 h) Erlernen von Aktivität zur tgl. Tages- – Ekel und Scham (7 h) gestaltung (u. a. 10-Min-Aktivierung, – Umgang mit Beschwerden (4 h) Sicherheit geben, Kochen, Basteln ...) (52 h) 4.4 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern 20 3 Abgrenzung Altenpflege-Altenpflegehilfe: Altenpfleger/in hat mehr – Rückenschonendes Arbeiten einschl. Hintergrundwissen und hat die Verantwortung für die Planung des in- dividuellen Aktivierungsprogramms in teil- und vollstationären Berei- Umgang mit Aufstehhilfen, Liftern u.a. chen, Altenpflegehelfer/in führt aus (4 h) Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 23 vom 31. August 2006 411 Stundenzahl – Aspekte der Selbstpflege (eigene Strategien der Stressbewältigung und -vermeidung) (16 h) Gesamtstundenzahl 750 B Praktische Ausbildung in der Altenpflege 1. Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berück- sichtigung institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte. 2. Mitarbeiten bei der umfassenden und geplanten Pflege unter Anleitung. 3. Selbstständige Durchführung haushaltsnaher Tätigkeiten und Übernahme selbstständiger Teil- aufgaben in der Pflege bei Menschen in stabilen Pflegesituationen. Gesamtstundenzahl 900

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.