WahlO · Nordrhein-Westfalen

Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Ausfertigungsdatum:
07.05.2020
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Anlage 12d zu § 75 j Absatz 4 Nummer 1 KWahlO Zustimmungserklärung 1 zur Aufnahme in einen Listenwahlvorschlag Ich stimme hiermit meiner Benennung als Bewerber/in in dem Listenwahlvorschlag der/des ............................................................................................................................................................................................................................ (Name und ggf. Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe) für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr am/im Jahr* ............................................................................................................... und als Ersatzbewerber/in* für ............................................................................................................................................................................ (Familien- und Vorname) unter lfd. Nummer. ................................................... des Listenwahlvorschlags zu. Ich versichere, dass ich für keinen anderen Listenwahlvorschlag für die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr meine Zustimmung zur Benennung als Bewerber/in gegeben habe. ....................................................................................................... Ort, Datum .................................................................................................... (Unterschrift: Vor- und Familienname) .................................................................................................... (Straße, Hausnummer, Wohnort) __________________________________ Datenschutzhinweise auf der Rückseite 1 Die Zustimmungserklärung kann auch auf dem Listenwahlvorschlag (Anlage 11e KWahlO) abgegeben werden * Unzutreffendes streichen Anlage 12d zu § 75 j Absatz 4 Nummer 1 KWahlO Rückseite der Zustimmungserklärung Informationen zum Datenschutz Für die mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten gilt: 1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber nach §§ 75 f, j Absatz 4 Nummer 1 Kommunalwahlordnung nachzuweisen. Ihre personenbezogenen Daten werden auch für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 15 - 20, 46 f, h Kommunalwahlgesetz und den §§ 26 - 31, 75 f, j und 83 Kommunalwahlordnung. 2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Zustimmungserklärung ist aber nur mit diesen Angaben gültig. 3. Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten ist die den Wahlvorschlag einreichende Partei, oder Wählergruppe (……………………………………………………………………………………………………………………………………) 1 Nach Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlleiter des Regionalverbandes Ruhr (Postanschrift: Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen; E-Mail: info@rvr.ruhr) ist dieser für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich. 4. Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Wahlausschuss des Regionalverbandes Ruhr (Postanschrift: Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen). Im Falle von Wahleinsprüchen können die am Wahlprüfungsverfahren Beteiligten, sowie Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein. Die personenbezogenen Daten in den von den jeweiligen Wahlausschüssen zugelassenen Wahlvorschlägen werden öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 19 Kommunalwahlgesetz, § 83 Kommunalwahlordnung). 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 82 Absatz 3 Kommunalwahlordnung: Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl der neuen Vertretung vernichtet werden. Der Wahlleiter kann zulassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. 6. Nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft verlangen. Nach Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist verlangen. Dadurch wird Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber nicht zurückgenommen. 7. Nach Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist. Dadurch wird Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber nicht zurückgenommen. 8. Nach Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung können Sie bis zum Ablauf der Einreichungsfrist von dem Verantwortlichen statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der Verarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind. Durch einen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung wird Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber nicht zurückgenommen. 9. Hinsichtlich der in Wahlvorschlägen enthaltenen personenbezogenen Daten besteht im Zeitraum vom Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages abweichend von § 5 Absatz 8 des Landesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit Artikel 16 und Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung abschließend durch das unter den Voraussetzungen des § 18 Absatz 1 und 2 des Gesetzes in Verbindung mit § 27 dieser Verordnung gewährleistete Mängelbeseitigungsverfahren. 10. Beschwerden können Sie an den Datenschutzbeauftragten des jeweils für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe oben Nummer 3) richten. 1 Name und Kontaktdaten sind von der Partei oder der Wählergruppe einzutragen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.