Anlage 1
(zu § 8)
Rahmenausbildungsplan für die Fachrichtung Landespflege
Ausbildungs- Ausbildungs-
abschnitte und stellen Ausbildungsinhalte
Dauer
- Grundlagen des Verwaltungs- und Prozessrechts (siehe auch
I-IV Allgemein Ausbildungsabschnitt V)
für alle - Grundlagen des EU-Rechts
Allgemeine Ausbildungs- - Zur Stärkung der EU-Kompetenz sind Aspekte über
stellen Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene, Initiierung und Begleitung
Rechts- und
Verwaltungs- von EU-Fördermaßnahmen sowie fachpolitische Strategien
grundlagen aufzunehmen
- Management- und Kommunikationsqualifikationen sowie soziale
Führungsauf- Kompetenz sind ausbildungsbegleitend in Theorie und Praxis zu
gaben und vermitteln. Durch die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben
Wirtschaftlich oder Projekten sind die überfachlichen Führungs- und
-keit Managementtechniken anzuwenden.
- Besonderer Wert ist auf selbstständige Mitarbeit in allen
während des Arbeitsbereichen zu legen und dass die Referendarin oder der
gesamten Referendar sich in der Präsentationstechnik, im Vortrag und im
technischen Schriftverkehr vervollkommnet. Ihm oder ihr ist Gelegenheit zur
Referendariats Teilnahme an Terminen, Verhandlungen und Sitzungen zu geben.
in allen Insbesondere soll sie oder er an Besprechungsrunden von
Ausbildungs- Behördenleitungen und anderen Führungskräften sowie an der
abschnitten Durchsicht der von den Führungskräften zu verteilenden Eingänge
(Post, E-Mails) beteiligt werden. Sie oder er soll Kurzvorträge
halten, Besprechungsrunden moderieren und Arbeitsergebnisse
vorstellen. Dabei sollen Methoden und Techniken in folgenden
Bereichen erlernt werden: Motivation, Gesprächsführung,
Konfliktbewältigung, Rhetorik, Visualisierung, Moderation,
Protokollierung, Delegation, Besprechungsvorbereitung und -
durchführung sowie Feedback über die Ergebniserzielung.
- Betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushaltsgrundlagen und
-bewirtschaftung sowie Finanzplanungen, Führungskompetenzen,
Qualifizierung im Bereich Recht, E-Gouvernment, Datenschutz,
Projektmanagement und organisatorische Kompetenz sind nach
Möglichkeit ausbildungsrichtungsübergreifend zu vermitteln, um
ihrem interdisziplinären Ansatz gerecht zu werden. Dies gilt auch
für gesellschaftlich relevante Querschnittsbereiche wie
Umweltverträglichkeit, nachhaltiges Flächenmanagement und
Sozialverträglichkeit.
- In den Abschnitten I und III sind jeweils auch Leitungsaufgaben
und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung,
Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie)
zu vermitteln.
- Zum Ende eines Ausbildungsabschnitts bei einer
Ausbildungsbehörde soll die Referendarin oder der Referendar die
Ergebnisse ihrer Arbeiten oder aktuelle Themen aus dem
Ausbildungsabschnitt - so weit möglich - präsentieren.
Ia Ausbildungs- Einführung in die Ausbildung sowie die Verwaltung, die
1 Woche behörde Aufgaben und die Organisation der Fachverwaltungen
(1-2)*
- Praktische, fachspezifische Ausbildung im Schwerpunkt
Ib - Untere Naturschutz und Landschaftspflege;
Verwaltungs- - Grundzüge der Verwaltungspraxis und selbständige Mitarbeit
34 Wochen behörde für und Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und
(28 -36)* Naturschutz und Richtlinien;
Landschaftspflege - Vertiefende Anwendung des technischen und naturwissen-
(mind. 16 schaftlichen Wissens in den einzelnen Aufgabenfeldern sowie der
Wochen) in den Lehrgängen vermittelten Kenntnisse;
- Ausweisung von Schutzgebieten und –objekten, Planung und
- Kommunal- Entwurf in der Landschafts-, Grünordnungs-, Biotop- und
verwaltung, Objektplanung, Biotop- und Grünflächenpflege;
insbesondere Artenschutz, Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleit- und
Grünflächenämter Fachplanung sowie bei sonstigen Vorhaben, Förderprogramme,
(mind. 8 Wochen) Prüfung von Anträgen, Verfassen von Entwürfen für
Genehmigungen, Anordnungen, Bescheide, Stellungnahmen und
- Planungs-, allgemeiner Schriftverkehr, Vorbereitung von
Kommunal- oder Ausschreibungsunterlagen, Abwicklung von Aufträgen;
Regionalverband Finanzkontrolle, Abrechnung, Liegenschaftswesen;
(max. 4 Wochen) Einsatz und Anwendung von ADV;
Zusammenwirken mit Beiräten, Naturschutzverbänden,
Naturschutzbeauftragten, Landschaftswarten sowie politischen
Entscheidungsgremien; Personal-, Haushalts- und
Rechnungswesen, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik,
Arbeitsplanung, Ablauforganisation, Personaleinsatz,
Personalführung, Beurteilungen, Personalentwicklung,
Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Ausschusssitzungen, Scoping-
und Anhörungsterminen sowie Abstimmungsgesprächen.
Fach- - Kennenlernen der relevanten Aufgaben, Organisation,
II verwaltungen Instrumente und Rechtsgrundlagen sowie der Zusammenarbeit mit
insbesondere der Naturschutzverwaltung und der Aufgaben als Träger
12 Wochen - LANUV NRW öffentlicher Belange bei Fachplanungen.
(10 – 14)* (mind. 6 Wochen) - Bei dem LANUV insbesondere:
Beratungsaufgaben gegenüber den Behörden und Stellen des
- Landesbetrieb Landes, der Kommunen; fachtechnische Betreuung der Natur-
Wald und Holz schutz-/Landschaftsbehörden, Projektgruppenarbeit; Kennenlernen
NRW der Erstellung von Gutachten, der Erarbeitung von Stellungnah-
men gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten, der Bewertung
- Landesbetrieb von Umweltverträglichkeitsstudien und Fachplanungen,
Straßenbau NRW Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probenahmen
- Praktische Ausbildung:
III Bezirks- Organisation und Aufgaben der staatlichen Mittelinstanz als
regierungen und/ Bündelungsbehörde.
17 Wochen oder oberste - In Vertiefung der Abschnitte I und II:
(15 – 19)* Naturschutz- Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit unter
behörde Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und
Richtlinien; Umweltverträglichkeitsprüfungen,
Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fördermittel,
Vollzug der fachlichen Rechtsvorschriften durch
Rechtssetzungsverfahren, Bewilligungen, Erlaubnisse,
Zulassungen, Planfeststellungen, Bescheide, Beschlüsse, insbes. in
den Bereichen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie
der Regionalplanung, der Bauleitplanung und den angrenzenden
Fachgebieten, wie z.B. der Wasserwirtschaft, des
Immissionsschutzes und der Agrarordnung
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung;
IV Lehrgänge / Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung,
Seminare / Rhetorik, Gesprächsführung; Psychologie.
16 Wochen Arbeits- - Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen.
(12 - 18)* gemeinschaften / - Allgemeine fachübergreifende Zielsetzungen und Strategien zum
Exkursionen / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Prüfungsvor- - Ziele und Notwendigkeit des Umweltschutzes,
bereitung - Umweltschutz als planerische und ordnungsrechtliche Aufgabe,
- Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip,
- Genehmigung, Durchführung und Überwachung von
Maßnahmen, Erfolgskontrolle,
- Grundlagen und technische Regeln,
- Voruntersuchungen, Planung,
- Erheben, Beschreiben und Bewerten von Daten,
- Grundzüge der Verwaltungspraxis.
- Fachübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
- Grundlagen des Verwaltungsrechts, Verfassungsrecht,
Rechtsstellung der Beamtin/des Beamten, Geheimhaltungs- und
Auskunftspflicht, Ordnungsrecht, Strafrecht /
Ordnungswidrigkeitenrecht, Bau- und Planungsrecht, Zivilrecht,
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen,
Finanzierungsprogramme.
- Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht, Haftungsrecht.
- Verwaltungsvollstreckungs-, verwaltungsgerichtliche Verfahren
(Klagearten, Urteile).
- Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände.
- Grundzüge und Vertiefung der fachbezogenen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften.
- Nationales, internationales und EU-Recht in den Bereichen
Natur- und Artenschutz, Umweltverträglichkeit, Raumordnung
und Landesplanung, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht;
Wasser, Bodenschutz, Abfall, Altlasten, Immissionsschutz.
- Land- und Forstwirtschaft, Flurbereinigung, Energiewirtschaft,
Kommunikationstechnik.
- Verkehrswesen, Jagd- und Fischereirecht,
(Garten-) Denkmalschutz/-pflege.
6 Wochen Häusliche Prüfungsarbeit
Ausbildungsstatio
6 Wochen nen und
(3 - 6)* Lehrgänge nach
freier Wahl oder
Stationen für
Prüfungsvorbereit
ung sowie
Prüfungszeiten
ca. 12 Wochen Erholungsurlaub
*) Geringfügige Abweichungen von der angegebenen Wochendauer sind in dem vorgegebenen
Zeitrahmen möglich, jedoch ist die Gesamtdauer des Referendariats von 104 Wochen einzuhalten.