Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachrichtung Landespflege (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Landespflege 2.2 – VAP L 2.2)

Ausfertigungsdatum:
07.02.2019
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachrichtung Landespflege (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Landespflege 2.2 – VAP L 2.2)

Anlage 1 (zu § 8) Rahmenausbildungsplan für die Fachrichtung Landespflege Ausbildungs- Ausbildungs- abschnitte und stellen Ausbildungsinhalte Dauer - Grundlagen des Verwaltungs- und Prozessrechts (siehe auch I-IV Allgemein Ausbildungsabschnitt V) für alle - Grundlagen des EU-Rechts Allgemeine Ausbildungs- - Zur Stärkung der EU-Kompetenz sind Aspekte über stellen Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene, Initiierung und Begleitung Rechts- und Verwaltungs- von EU-Fördermaßnahmen sowie fachpolitische Strategien grundlagen aufzunehmen - Management- und Kommunikationsqualifikationen sowie soziale Führungsauf- Kompetenz sind ausbildungsbegleitend in Theorie und Praxis zu gaben und vermitteln. Durch die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben Wirtschaftlich oder Projekten sind die überfachlichen Führungs- und -keit Managementtechniken anzuwenden. - Besonderer Wert ist auf selbstständige Mitarbeit in allen während des Arbeitsbereichen zu legen und dass die Referendarin oder der gesamten Referendar sich in der Präsentationstechnik, im Vortrag und im technischen Schriftverkehr vervollkommnet. Ihm oder ihr ist Gelegenheit zur Referendariats Teilnahme an Terminen, Verhandlungen und Sitzungen zu geben. in allen Insbesondere soll sie oder er an Besprechungsrunden von Ausbildungs- Behördenleitungen und anderen Führungskräften sowie an der abschnitten Durchsicht der von den Führungskräften zu verteilenden Eingänge (Post, E-Mails) beteiligt werden. Sie oder er soll Kurzvorträge halten, Besprechungsrunden moderieren und Arbeitsergebnisse vorstellen. Dabei sollen Methoden und Techniken in folgenden Bereichen erlernt werden: Motivation, Gesprächsführung, Konfliktbewältigung, Rhetorik, Visualisierung, Moderation, Protokollierung, Delegation, Besprechungsvorbereitung und - durchführung sowie Feedback über die Ergebniserzielung. - Betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushaltsgrundlagen und -bewirtschaftung sowie Finanzplanungen, Führungskompetenzen, Qualifizierung im Bereich Recht, E-Gouvernment, Datenschutz, Projektmanagement und organisatorische Kompetenz sind nach Möglichkeit ausbildungsrichtungsübergreifend zu vermitteln, um ihrem interdisziplinären Ansatz gerecht zu werden. Dies gilt auch für gesellschaftlich relevante Querschnittsbereiche wie Umweltverträglichkeit, nachhaltiges Flächenmanagement und Sozialverträglichkeit. - In den Abschnitten I und III sind jeweils auch Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie) zu vermitteln. - Zum Ende eines Ausbildungsabschnitts bei einer Ausbildungsbehörde soll die Referendarin oder der Referendar die Ergebnisse ihrer Arbeiten oder aktuelle Themen aus dem Ausbildungsabschnitt - so weit möglich - präsentieren. Ia Ausbildungs- Einführung in die Ausbildung sowie die Verwaltung, die 1 Woche behörde Aufgaben und die Organisation der Fachverwaltungen (1-2)* - Praktische, fachspezifische Ausbildung im Schwerpunkt Ib - Untere Naturschutz und Landschaftspflege; Verwaltungs- - Grundzüge der Verwaltungspraxis und selbständige Mitarbeit 34 Wochen behörde für und Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und (28 -36)* Naturschutz und Richtlinien; Landschaftspflege - Vertiefende Anwendung des technischen und naturwissen- (mind. 16 schaftlichen Wissens in den einzelnen Aufgabenfeldern sowie der Wochen) in den Lehrgängen vermittelten Kenntnisse; - Ausweisung von Schutzgebieten und –objekten, Planung und - Kommunal- Entwurf in der Landschafts-, Grünordnungs-, Biotop- und verwaltung, Objektplanung, Biotop- und Grünflächenpflege; insbesondere Artenschutz, Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleit- und Grünflächenämter Fachplanung sowie bei sonstigen Vorhaben, Förderprogramme, (mind. 8 Wochen) Prüfung von Anträgen, Verfassen von Entwürfen für Genehmigungen, Anordnungen, Bescheide, Stellungnahmen und - Planungs-, allgemeiner Schriftverkehr, Vorbereitung von Kommunal- oder Ausschreibungsunterlagen, Abwicklung von Aufträgen; Regionalverband Finanzkontrolle, Abrechnung, Liegenschaftswesen; (max. 4 Wochen) Einsatz und Anwendung von ADV; Zusammenwirken mit Beiräten, Naturschutzverbänden, Naturschutzbeauftragten, Landschaftswarten sowie politischen Entscheidungsgremien; Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik, Arbeitsplanung, Ablauforganisation, Personaleinsatz, Personalführung, Beurteilungen, Personalentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Ausschusssitzungen, Scoping- und Anhörungsterminen sowie Abstimmungsgesprächen. Fach- - Kennenlernen der relevanten Aufgaben, Organisation, II verwaltungen Instrumente und Rechtsgrundlagen sowie der Zusammenarbeit mit insbesondere der Naturschutzverwaltung und der Aufgaben als Träger 12 Wochen - LANUV NRW öffentlicher Belange bei Fachplanungen. (10 – 14)* (mind. 6 Wochen) - Bei dem LANUV insbesondere: Beratungsaufgaben gegenüber den Behörden und Stellen des - Landesbetrieb Landes, der Kommunen; fachtechnische Betreuung der Natur- Wald und Holz schutz-/Landschaftsbehörden, Projektgruppenarbeit; Kennenlernen NRW der Erstellung von Gutachten, der Erarbeitung von Stellungnah- men gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten, der Bewertung - Landesbetrieb von Umweltverträglichkeitsstudien und Fachplanungen, Straßenbau NRW Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probenahmen - Praktische Ausbildung: III Bezirks- Organisation und Aufgaben der staatlichen Mittelinstanz als regierungen und/ Bündelungsbehörde. 17 Wochen oder oberste - In Vertiefung der Abschnitte I und II: (15 – 19)* Naturschutz- Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit unter behörde Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien; Umweltverträglichkeitsprüfungen, Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fördermittel, Vollzug der fachlichen Rechtsvorschriften durch Rechtssetzungsverfahren, Bewilligungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Planfeststellungen, Bescheide, Beschlüsse, insbes. in den Bereichen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Regionalplanung, der Bauleitplanung und den angrenzenden Fachgebieten, wie z.B. der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes und der Agrarordnung Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung; IV Lehrgänge / Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Seminare / Rhetorik, Gesprächsführung; Psychologie. 16 Wochen Arbeits- - Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen. (12 - 18)* gemeinschaften / - Allgemeine fachübergreifende Zielsetzungen und Strategien zum Exkursionen / Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Prüfungsvor- - Ziele und Notwendigkeit des Umweltschutzes, bereitung - Umweltschutz als planerische und ordnungsrechtliche Aufgabe, - Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip, - Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen, Erfolgskontrolle, - Grundlagen und technische Regeln, - Voruntersuchungen, Planung, - Erheben, Beschreiben und Bewerten von Daten, - Grundzüge der Verwaltungspraxis. - Fachübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften. - Grundlagen des Verwaltungsrechts, Verfassungsrecht, Rechtsstellung der Beamtin/des Beamten, Geheimhaltungs- und Auskunftspflicht, Ordnungsrecht, Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht, Bau- und Planungsrecht, Zivilrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Finanzierungsprogramme. - Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht, Haftungsrecht. - Verwaltungsvollstreckungs-, verwaltungsgerichtliche Verfahren (Klagearten, Urteile). - Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände. - Grundzüge und Vertiefung der fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. - Nationales, internationales und EU-Recht in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Umweltverträglichkeit, Raumordnung und Landesplanung, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht; Wasser, Bodenschutz, Abfall, Altlasten, Immissionsschutz. - Land- und Forstwirtschaft, Flurbereinigung, Energiewirtschaft, Kommunikationstechnik. - Verkehrswesen, Jagd- und Fischereirecht, (Garten-) Denkmalschutz/-pflege. 6 Wochen Häusliche Prüfungsarbeit Ausbildungsstatio 6 Wochen nen und (3 - 6)* Lehrgänge nach freier Wahl oder Stationen für Prüfungsvorbereit ung sowie Prüfungszeiten ca. 12 Wochen Erholungsurlaub *) Geringfügige Abweichungen von der angegebenen Wochendauer sind in dem vorgegebenen Zeitrahmen möglich, jedoch ist die Gesamtdauer des Referendariats von 104 Wochen einzuhalten.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.