Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 30 vom 22. November 2002 527
Anlage 1
(zu §§ 7 Abs. 2, 8, 11 Abs. 2)
Ausbildungsplan
für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes
Ausbildungs-
Abschnitt 1) Dauer Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt
(Monate)
I–VI Allgemein für alle Um Führungs- und Managementtechniken in der
Ausbildungsstellen Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschafts-
wesen zu beherrschen, soll die Referendarin bzw.
der Referendar die im folgenden aufgeführten
Ausbildungsinhalte in jedem der Ausbildungsab-
schnitte anwenden. Die Vermittlung der theoreti-
schen Grundkenntnisse soll in Form von Lehr-
gängen erfolgen.
Managementaufgaben und -methoden, Organisa-
tion und Geschäftsbetrieb der Behörden, Kommu-
nikation, Informations- und Bürotechnik, Perso-
nalführung und -leitung, Personalverwaltung,
Zusammenarbeit mit Personalvertretungen,
volks- und betriebswirtschaftliche Grundsätze,
Öffentlichkeitsarbeit, Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen, Qualitätssicherung.
I 41/2 Katasteramt Entstehung, Einrichtung und Fortführung des
Liegenschaftskatasters, Verbindung mit dem
Grundbuch, Liegenschaftsrecht; Verwendung des
Liegenschaftskatasters nach den Zweckbestim-
mungen des Vermessungs- und Katastergesetzes;
Bodenschätzung, Einrichtung und Führung des
Grundbuches, Katastererneuerung.
1 Bezirksregierung, Kostenwesen, Planung, Durchführung, Ausarbei-
Katasteramt oder tung und Kontrolle aller Kataster- und sonstigen
Öffentlich bestellte Vermessungen unter Anwendung moderner Re-
Vermessungsinge- chen- und Auswerteverfahren (Hardware, Soft-
nieurin oder Öffent- ware-Technologie), Anwendungen in den Berei-
lich bestellter Vermes- chen Geoinformationssysteme/Landinformations-
sungsingenieur systeme, Zusammenarbeit mit anderen Behörden
und politischen Gremien.
II 3 Amt für Agrarord- Geschichtliche Entwicklung der Flurbereinigung;
nung Agrarrecht einschließlich ländlicher Siedlung;
rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und tech-
nische Grundlagen der Landentwicklung, insbe-
sondere der Flurbereinigung und der Dorferneu-
erung; Maßnahmen zur Förderung der Landent-
wicklung, Kosten und Finanzierung; Neuord-
nungsverfahren im ländlichen Raum, Flurbereini-
gungsverfahren unter besonderer Berücksichti-
gung der Belange des Umweltschutzes, der Land-
1 Obere Flurbereini- schaftspflege und der Dorferneuerung; Neugestal-
gungsbehörde tungsgrundsätze, Wertermittlung, Plan über die
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen,
Flurbereinigungsplan, Ausführung des Flurberei-
nigungsplanes, Rechtsbehelfsverfahren; Einsatz
und Anwendung von neuen Technologien; Teil-
nahme an wesentlichen Arbeitsabschnitten und
Terminen in Neuordnungsverfahren. Entwick-
lung, Leitung und Koordinierung größerer Pro-
jekte und fachübergreifender Planung im ländli-
chen Raum, Umweltverträglichkeitsprüfung.
528 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 30 vom 22. November 2002
Ausbildungs-
Abschnitt 1) Dauer Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt
(Monate)
III 41/2 Kommunales Vermes- Grundzüge der Raumordnung und Landespla-
sungs-, Liegenschafts- nung; Städtebau: Arbeitsmethodik (Bestandsauf-
oder Planungsamt nahme, Analyse, Prognose), Bauleitplanung, Si-
cherung der Bauleitplanung, Regelung der bauli-
chen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Ent-
eignung, Erschließung, Ermittlung von Grund-
stückswerten, Sanierungs- und Entwicklungs-
maßnahmen; Umweltplanung, Umweltschutz;
sonstiges Bau- und Bodenrecht; Bauordnungswe-
sen; kommunales Vermessungs- und Liegen-
schaftswesen. Aufgaben, Zuständigkeiten und Or-
ganisation der kommunalen Selbstverwaltung,
Zusammenwirken der Behörden und politischen
Gremien.
IV 21/2 Landesvermessungs- Aufbau, Erneuerung und Erhaltung des Lage-,
amt Höhen- und Schwerefestpunktfeldes, topographi-
sche Landesaufnahme, Photogrammetrie, topo-
graphische Landeskartographie einschl. der Lauf-
endhaltung der amtlichen topographischen Kar-
tenwerke, Fernerkundung, Reproduktionstechnik,
Präzisionsvermessungen. Planung, Lenkung,
Durchführung und Kontrolle von Fachaufgaben
im Innen- und Außendienst, Anwendungen in den
Bereichen Geoinformationssysteme/Landinforma-
tionssysteme.
V 3 nach Wahl Vertiefung in einem der Abschnitte I, II, III oder
IV als Projektmanagement zur Entwicklung von
Modellen.
VI 2) 41/2 Bezirksregierung Allgemeine Landesverwaltung, Fachaufsicht über
die Katasterämter, Berufsrecht und Aufsicht über
die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin-
nen und Öffentlich bestellten Vermessungsinge-
nieure, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren,
sonstige Aufgaben des Kataster- und Vermes-
sungswesens, Verwaltungsrecht, Recht der Ange-
hörigen des öffentlichen Dienstes; Aufgaben, Or-
ganisation und Zusammenwirken der Verwaltung
in Bund, Ländern und Kommunen, Geschäftsbe-
trieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Kon-
trolle im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht,
Begriffe und Grundsätze der Ablauforganisation,
Projektmanagement.
Häusliche Prüfungsarbeit (6 Wochen)
24
1
) Die Reihenfolge der Abschnitte II, III und IV kann vertauscht, die Abschnitte I, II und V können geteilt werden.
2
) Für die Ausbildung im Abschnitt VI ist das Dezernat Landesvermessung und Liegenschaftskataster federführend. Soweit es die Ausbildung erfordert,
kann die Referendarin oder der Referendar auch anderen Dezernaten zugewiesen werden.