VO · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen (WPrZÖGW-VO)

Ausfertigungsdatum:
06.05.2015
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen (WPrZÖGW-VO)

Anlage 1 (zu § 13 WPrZÖGW-VO) Zeugnis Nach der Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen vom 14. April 2015 (GV. NRW. S. 415) hat Frau/Herr ………………………………………………………………………………….. (Vorname) (Name) ………………………………………………………………………………….. (geboren am) (in) ………………………………………………………………………………….. (wohnhaft: Straße, Postleitzahl, Wohnort) vor dem nordrhein-westfälischen Prüfungsausschuss für die Weiterbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte für das Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ die Weiterbildungsprüfung bestanden. Düsseldorf, den …………………………………… …………………………………………………. (Vorsitz des Prüfungsausschusses) (Siegel)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.