RW · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Kontrollassistentin und zum amtlichen Kontrollassistenten (APVOKontrAss NRW)

Ausfertigungsdatum:
04.12.2010
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Kontrollassistentin und zum amtlichen Kontrollassistenten (APVOKontrAss NRW)

154 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 8 vom 22. Februar 2008 Anlage (zu § 3 Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan Ausbildungs- Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt dauer 15 Wochen Kreisordnungs- Amtliche Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen behörden Mitteln und Bedarfsgegenständen insbesondere durch – Mitwirkung bei der Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über den Schutz der Gesundheit, – Mitwirkung bei der Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über die Kennzeichnung, die Kenntlichmachung, die Verbote zum Schutz vor Täuschung – Betriebskontrollen in Einzelhandelsbetrieben, die keine leicht verderb- lichen Lebensmittel abgeben, – Entnahme von Planproben und damit gemäß § 43 LFGB verbundene Tätigkeiten, – Entnahme von außerplanmäßigen Proben, – Erfassung von überwachungsrelevanten Informationen und Unterlagen- prüfung, insbesondere im Rahmen der Probenahme, der Überprüfung der Rückverfolgbarkeit und von Rücknahmeanordnungen, – Anfertigung von Niederschriften über Außendiensttätigkeit, – Mitwirkung bei sonstigen durch die Lebensmittelkontrollbehörde oder die Sachverständigen veranlassten Maßnahmen, – Kontrolle von Handelsklassen, – Temperaturmessung. 8 Wochen Für den theoretischen 1. Allgemeine Rechtsgebiete (20 U-Std.) Unterricht beauftragte Einrichtung (aufge- Grundzüge des Verwaltungs- und Verfahrenshandeln, Verwaltungs- teilt in 2 Module je technik; 4 Wochen/120 Unter- 2. Spezielle Rechtsgebiete (70 U-Std.) richtsstunden) Grundzüge des Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich Weinrecht, Handels- klassenrecht; 3. Warenkunde einschließlich Probenahme bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen (120 U-Std.); 4. Grundlagen der Lebensmittel- und Betriebshygiene einschließlich betrieblicher Eigenkontrollen (26 U-Std.); 5. Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken in Bezug auf die Kontrolltätigkeit (4 U-Std.). 3 Wochen Untersuchungs- – Organisation und Aufgaben einer Untersuchungseinrichtung, die Auf- einrichtungen gaben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wahrnimmt; – Grundsätze der Verknüpfung von Probenahme und Untersuchungszie- len; – Verfolgung des Vorgangs der Bearbeitung von Proben von Lebensmit- teln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen; – Vermittlung der Kenntnis wesentlicher Beanstandungsgründe; – spezielle Warenkunde bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen. 26 Wochen – GV. NRW. 2008 S. 150

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.