Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten

Ausfertigungsdatum:
04.06.2004
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 04.06.2004 Gültig bis: 30.03.2010 Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsver- fahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegen- heiten Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.