RW · Nordrhein-Westfalen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW), Bekanntmachung der Neufassung

Ausfertigungsdatum:
04.06.2004
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW), Bekanntmachung der Neufassung

Spalte 1 2 3 4 Gebäude Freistehende Wohngebäu- Gebäude andere Wohngebäude de geringer geringer Höhe Gebäude mit nicht mehr Höhe mit nicht als einer mehr Wohnung als zwei (siehe auch Wohnungen Absatz 2) Zeile Bauteile 1a tragende und keine F 30 F 30 F 90-AB aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen 1b in Keller- keine F 30-AB F 90-AB F 90-AB geschossen 1c in Geschossen keine F 30 F 30 F 90 im Dachraum, über denen Aufenthalt sräu me möglich sind 1d in Geschossen keine keine keine keine im Dachraum, über denen Aufenthalt sräu me nicht möglich sind 2 nichttragende keine keine keine A oder F 30 Außenwände sowie nichttragende Teile von Außenwänden 3 Oberflächen keine Keine Keine B1 von (siehe jedoch (siehe jedoch Außenwänden, Absatz 3) Absatz 3) Außenwandbe kleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden 4a Trennwände ./. F 30 F 30 F 90-AB nach § 30 (siehe jedoch (siehe jedoch (siehe jedoch § 30 Abs. 4) § 30 Abs. 4) § 30 Abs. 4) 4b in obersten ./. F 30 F 30 F 90 Geschossen (siehe jedoch (siehe jedoch (siehe jedoch von § 30 Abs. 4) § 30 Abs. 4) § 30 Abs. 4) Dachräumen 5 Gebäudeabsch ./. F 90-AB Brandwand Brandwand lusswände (siehe auch (siehe auch nach § 31 § 31 Abs. 4) Absatz 4) 6 Gebäudetrenn ./. F 90-AB Brandwand Brandwand wände nach (siehe auch § 32 Absatz 4) Es bedeuten: F/T 30/90 usw. : Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils nach seiner Feuerwiderstandsdauer A : aus nichtbrennbaren Baustoffen AB : in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen Brandwand : siehe § 33 B1 : aus schwerentflammbaren Baustoffen B2 : aus normalentflammbaren Baustoffen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.