Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 35 vom 2. September 2015 623
Anlage
Gebührenverzeichnis
1 Verwaltungsgebühren
1.1 Beglaubigung je Seite 2,50 €
1.2 Archivierung von öffentlichem
Archivgut unter Eigentumsvorbehalt
1.2.1 Bewertung, Erschließung und Die Gebühr richtet sich nach den
konservatorisch-restauratorische zum Zeitpunkt der Leistung gelten-
Bearbeitung von öffentlichem den Richtwerten für die Berücksich-
Archivgut unter Eigentumsvorbehalt tigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem
Gebührengesetz für das Land Nord-
rhein-Westfalen zu erhebenden Ver-
waltungsgebühren, Auslagenersatz
nach Aufwand
1.2.2 Übernahme und Verwahrung von Auslagenersatz nach Aufwand
öffentlichem Archivgut unter Eigen-
tumsvorbehalt
1.3 Prüfung und gegebenenfalls je angefangene 30 Minuten 30,00 €
Erteilung einer Veröffentlichungs- Ansprüche Dritter aus Urheber-,
genehmigung (bei gewerblicher Verwertungs- oder Lizenzrechten
Verwertung, die nicht ausschließlich sind gesondert abzugelten
wissenschaftlichen oder schulischen
Zwecken dient)
2 Nutzungsgebühren
2.1 Anfertigung von Vervielfältigungen
von Archivgut im Landesarchiv
2.1.1 Selbstausdrucke (Papier) im Lese- DIN A 4, schwarz/weiß 0,30 €
saal (ohne Grundgebühr)
DIN A 3, schwarz/weiß 0,50 €
DIN A 4, Farbe 2,20 €
DIN A 3, Farbe 3,50 €
2.1.2 Grundgebühr für reprographische 3,00 €
Leistungen, die vom Landesarchiv (zuzüglich Gebühren pro einzelner
erbracht werden reprographischer Leistung)
2.1.3 Grundgebühr für Speichermedien 3,00 €
für digitale reprographische
Leistungen, die vom Landesarchiv
erbracht werden
2.1.4 Grundgebühr für die Datenüber- 3,00 €
mittlung für digitale repro-
graphische Leistungen, die vom
Landesarchiv erbracht werden
2.1.5 Einzelne reprographische Leistun- DIN A 4, schwarz/weiß 0,50 €
gen, die vom Landesarchiv erbracht
werden
DIN A 3, schwarz/weiß 0,70 €
DIN A 4, Farbe 2,40 €
DIN A 3, Farbe 3,70 €
Anfertigung digitaler Nutzungs- 0,50 €
kopien von analogen Vorlagen,
je Datei
Anfertigung digitaler Nutzungs- 15,00 €
kopien von analogem audiovisuellem
Archivgut (Film, Video, Ton) je ange-
fangener zehn Minuten Abspielzeit
Anfertigung digitaler Nutzungsko- 0,50 € pro Datei
pien von digitalen Vorlagen
Zuschläge für erhöhten Arbeitsauf- Gebühr nach Aufwand: je ange-
wand (zum Beispiel aus bestands- fangene 30 Minuten 30 € zuzüglich
erhalterischen Gründen, bei Über- Fremdkosten
formaten oder bei umfangreichen
Bearbeitungen digitalen Materials)
oder bei Ausführung der Reproduk-
tionsarbeiten durch gewerbliche
Fachbetriebe
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2.2 Einsichtnahme von Archivgut
im Lesesaal des verwahrenden
Archivs
2.2.1 Einsichtnahme im Lesesaal des gebührenfrei
verwahrenden Archivs
2.2.2 Einsichtnahme in Archivgut im je angefangener Tag 25,00 €
Lesesaal des verwahrenden Archivs
bei besonderem Aufwand (zum
Beispiel durch den Einsatz von
besonderen Geräten oder bei be-
sonderem Nutzungsaufwand)
2.3 Schriftliche oder mündliche Aus-
künfte
2.3.1 die weniger als 30 Minuten gebührenfrei
Arbeitszeit in Anspruch nehmen
2.3.2 die mehr als 30 Minuten Arbeitszeit je angefangene 30 Minuten 30,00 €
in Anspruch nehmen (nach Ablauf der 30 Minuten
gemäß 2.3.1)
2.4 Vorbereitung und begleitende je angefangene 30 Minuten 30,00 €
Arbeiten bei Foto- und Filmauf-
nahmen im Landesarchiv
2.5 Archivalienversand je angefangene 30 Minuten 30,00 €
2.6 Bereitstellung von Archivgut für die Gebühr nach Aufwand: je angefan-
Ausleihe zu Ausstellungszwecken gene 30 Minuten 30 €
2.7 Ausleihe von Archivgut zu Aus- je Ausstellungsmonat 100,00 €
stellungszwecken
– GV. NRW. 2015 S. 620