Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 93 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (Delegations-VO - § 93 GVG)
- Ausfertigungsdatum:
- 03.08.2006
Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 93 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (Delegations-VO - § 93 GVG)
Vom 4. Juli 2006
Auf Grund des § 93 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 17 Nr. 3 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866), wird verordnet:
Delegation
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten für deren Bezirke oder für örtlich abgegrenzte Teile davon Kammern für Handelssachen zu bilden, wird auf das Justizministerium übertragen.
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Justizministerin
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.