Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Ausfertigungsdatum:
03.02.2007
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 03.02.2007 Gültig bis: 29.06.2007 Verordnung über die Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen im Verwaltungsvollstreckungsver- fahren Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.