UVO · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-UVO)

Ausfertigungsdatum:
02.07.2021
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-UVO)

Anlage 1 zur GEG-UVO Bescheinigung über stichprobenhafte Kontrollen der Ausführung energiesparender Maßnahmen auf der Baustelle und Erfüllungserklärung gemäß § 92 Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gebäude /-teil: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: 1 2 Name: Straße, Nr: PLZ, Ort: Staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) Bauherr(-in) für Schall- und Wärmeschutz Ich bescheinige nach der abschließenden Kontrolle auf der Baustelle am ______________, dass die Anforderungen an das Bauvorhaben nach dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) eingehalten werden und das Gebäude entsprechend der Berechnungsdokumentation vom _______________ errichtet wurde. Ein Energieausweis mit der Registriernummer ______________ wurde am __________ ausgestellt und die Angaben mit der Berechnungsdokumentation abgeglichen. (Ort) (Datum) (Unterschrift nach Spalte 1) Diese Erfüllungserklärung ist nach der abschließenden Fertigstellung des Gebäudes der Bauherrin oder dem Bauherrn oder der Eigentümerin oder dem Eigentümer vorzulegen. Für genehmigungs- pflichtige Vorhaben ist diese der unteren Bauaufsichtsbehörde spätestens mit der Anzeige der ab- schließenden Fertigstellung vorzulegen. Anlage 2 zur GEG-UVO Unternehmererklärung gemäß § 96 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 Gebäudeenergiegesetz – GEG Unternehmen: ____________________ Maßnahme: _____________________________ ________________________________ Gebäude: _______________________________ Straße: __________________________ Straße: _________________________________ PLZ, Ort: ________________________ PLZ, Ort: _______________________________ Die geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile nach Nummer □ 1. Änderung von Außenbauteilen im Sinne von § 48 GEG 1) □ 2. Dämmung oberster Geschossdecken im Sinne von § 47 Absatz 1 GEG □ 3. Einbau von Zentralheizungen nach den §§ 61 bis 63 GEG Anlagen-aufwandszahl: _____ (einschl. Heizung □, Warmwasser □, Lüftung □) □ 4. Ausstattung von Zentralheizungen mit Regelungseinrichtungen nach den §§ 61 bis 63 GEG □ 5. Einbau von Umwälzpumpen in Zentralheizungen und Zirkulationspumpen in Warmwasseranlagen nach § 64 GEG □ 6. erstmaliger Einbau, Ersatz oder Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen nach den §§ 69 und 71 oder von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen in Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik nach § 70 GEG □ 7. Einbau von Klima- und raumlufttechnischen Anlagen oder Zentralgeräten und Luftkanalsystemen solcher Anlagen nach den §§ 65 bis 68 GEG (elektr. Leistung _______, Wärmerückgewinnungsgrad_______) oder □ 8. Ausrüstung von Anlagen nach Nummer 7 mit Einrichtung zur Feuchteregelung nach § 66 GEG entsprechen den Anforderungen der Vorschriften. Bestätigt durch das ausführende Unternehmen Unterschrift:.................. Datum:.................................. 1) Begründungen nach § 3 Absatz 2 GEG-UVO sind dieser Erklärung gesondert beizufügen. Zum Zwecke des Nachweises der Erfüllung der Pflichten aus den vor genannten Vorschriften ist die Un- ternehmererklärung von dem Eigentümer mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärung der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.