Anlage 1
zur GEG-UVO
Bescheinigung über stichprobenhafte Kontrollen der Ausführung
energiesparender Maßnahmen auf der Baustelle und
Erfüllungserklärung gemäß § 92 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gebäude /-teil:
Straße, Hausnummer:
Postleitzahl, Ort:
1 2
Name:
Straße, Nr:
PLZ, Ort:
Staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) Bauherr(-in)
für Schall- und Wärmeschutz
Ich bescheinige nach der abschließenden Kontrolle auf der Baustelle am ______________,
dass die Anforderungen an das Bauvorhaben nach dem Gesetz zur Einsparung von Energie
und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
(Gebäudeenergiegesetz – GEG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) eingehalten werden
und das Gebäude entsprechend der Berechnungsdokumentation vom _______________
errichtet wurde.
Ein Energieausweis mit der Registriernummer ______________ wurde am __________
ausgestellt und die Angaben mit der Berechnungsdokumentation abgeglichen.
(Ort) (Datum) (Unterschrift nach Spalte 1)
Diese Erfüllungserklärung ist nach der abschließenden Fertigstellung des Gebäudes der Bauherrin
oder dem Bauherrn oder der Eigentümerin oder dem Eigentümer vorzulegen. Für genehmigungs-
pflichtige Vorhaben ist diese der unteren Bauaufsichtsbehörde spätestens mit der Anzeige der ab-
schließenden Fertigstellung vorzulegen.
Anlage 2
zur GEG-UVO
Unternehmererklärung
gemäß § 96 Absatz 1 Nummer 1 bis 8
Gebäudeenergiegesetz – GEG
Unternehmen: ____________________ Maßnahme: _____________________________
________________________________ Gebäude: _______________________________
Straße: __________________________ Straße: _________________________________
PLZ, Ort: ________________________ PLZ, Ort: _______________________________
Die geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile nach Nummer
□ 1. Änderung von Außenbauteilen im Sinne von § 48 GEG 1)
□ 2. Dämmung oberster Geschossdecken im Sinne von § 47 Absatz 1 GEG
□ 3. Einbau von Zentralheizungen nach den §§ 61 bis 63 GEG Anlagen-aufwandszahl:
_____ (einschl. Heizung □, Warmwasser □, Lüftung □)
□ 4. Ausstattung von Zentralheizungen mit Regelungseinrichtungen nach den §§ 61 bis 63
GEG
□ 5. Einbau von Umwälzpumpen in Zentralheizungen und Zirkulationspumpen in
Warmwasseranlagen nach § 64 GEG
□ 6. erstmaliger Einbau, Ersatz oder Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und
Warmwasserleitungen nach den §§ 69 und 71 oder von Kälteverteilungs- und
Kaltwasserleitungen in Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik
nach § 70 GEG
□ 7. Einbau von Klima- und raumlufttechnischen Anlagen oder Zentralgeräten und
Luftkanalsystemen solcher Anlagen nach den §§ 65 bis 68 GEG (elektr. Leistung
_______, Wärmerückgewinnungsgrad_______) oder
□ 8. Ausrüstung von Anlagen nach Nummer 7 mit Einrichtung zur Feuchteregelung nach §
66 GEG
entsprechen den Anforderungen der Vorschriften.
Bestätigt durch das ausführende Unternehmen
Unterschrift:.................. Datum:..................................
1) Begründungen nach § 3 Absatz 2 GEG-UVO sind dieser Erklärung gesondert beizufügen.
Zum Zwecke des Nachweises der Erfüllung der Pflichten aus den vor genannten Vorschriften ist die Un-
ternehmererklärung von dem Eigentümer mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die
Unternehmererklärung der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.