Verordnung zur Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes und zur Umsetzung der nach §§ 18 und 19 des Arbeitschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (ArbSchVO)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.12.2012
Verordnung zur Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes und zur Umsetzung der nach §§ 18 und 19 des Arbeitschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (ArbSchVO)
Vom 9. Juni 1998
Aufgrund des § 87 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1981 (GV.NW.S. 234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 1998 (GV.NW.S. 134), wird verordnet:
Die nach §§ 18 und 19 des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten für Beamtinnen und Beamte entsprechend, soweit nicht in dieser Verordnung Abweichendes bestimmt ist.
Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten § 2 Satz 1 entfallen; Aufhebungsvorschrift.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein - Westfalen Der Ministerpräsident Minister für Inneresund Justiz Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.