WahlO · Nordrhein-Westfalen

Landeswahlordnung (LWahlO)

Ausfertigungsdatum:
01.11.2015
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Landeswahlordnung (LWahlO)

Anlage 1 Zu § 11 Abs. 1 LWahlO Wahlbenachrichtigung 1) 2) Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl 2) Freimachungsvermerk am Sonntag, dem ............................, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten angegebenen Wahlraum wählen. Brin- gen Sie diese Benachrichtigung zur Wahl mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Bei U n z u s t e l l b a r k e i t ist die Wahlbenachrichtigung Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden. Die Wahlbenachrichti- unverzüglich an den Absender zurückzusenden! 4) gung ersetzt keinen Wahlschein und berechtigt nicht zur Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum. Wenn Sie in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Bei U m z u g ist die Wahlbenachrichtigung nachzusenden Sie einen Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins ist ein Antrag. Diesen können und dem Absender die neue Anschrift mitzuteilen! 4) Sie mit rückseitigem Muster stellen und bei dem/der (Ober-) Bürgermeister/in (Wahlamt) abgeben oder im frankierten Umschlag absenden. Sie können aber auch ohne Verwendung des rückseitigen Musters die Er- teilung eines Wahlscheins mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben; um die Angabe der unten abgedruckten Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird gebeten. Wahlscheinanträge werden nur bis zum ............................, 18.00 Uhr oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr entgegengenommen. Wer für einen anderen Wahl- Herrn/Frau schein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfang- nahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Mit freundlichen Grüßen 3) Absender Wahlraum Stimmbezirk / Wähler- verzeichnis-Nr. Der/Die (Ober-)Bürgermeister/in ggf. Gebäude PLZ Ort Straße, Hausnummer PLZ Ort 1 Muster für die Versendung der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist der Wahlscheinantrag (Anlage 2) aufzudrucken. 2 Muster der Wahlbenachrichtigung kann auch für zeitgleiche Kommunalwahlen verwendet werden. 3 Wird ein Stimmbezirk in die repräsentative Wahlstatistik oder in wahlstatistische Auszählungen einbezogen, ist die Wahlbenachrichtigung wie folgt zu ergänzen: „Hinweis: In Ihrem Stimmbezirk wird bei der Wahl mit nach Geburts- jahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt (gilt nicht für die Briefwahl). Dies dient der repräsentativen Wahlstatistik; das Wahlgeheimnis wird gewahrt.“ 4 Die Formulierungen können sinngemäß an die Anforderungen des beauftragten Postunternehmens angepasst werden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.