Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 - allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP 2.2)

Ausfertigungsdatum:
01.10.2020
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 - allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP 2.2)

Anlage 1 ZEUGNIS Der/Die Verwaltungsreferendar/in _____________________________________ geboren am _________________________ in ___________________________ hat am _________________die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen mit abgeschlossenem Studium der Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Sozialwissenschaften vom 14. September 2020 (GV. NRW. S. 900) vorgeschriebene Staatsprüfung ___________________________________ Note (Punkte) bestanden. Hilden, den (Siegel LPA) D__ Vorsitzende des Prüfungsausschusses

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.