Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung - BVO -)

Ausfertigungsdatum:
01.10.2002
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung - BVO -)

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 01.10.2002 Gültig bis: 31.12.2002 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenver- ordnung - BVO -) Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.