Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Zuständigkeit der Ausgleichsämter in Nordrhein-Westfalen

Ausfertigungsdatum:
01.10.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Zuständigkeit der Ausgleichsämter in Nordrhein-Westfalen

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 01.10.2000 Gültig bis: 31.12.2000 Verordnung über die Zuständigkeit der Ausgleichsäm- ter in Nordrhein-Westfalen Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.