Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes Land - VAP1.2)

Ausfertigungsdatum:
01.09.2014
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes Land - VAP1.2)

Anlage 1 (Zu § 22 Absatz 4) Niederschrift über die Durchführung des schriftlichen Teils der Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen am in der Zeit von bis Uhr Prüfungsarbeit aus dem Fach ________________________________________________________ Vor Beginn der Prüfung wurde der verschlossene Umschlag mit den Prüfungsarbeiten in Anwesenheit der Prüflinge geöffnet. Jedem Prüfling wurde ein Abdruck der Prüfungsaufgabe ausgehändigt. Die Prüflinge wurden darauf hingewiesen, dass ein Prüfling, der erheblich gegen die Ordnung verstößt, eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch unternimmt, von der Fortsetzung der Prüfungsarbeit ausgeschlossen werden kann, und dass über seine Teilnahme an der weiteren Prüfung sowie über die Folgen eines der vorgenannten Pflichtverstöße das Landesprüfungsamt entscheidet. Unregelmäßigkeiten: Der Zeitpunkt des Beginns der Bearbeitungsfrist und der Zeitpunkt der Abgabe wurde auf jeder Arbeit vermerkt. Bemerkungen: Die abgegebenen Prüfungsarbeiten habe ich in einem Umschlag verschlossen. Den verschlossenen Umschlag habe ich dem Landesprüfungsamt übersandt/ Herrn/Frau ________________________übergeben. (Bitte das Unzutreffende streichen.) Ich versichere pflichtgemäß, dass außer den angegebenen keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind. ________________________________ ____________________________________ (Ort und Datum) (Unterschrift der aufsichtführenden Person)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.