Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes Land - VAP1.2)

Ausfertigungsdatum:
01.09.2011
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes Land - VAP1.2)

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 19 vom 24. August 2011 401 Anlage 1 (zu §§ 22 und 24) Die im schriftlichen Teil der Laufbahnprüfung zu stellenden vier Aufgaben sind den folgenden Stoffgebieten zu entnehmen: 1. Staats- und Verfassungsrecht 2. Dienstrecht - Beamtenrecht sowie Arbeits- und Tarifrecht - 3. Beihilferecht 4. Reisekostenrecht, Trennungsgeld, Umzugskosten 5. Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Ordnungsrecht 6. Öffentliche Finanzwirtschaft Die im praktischen Teil der Laufbahnprüfung zu prüfenden vier Fächer sind folgenden Stoffgebieten zu entnehmen: 1. Staats- und Verfassungsrecht 2. Dienstrecht - Beamtenrecht sowie Arbeits- und Tarifrecht - 3. Beamten- und tarifrechtliche Nebengebiete - Reisekostenrecht/Trennungsgeld/Umzugskosten oder Beihilferecht - 4. Organisation der Verwaltung 5. Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Ordnungsrecht 6. Öffentliche Finanzwirtschaft

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.