Staatsvertrag · Nordrhein-Westfalen

Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)

Ausfertigungsdatum:
01.09.2008
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 01.09.2008 Gültig bis: 31.12.2008 Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Men- schenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.