Anlage 1
Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Hauptschule
Klasse 5 und 6 7 bis 10 Wochen-
Lernbereich/Fach stunden
Deutsch 10 17 27
Gesellschaftslehre1: 6 12 18
Geschichte
Erdkunde
Politik
Mathematik 8 16 24
Naturwissenschaften1: 6 12 18
Biologie
Chemie
Physik
Informatik2 2 - 2
Englisch 8 14 22
Wirtschaft und Arbeits- 0-2 12-14 14
welt3:
Technik
Wirtschaft
Hauswirtschaft
Kunst, Musik, 8 8 16
Textilgestaltung1:
Kunst
Musik
Textilgestaltung
Religionslehre4 4 8 12
Sport 6-8 10-12 18
Wahlpflichtunterricht5 - 8 8
Kernstunden 58-62 117-121 179
Ergänzungsstunden6 9
Wochenstunden- Klasse 5: 28-31 Klasse 7: 30-33
rahmen Klasse 6: 29-32 Klasse 8: 30-33
Klasse 9: 31-34
Klasse 10: 31-34
Gesamtwochen- 188
stunden
Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden herkunftssprachlicher Unterricht
1) Innerhalb der Lernbereiche Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften sowie Kunst,
Musik, Textilgestaltung sind die Fächer während des Bildungsgangs gleichgewichtig zu
berücksichtigen. Im Lernbereich Naturwissenschaften wechseln fachbezogene Lehr-
gänge mit fachübergreifenden Projekten.
2) Das Fach Informatik wird entweder in den Klassen 5 und 6 oder in Klasse 6 unterrichtet.
3) Die Fächer Technik und Hauswirtschaft müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit
jeweils mindestens vier Wochenstunden, das Fach Wirtschaft muss mit mindestens
sechs Wochenstunden unterrichtet werden.
4) Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5.
5) Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Dafür gilt § 14 Absatz 4.Für etwaigen
Unterricht in der zweiten Fremdsprache sind für die Klassen 7 bis 10 - soweit
durchgehend belegt - 14 Wochenstunden, d.h. der Einsatz von sechs
Ergänzungsstunden, vorzusehen.
6) Für die Ergänzungsstunden gilt § 14 Absatz 5. Nach Beschluss der Schulkonferenz
können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der
Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Lernbereich mit höchs-
tens einer Stunde betroffen sein. Das Fach Informatik ist von einer Stundenverlagerung
ausgenommen. Die Vorgaben in den übrigen Fußnoten bleiben hiervon unberührt. Die
curricularen Standards sind zu wahren.