FS · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS)

Ausfertigungsdatum:
01.08.2022
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS)

Anlage (zu § 11 Absatz 3) (Stand: 8. Mai 2016) Inhalte der theoretischen Ausbildung und Prüfungsanforderungen 1. Aspekte der Sonderpädagogik einschließlich Sozialpädagogik a) Sonderpädagogische Förderung, b) Menschenbild und Behinderungsbegriff, c) Die Schule und die Schulklasse oder Gruppe als soziale Systeme; Umgang mit Vielfalt, d) Feldkenntnisse zu sonderpädagogischen Einrichtungen und Förderorten gemäß der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke vom 29. April 2005 (GV. NRW. S. 538, ber. S. 625), die zuletzt durch Verordnung vom 29. September 2014 (GV. NRW. S. 608) geändert worden ist, e) Berufliche und soziale Eingliederung, f) Lehrerrolle, Lehrerverhalten, Berufsethos, g) Arbeit im Team, h) Kooperation mit den Eltern und Erziehungsberechtigten und i) Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen. 2. Ausgewählte Aspekte der sonderpädagogischen Psychologie a) Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, b) Wechselwirkungen im systemischen Kontext zwischen Behinderung, sozialer Bezugsgruppe, Selbstbild und Integration, c) Verhaltensauffälligkeiten, d) Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung, e) Grundlagen lerntheoretischer Ansätze und f) Individuelle Potentiale und Zugangswege schulischer Lernentwicklung in heterogenen Leistungsgruppen. 3. Medizinische Aspekte a) Grundlagen der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, b) Einführung in den Aufbau und die Funktion des Zentralnervensystems, c) Grundlagen der Genetik, d) Prä-, peri- und postnatale Schädigungen, e) Ursachen von Behinderung, f) Ophtalmologie und Physiologische Optik (nur Förderschwerpunkt Sehen) und g) HNO-Kunde und Audiometrie (nur Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation). 4. Pflegerische Aufgaben a) Allgemeine und persönliche Hygiene, Grundzüge der Mikrobiologie und Desinfektionslehre, b) Einführung in die Arzneimittellehre, insbesondere Umgang mit Arzneimitteln, c) Grundpflege und aktivierende Pflege und d) Erste Hilfe und Unfallverhütung. 5. Fachliche und didaktisch-methodische Fragen des Unterrichts und der Erziehung bei Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung sowie Fragen der pädagogischen Frühförderung von Kindern und Jugendlichen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören und Kommunikation a) Aspekte der Bildungsarbeit aa) Kompetenzen in Fach- und Sachzusammenhängen (lebenspraktisches Training, musische Erziehung, religiöse Erziehung, Bewegungserziehung), bb) Kompetenzen in Entwicklungsbereichen, cc) Konzepte zur Förderung bei Schwerstbehinderung, dd) Vorbereitung auf die Arbeitswelt, Arbeitslehre, ee) Freizeiterziehung, ff) Rhythmisierung des Tagesablaufs, gg) Unterstützte Kommunikation und hh) Spielpädagogik. b) Aspekte von Unterricht und Erziehung aa) Hospitationen, bb) Vor- und Nachbereitung von schulpraktischen Übungen, cc) Ansätze der Unterrichtsorganisation und -gestaltung, dd) Medien und ee) Besondere Erziehungsfragen. 6. Schul- und Beamtenrecht a) Rechtliche Grundlagen des Schulwesens und der sonderpädagogischen Förderung b) Aufgaben und Pflichten von Fachlehrerinnen und Fachlehrern, c) Ausgewählte Fragen des Schulgesetzes, Aufsicht, Schulmitwirkung, e) Rechte und Pflichten der Beamten.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.