SchulG · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)

Ausfertigungsdatum:
01.08.2013
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)

Klassenfrequenz- richtwert höchstwert 1. Berufskolleg a) Allgemein 22 31 (Berufsschule, Berufsfach- schule, Fachoberschule, Fachschule) b) bei fachpraktischer Unterweisung Berufsschule Theorie- (Schülerinnen unterricht 26 29 oder Schüler fachprak- ohne Ausbil- tische dungsvertrag/ Unter- Arbeitsverhält- weisung nis), Berufsorientierungs- 13 15 jahr Berufsgrund- Theorie- schuljahr, unterricht 28 31 fachprak- tische Berufsfach- Unter- schule weisung 14 16 2. Förderschulen Förderschwerpunkt Lernen 16 22 Förderschwerpunkt Sehen (Blinde) 10 13 Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Gehörlose) 10 13 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 10 13 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung 10 13 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 11 14 Förderschwerpunkt Sehen (Sehbehinderte) 11 14 Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Schwerhörige) 11 14 Förderschwerpunkt Sprache 11 14 3. Schule für Kranke 10 13 4. Weiterbildungskolleg 20 25 Vorkurse 20 30.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.