406 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 19 vom 24. Juli 2009
§ 29 Stadtbauwesen, Straßenwesen – VAPhbD Stb Stbw Stw)
Inkrafttreten, Außerkrafttreten vom 10. Juni 1991 (GV. NRW. S. 308) außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft; sie
tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft. Düsseldorf, den 3. Juni 2009
Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt
die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Der Minister
Laufbahnen des höheren bautechnischen Verwaltungs- für Bauen und Verkehr
dienstes im Städtebau, Stadtbauwesen und Straßen- des Landes Nordrhein-Westfalen
wesen im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs-
verordnung höherer bautechnischer Dienst Städtebau, Lutz L i e n e n k ä m p e r
Anlage 1
(zu §§ 6 Abs. 2 und 9 Abs. 2)
Städtebau
Ausbildungs-
Ab- Dauer Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt
schnitt (Wochen)
I 50 Stadt, Kreis, Wohnungsbauträger, Planungs- Aufgaben, Organisation und Rechtsgrund-
amt bzw. -abteilung, Bauaufsichtsamt, über- lagen von Kommunalverwaltungen
greifende Ämter für Hochbau, Verkehr, Ver-
und Entsorgung, Landschaftspflege und
Grünordnung, Liegenschaftswesen, Leitung Entwicklungs- und Bauleitplanung:
des Planungs- bzw. Baudezernats und andere Bestandsaufnahme, Analyse, Bedarfsprüfung,
Dezernate Entwurf, städtebauliche Wettbewerbe,
Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahren, Abwä-
gung.
Planverwirklichung:
Bodenverkehr, Bodenordnung, Bauordnungs-
wesen, Liegenschaftswesen.
Fachplanungen und ihre städtebauliche Inte-
gration: Städtebauförderung, Wohnungswe-
sen, Hochbau, Verkehr – öffentlicher Nah-
und Individualverkehr, Straßenplanung –,
Ver- und Entsorgung, Umweltschutz – Luft-
reinhaltung, Lärmschutz, Wasser- und
Bodenschutz –, Naturschutz, Landschafts-
pflege und Grünordnung.
Einsatz und Anwendung der Datenverarbei-
tung bei städtebaulichen Planungen.
Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundla-
gen kommunaler Dezernate, z. B. für Finan-
zen, Schulen, Gesundheit.
Leitung des Planungs- bzw. Baudezernats,
politische Gremien, Personalwesen.
Eigene Vorträge und Ausarbeitungen.
II 8 Regierungsbezirk, Aufgaben und Organisation der überge-
Land, meindlichen Behörden und übergreifenden
Bund Ämter, Raumordnung, Landesplanung, Regi-
onalplanung, Städtebau, Bauordnungswesen,
Genehmigung der Bauleitplanung, Natur-
schutz und Landschaftspflege, Umweltschutz,
Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Gesetze,
Verordnungen und Richtlinien für die Pla-
nung; eigene Vorträge und Ausarbeitungen.
III 4 Wahlweise in Vertiefungs- bzw. Wahlgebiete; abschlie-
Abschnitt I oder II ßende Information.
6 Häusliche Prüfungsarbeit
8 Prüfungsvorbereitung, Schriftliche Arbeiten
unter Aufsicht, Mündliche Prüfung
ca. 16 Lehrgänge
ca. 12 (Erholungsurlaub)
104 24 Monate
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 19 vom 24. Juli 2009 407
Bauingenieurwesen
Stadtbauwesen
Ausbildungs-
Ab- Dauer Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt
schnitt (Wochen)
I 46 Kommune, Kreis, untere Fachbehörden, Praktisches Wahrnehmen von Dienstgeschäf-
Träger des Nahverkehrs sowie von Ver- und ten und informatorische Tätigkeiten in den
Entsorgungseinrichtungen Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen,
Stadtbahnen, Siedlungsabfall- und wasser-
wirtschaft.
Dabei sind die Verwaltungsbereiche Planen,
Ordnen, Bauen und Betreiben abzudecken.
Es soll das Umsetzen von Ingenieuraufgaben
in der Verwaltungspraxis geübt werden.
Dazu zählen wesentliche Aufgaben wie Vor-
bereiten von Verträgen, Verhandlungsfüh-
rung, Bearbeiten von Verwaltungsakten,
Abfassen von Beiträgen zu Rechtsverfahren
(Planfeststellung o.ä.) u. a.
Außerdem sollen die Grundlagen der Aufga-
ben einer Führungskraft (z. B. Beurteilungen,
Personaleinsatzplanung, Organisationstech-
nik) aus der Praxis heraus kennen gelernt
werden.
II 13 Bezirks-, Landes-, Bundes- und Ausbildung im Verwaltungsdienst übergeord-
EU-Behörden neter Behörden mit informatorischer Tätig-
keit und praktischer Mitarbeit.
Kennen lernen des Zusammenspiels der
öffentlichen Verwaltung mit den Trägern
öffentlicher Belange, der unterschiedlichen
Organisationsformen und des Beziehungsge-
flechts von unterer, oberer und oberster Ver-
waltungsebene. (Teile dieses Abschnitts kön-
nen auch in einem anderen Bundesland oder
– bei Vorliegen der sprachlichen Vorausset-
zungen – einer EU-Behörde absolviert wer-
den.)
19 teilweise fächerübergreifend und bundesweit Lehrgänge
6 Häusliche Prüfungsarbeit
Prüfungsvorbereitung, Schriftliche Arbeiten
8 Ausbildungsbehörde unter Aufsicht, Mündliche Prüfung
ca. 12 (Erholungsurlaub)
104 24 Monate
408 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 19 vom 24. Juli 2009
Bauingenieurwesen
Straßenwesen
Ausbildungs-
Ab- Dauer Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt
schnitt 1 (Wochen)
I 23 Ortsinstanz Aufgaben und Organisation der Straßenbau-
(21) 2 verwaltung, Geschäftsbetrieb eines Amtes:
Aufgaben des Amtsvorstandes, Rechtsver-
hältnisses der Angehörigen des öffentlichen
Dienstes, Straßenverwaltung und Straßen-
recht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassen-
wesen, Vermögensverwaltung, Straßenunter-
haltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb;
Einsatz und Anwendung der Datenverarbei-
tung.
II 23 Straßenbauamt, Vorbereitung und Durchführung von Bau-
(17) Neubauamt, ten: Straßenplanung und Straßenentwurf;
Autobahnamt Linienbestimmung, Landschaftsschutz,
Lärmschutz, Ökologie, Flächensicherung,
Planfeststellung; Grunderwerb, Enteignung,
Flurbereinigung; Ausschreibung, Verdin-
gungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreis-
recht; Verantwortlichkeit, Haftung, Unfall-
vergütung; Straßenbautechnik,
Straßenausstattung, Konstruktiver Ingeni-
eurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesi-
cherung; Abnahme und Abrechnung.
III 8 Stadtverwaltung Aufgaben und Organisation der Kommunal-
verwaltung, Bauleitplanung, Erschließung,
Bodenordnung, Bauordnungswesen; Ver-
kehrs- und Versorgungsplanung, städtischer
Tiefbau, Stadthygiene, Versorgungs- und
Verkehrsbetriebe.
Bezirksregierung Aufgaben und Organisation, Grundzüge des
Wasserrechts, des Wasserwesens und der
Wasserwirtschaft inkl. Siedlungswasserwirt-
schaft, Gewässerschutz.
Verkehrsbetriebe Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsfüh-
rung, Grundzüge des Eisenbahnrechts, Ein-
führung in den Eisenbahnbetrieb, Eisen-
bahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).
IV 14 mittlere/höhere Instanz Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechts-
(10) grundlagen der technischen Verwaltungen,
Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und
Privatrechts sowie der Zivil- und Verwal-
tungsgerichtsbarkeit; verwaltungsmäßige
Behandlung von Bauvorhaben; Vertiefung
im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteig-
nung, Personalrecht, Haushalts-, Rech-
nungs- und Kassenwesen; Raumordnung,
Landes- und Regionalplanung, Fachplanun-
gen anderer Verwaltungen; Planungsmetho-
dik und Informatik, Bedarfsermittlung, Aus-
bauplanung und Finanzierung,
Straßenbauprogramme; Umweltschutz, nati-
onale und internationale Organisationen im
Straßenwesen, Führungstechnik.
V 6 Häusliche Prüfungsarbeit
(Wahl-
möglich-
keit)
8 Prüfungsvorbereitung, Schriftliche Arbeiten
und Aufsicht, Mündliche Prüfung
10 3 Lehrgänge
ca. 12 (Erholungsurlaub)
104 24 Monate
1
Die Reihenfolge der Abschnitte I bis III kann in begründeten Fällen geändert werden.
2
Wahlmöglichkeit: 12 Wochen Auslandsaufenthalt; in diesem Fall gelten die Klammerwerte.
3
Soweit für Lehrgänge über die vorgesehenen 10 Wochen hinaus Zeitbedarf besteht, soll dieser zu Lasten der informatorischen Tätigkeit realisiert
werden.
– GV. NRW. 2009 S. 400