Anlage 1
Ausbildungsabschnitte und -inhalte
1. Ausbildungsjahr
1. Ausbildungsabschnitt:
Einführungsseminar
Dauer: 1 Woche
Ausbildungsstelle: zentrale Ausbildungsstelle
Ziel:
Dem Beamten sollen Inhalte und Ablauf des zweijährigen Vorbereitungsdienstes
bzw. der einjährigen Einführungszeit vermittelt werden.
Inhalte:
- Ziel, Aufbau und Inhalt der Ausbildung;
- Aufgaben, Pflichten und Rechtsstellung des Beamten in der Ausbildung;
- Aufbauorganisation des Feuerwehrwesens;
- Berufsbild und Selbstverständnis des Beamten in der Laufbahn des zweiten
Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes;
- Organisation der kommunalen Verwaltung und Grundzüge des Verwaltungs-
handelns;
- Einführung in die Literatur zum Selbststudium.
2. Ausbildungsabschnitt
1. Feuerwehr - Feuerwehrgrundausbildung
Dauer: 25 Wochen
Ausbildungsstelle: Feuerwehr gem. § 9 Absatz 1
Ziel:
Der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Truppmanns oder Truppfüh-
rers wahrzunehmen und er soll den Dienstbetrieb auf einer Feuerwache kennen ler-
nen. Der Beamte muss durch Selbststudium die Inhalte der Grundausbildung in den
vorgegebenen Themenbereichen entsprechend der künftigen Verwendung in der
Erläuterung: Zentrale Ausbildungsstelle i.S. der Anlage 1, 1. Ausbildungsabschnitt, ist das Institut der Feuer-
wehr Nordrhein-Westfalen
Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechni-
schen Dienstes vertiefen.
Inhalte:
- Teilnahme an einem sechsmonatigen Grundausbildungslehrgang für Berufs-
feuerwehren einschließlich theoretischer Rettungssanitäterausbildung, in dem
die Inhalte analog zu denen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuer-
wehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen vermittelt werden
sowie Erwerb des Sportabzeichens und des Rettungsschwimmerabzeichens.
- Hospitation als Truppmann und Truppführer;
- Teilnahme am allgemeinen Dienstbetrieb und am Ausbildungs- und Übungs-
dienst;
- Teilnahme am Brandsicherheitswachdienst;
- Information über die Organisation der Kommunalverwaltung und der kommu-
nalen Gremien;
- Erteilen von Fachunterrichten im Lehrgang und bei der Wachfortbildung.
3. Ausbildungsabschnitt
Führungslehrgang I
Dauer: 9 Wochen
Ausbildungsstelle: zentrale Ausbildungsstelle
Ziel:
Der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Gruppen- und Zugführers für
alle Einsatzbereiche wahrzunehmen.
Inhalte:
- Rechtsgrundlagen und Organisation im Einsatz;
- Menschenführung im Einsatz;
- Einsatztaktik (Brandeinsatz, technische Hilfeleistung, ABC – Einsatz,
Massenanfall von Verletzten);
- medizinische und dienstliche Aspekte der Gesundheitsvorsorge;
- Zusammenarbeit im Einsatz;
- Technik.
Erläuterung: Zentrale Ausbildungsstelle i.S. der Anlage 1, 3. Ausbildungsabschnitt, ist das Institut der Feuer-
wehr Nordrhein-Westfalen
4. Ausbildungsabschnitt
2. Feuerwehr
Dauer: 13 Wochen
Ausbildungsstelle: Feuerwehr gem. § 9 Absatz 1
Ziel:
Der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Gruppen- und Zugführers
sachgerecht und eigenständig auszuführen sowie die Arbeit in Abteilungen und
Sachgebieten kennenlernen. Der Beamte muss im Selbststudium die Inhalte vertie-
fen.
Inhalte:
- Verwendung im Einsatz- und Übungsdienst als Gruppen- und Zugführer;
- Mitarbeit in den Abteilungen „Einsatzorganisation“ und „Technik“;
- Mitarbeit im Nachrichtenwesen der Feuerwehr insbesondere Hospitation in der
Leitstelle;
- Einarbeitung in die Ablauforganisation der Feuerwehr einschließlich des Ret-
tungsdienstes und des Katastrophenschutzes;
- Vertiefung der Kenntnisse der allgemeinen Verwaltung, des kommunalen
Haushaltswesens und der Personalverwaltung;
- Mitwirkung bei der Erstellung von Fahrzeugkonzepten;
- Mitwirkung bei Beschaffungen;
- Teilnahme an Fahrzeug- und Geräteprüfungen;
- Teilnahme an Plan- und Einsatzübungen;
- Einarbeitung in die Ablauforganisation einer Kommunalverwaltung;
- Mitwirkung bei der Erstellung von Vorlagen für kommunale Gremien;
- Zusammenarbeit mit der Personalvertretung.
2. Ausbildungsjahr
5. Ausbildungsabschnitt
Verwaltungslehrgang
Dauer: 8 Wochen
Ausbildungsstelle: Verwaltungsakademie
Ziel:
Der Beamte soll befähigt werden, die rechtlichen Grundlagen für den Verantwor-
tungsbereich eines Abteilungs- oder Amtsleiters in der Laufbahn des zweiten Ein-
stiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes sachgerecht
anzuwenden.
Inhalte:
- Allgemeine Rechtslehre;
- Allgemeines Verwaltungsrecht;
- Brandschutzrecht einschließlich Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht;
- Öffentliches Dienstrecht:
Beamtenrecht;
Disziplinarrecht;
Personalvertretungsrecht;
- Haushaltsrecht;
- Ziviles Vertragswesen.
6. Ausbildungsabschnitt
Verwaltungsbehörde
Dauer: 9 Wochen
Ausbildungsstelle: höhere oder oberste Aufsichtsbehörde für das Feuerwehr-
wesen
Ziel:
Der Beamte soll alle wesentlichen Arbeiten kennen lernen, die bei der Aufsicht über
das Feuerwehrwesen anfallen. Dem Beamten soll insbesondere auch ein Einblick in
die Tätigkeit anderer Behörden und Einrichtungen gewährt werden, einschließlich
der Zusammenarbeit mit diesen. Beispiele für andere Behörden und Einrichtungen
sind: Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Kriminalpolizei, Schutzpolizei und Sachversi-
cherer. Er soll einen Einblick in die Arbeit einer Landesfeuerwehrschule erhalten.
Inhalte:
- Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse;
- Aufbauorganisation der Landesverwaltung;
- Finanzierung des Feuerwehrwesens.
Erläuterung: Eine Verwaltungsakademie i.S. der Anlage 1, 5. Ausbildungsabschnitt, ist die Verwaltungsaka-
demie Berlin
7. Ausbildungsabschnitt
Führungslehrgang II
Dauer: 4 Wochen
Ausbildungsstelle: zentrale Ausbildungsstelle
Ziel:
Der Beamte soll befähigt werden, die Einsatzleitung bei Großschadenslagen zu über-
nehmen. Der Beamte soll Kenntnisse erwerben, um Ausbildungstätigkeiten zu über-
nehmen und im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz mitarbeiten zu können.
Inhalte:
- Grundlagen der Stabsarbeit;
- Stabsrahmenübung und Verbandsführerplanübungen;
- Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung;
- Unterrichten;
- Stressvermeidung durch Ausbildung;
- Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz;
- Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;
- Sonderbauvorschriften.
8. Ausbildungsabschnitt
3. Feuerwehr
Dauer: 14 Wochen
Ausbildungsstelle: Feuerwehr gem. § 9 Absatz 1
Ziel:
Der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Einsatzleiters bis hin zur Groß-
schadenslage sachgerecht und eigenständig auszuführen. Er soll die Kenntnisse im
vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz soweit vertiefen, dass er Aufgaben in die-
sen Bereichen eigenständig bearbeiten kann. Durch eigenverantwortliche Tätigkeit in
der Ausbildung sollen die erlernten Kenntnisse in der Methodik und in der Didaktik
vertieft werden. Es ist eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung (Facharbeit) an-
zufertigen, die Bestandteil der Laufbahnprüfung ist.
Erläuterung: Eine zentrale Ausbildungsstelle i.S. der Anlage 1, 7. Ausbildungsabschnitt ist die Landesfeuer-
wehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal
Inhalte:
- Verwendung als Einsatzleiter und als Direktionsdienst;
- Mitarbeit in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz;
- Bearbeitung aller anfallenden Aufgaben aus dem Gebiet des vorbeugenden
Brand- und Gefahrenschutzes und der Einsatzorganisation, insbesondere Bear-
beitung von Bauanträgen und Durchführung von Brandverhütungsschauen;
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden;
- Durchführen und Anlegen von Einsatz- und Planübungen sowie Erteilen von
Fachunterricht;
- Planen und Organisieren von Fortbildungsveranstaltungen;
- Erstellen der Facharbeit.
9. Ausbildungsabschnitt
Führungslehrgang III
Dauer: 6 Wochen
Ausbildungsstelle: zentrale Ausbildungsstelle
Ziel:
Der Beamte soll die Grundkenntnisse der Personal- und Menschenführung erwerben, die zur
Ausübung der Tätigkeit als Abteilungs- oder Amtsleiter in der Laufbahn des zweiten Ein-
stiegsamtes des feuerwehrtechnischen Dienstes erforderlich sind. Er soll in die Betriebswirt-
schaftslehre eingeführt werden.
Inhalte:
- Personalführung;
- Moderation und Verhandlung;
- Beurteilungswesen;
- Stressbewältigung und Einsatznachsorge;
- Suchtbewältigung;
- Zeit- und Selbstmanagement;
- Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre;
- Qualitätsmanagement;
- Öffentlichkeitsarbeit;
- Grundlagen des Katastrophenschutzes und Zivilschutzes in Deutschland sowie der
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU im Katastrophenschutz.
Erläuterung: Eine zentrale Ausbildungsstelle i.S. der Anlage 1, 9. Ausbildungsabschnitt sind die Landesfeuer-
wehrschule Hamburg und die Brand- und Katastrophenschutzschule Sachsen-Anhalt in Heyrothsberge
10. Ausbildungsabschnitt
Wahlstation
Dauer: 5 Wochen
Ziel:
Der Beamte soll in diesem Ausbildungsabschnitt Gelegenheit erhalten, an einer oder
an mehreren Ausbildungsstellen Kenntnisse zu erwerben, die aufgrund einer vorge-
sehenen Verwendung sinnvoll sind. Dies kann beispielsweise erfolgen
- bei einer ausländischen Feuerwehr oder Behörde;
- im Management bei einem großen Wirtschaftsunternehmen;
- bei einer großen Werkfeuerwehr;
- an einer Feuerwehr- und/oder Katastrophenschutzschule (eventuell auch im
Ausland).