Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz

Ausfertigungsdatum:
01.06.2005
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 01.06.2005 Gültig bis: 30.06.2005 Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Be- zirksregierungen zur Überwachung des Straßenver- kehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnli- chen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahn- netz Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.