VergabeVO NRW · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW - VergabeVO NRW)

Ausfertigungsdatum:
01.06.2004
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW - VergabeVO NRW)

Anlage 1* In das Verfahren der Zentralstelle einbezogene Studiengänge 1. Studiengänge ohne Fachhochschulstudiengänge mit dem Abschluss Diplom, Magister, Promotion (als erstem Abschluss) oder Staatsexamen (ohne Lehrämter) im bundesweiten Verfahren (zu § 1 Abs. 1 Satz 4): - Biologie - Medizin - Pharmazie - Psychologie - Tiermedizin - Zahnmedizin 2. Studiengänge (ohne Lehrämter) an den Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (zu § 29 Abs. 1): - Betriebswirtschaft - Geographie - Heilpädagogik/Rehabilitationspädagogik, Diplom - Kunstgeschichte (Hauptfach) - Kunstgeschichte (Nebenfach) - Lebensmittelchemie - Pädagogik, Diplom - Pädagogik, Diplom - wahlweise auch mit heilpädagogischer Ausrichtung - (Universität Köln) - Rechtswissenschaft - Sport - Wirtschaftsinformatik 3. Studiengänge mit einem Lehramtsabschluss an den Universitäten des Landes Nordrhein- Westfalen (zu § 29 Abs. 1 und § 30): - Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen - Studienschwerpunkt Grundschule - im Fach Deutsch (auch in Kombination mit Mathematik) im Fach Mathematik (auch in Kombination mit Deutsch) - Lehramt für Sonderpädagogik - Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Biologie im Fach Sonderpädagogik - Lehramt an Berufskollegs im Fach Biologie im Fach Sonderpädagogik 4. Studiengänge an den Fachhochschulen und Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (zu § 29 Abs. 1 und § 31): - Architektur ohne studiengangbezogene Eignungsfeststellung (Fachhochschulen Aachen, Bielefeld (Abt. Minden), Dortmund und Lippe und Höxter (Abt. Detmold) - Sozialarbeit - Soziale Arbeit - Sozialpädagogik - Wirtschaft - Wirtschaftsrecht - Betriebswirtschaftslehre (Universität Duisburg-Essen, Standort Essen, und Universität Siegen)1) - Lebensmittelchemie1) - Psychologie 1) - Wirtschaftsinformatik 1) 1) Integrierter Studiengang *Anlage 1 zuletzt geändert durch Vierte VO v. 11.12.2004 (GV. NRW. S. 792); in Kraft getreten am 1. Dezember 2004.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.