LBesG NRW · Nordrhein-Westfalen

Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW)

Ausfertigungsdatum:
01.04.2017
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW)

Anlage 17 Überleitungsübersicht Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ Bundesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage i.d.F. des ÜBesG NRW 1. Hauptamtsgehilfe 1) 4) A3 Oberamtsmeisterin, Oberamts- A5 meister 2) 4) + 67,42 Euro 2. Oberaufseher 2) 4) A3 Oberwachtmeisterin, Ober- A5 + 36,54 Euro wachtmeister 1) 2) + 36,54 Euro 3. Amtsmeister 1) A4 Oberamtsmeisterin, Oberamts- A5 + 67,42 Euro meister 2) 4) + 67,42 Euro 4. Hauptaufseher 2) A4 Oberwachtmeisterin, Ober- A5 + 36,54 Euro wachtmeister 1) 2) + 36,54 Euro 5. Hauptwachtmeister 2) 4) A4 Erste Hauptwachtmeisterin, A5 + 36,54 Euro Erster Hauptwachtmeister 1) 2) + 36,54 Euro 6. Justizhauptwachtmeister 2) 4) A4 Justizoberwachtmeisterin, A5 + 36,54 Euro Justizoberwachtmeister 3) + 67,42 Euro 7. Oberwart 2) 3) A4 Hauptwartin, Hauptwart 1) 2) A5 + 36,54 Euro +36,54 Euro 8. Betriebsassistent 3) 5) A5 Oberwachtmeisterin, Ober- A5 + 36,54 Euro wachtmeister 1) 2) + 36,54 Euro 9. Erster Justizhauptwacht- A5 Justizoberwachtmeisterin, A5 meister 5) 6) + 36,54 Euro Justizoberwachtmeister 3) + 67,42 Euro 10. Betriebsassistent 5) A6 Sekretärin, Sekretär A 6 5) 6) 11. Erster Hauptwachtmeister 5) 6) A6 Erste Hauptwachtmeisterin, A6 + 36,54 Euro Erster Hauptwachtmeister 1) 12. Erster Justizhauptwachtmeis- A6 Justizhauptwachtmeisterin, A6 ter 5) 6) + 36,54 Euro Justizhauptwachtmeister 2) + 67,42 Euro 13. Oberamtsmeister A6 Sekretärin, Sekretär A 6 5) 6) 14. Lehrer A 12 Lehrerin, Lehrer A 12 – mit der Befähigung für das – mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den ent- und Realschulen und den ent- sprechenden Jahrgangsstufen sprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in Nord- der Gesamtschulen – 1) 6) rhein-Westfalen bei entspre- chender Verwendung – 1) 3) 15. Lehrer – als Leiter einer A 12 Rektorin, Rektor – an einer A 12 Grundschule, Hauptschule + 158,04 Euro Grundschule oder Hauptschule + 158,04 Euro oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülerinnen mit bis zu 80 Schülern – 8) und Schülern – 5) 16. Rechnungsrat A 12 Rechnungsrätin, Rechnungsrat A 12 – als Prüfungsbeamter bei – als Prüfungsbeamtin oder einem Rechnungshof – Prüfungsbeamter beim Lan- desrechnungshof – 17. Zweiter Konrektor A 12 Zweite Konrektorin, Zweiter A 12 – einer Grundschule, Haupt- + 158,04 Euro Konrektor + 158,04 Euro schule oder Grund- und – einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 540 Hauptschule mit mehr als 540 Schülern – 7) Schülerinnen und Schülern – 5) 18. Konrektor A 13 Konrektorin, Konrektor A 13 – als der ständige Vertreter des – einer Grundschule oder Leiters einer Grundschule, Hauptschule mit mehr als 360 Hauptschule oder Grund- und Schülerinnen und Schülern – Hauptschule mit mehr als 360 Schülern – Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ Bundesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage i.d.F. des ÜBesG NRW 19. Lehrer A 13 Lehrerin, Lehrer A 13 – mit der Befähigung für das – mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den ent- und Realschulen und den ent- sprechenden Jahrgangsstufen sprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in Nord- der Gesamtschulen – 7) rhein-Westfalen bei überwie- gender Verwendung im Bereich der Sekundarstufe I – 20) 20. Oberamtsrat 13) A 13 Rätin, Rat 9) 10) 11) A 13 21. Oberrechnungsrat A 13 Oberrechnungsrätin, Ober- A 13 – als Prüfungsbeamter bei rechnungsrat einem Rechnungshof – – als Prüfungsbeamtin oder Prüfungsbeamter beim Lan- desrechnungshof – 22. Rektor – einer Grundschule, A 13 Rektorin, Rektor – einer A 13 Hauptschule oder Grund- und + 189,57 Euro Grundschule oder Hauptschule + 189,57 Euro Hauptschule mit mehr als 180 mit mehr als 180 bis zu 360 bis zu 360 Schülern – 7) Schülerinnen und Schülern – 4) 23. Studienrat A 13 Studienrätin, Studienrat A 13 – mit der Befähigung für das – mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Berufskollegs – beruflichen Schulen bei einer – mit der Befähigung für das der jeweiligen Befähigung ent- Lehramt an Gymnasien und sprechenden Verwendung – Gesamtschulen – 14) 24. Oberstudienrat A 14 Oberstudienrätin, Oberstu- A 14 – mit der Befähigung für das dienrat Lehramt an Gymnasien oder – mit der Befähigung für das beruflichen Schulen bei einer Lehramt an Gymnasien und der jeweiligen Befähigung ent- Gesamtschulen – sprechenden Verwendung – – mit der Befähigung für das Lehramt an Berufskollegs – 25. Regierungsschulrat A 14 Regierungsschulrätin, Regie- A 14 – als Dezernent (Referent) in rungsschulrat der Schulaufsicht auf Bezirks- – als Dezernentin oder Dezer- ebene – nent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene – 26. Regierungsschuldirektor A 15 Regierungsschuldirektorin, A 15 – als Dezernent (Referent) in Regierungsschuldirektor der Schulaufsicht auf Bezirks- – als Dezernentin oder Dezer- ebene – nent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene – 27. Studiendirektor A 15 Studiendirektorin, Studiendi- A 15 – als Fachberater in der Schul- rektor aufsicht, als Fachleiter oder – als Fachberaterin oder Fach- Seminarlehrer an Studiense- berater in der Schulaufsicht, minaren oder Seminarschulen als Fachleiterin oder Fachleiter oder zur Koordinierung schul- an Zentren für schulpraktische fachlicher Aufgaben – 9) Lehrerausbildung oder zur – als der ständige Vertreter des Koordinierung schulfachlicher Leiters einer beruflichen Aufgaben – 12) Schule mit mehr als 80 bis zu – als ständige Vertreterin oder 360 Schülern – 8) ständiger Vertreter der Leitung – als der ständige Vertreter des + 189,57 Euro eines Berufskollegs mit mehr Leiters einer beruflichen als 80 bis zu 360 Schülerinnen Schule mit mehr als 360 Schü- und Schülern – 14) lern – 7) 8) – als ständige Vertreterin oder + 189,57 Euro – als der ständige Vertreter des + 189,57 Euro ständiger Vertreter der Leitung Leiters eines zweizügig voll eines Berufskollegs mit mehr ausgebauten Oberstufengym- als 360 Schülerinnen und nasiums oder einer Oberstu- Schülern – 4) 14) fengymnasiums mit mindes- – als ständige Vertreterin oder + 189,57 Euro tens zwei Schultypen – 7) ständiger Vertreter des Leiters – als Leiter einer beruflichen eines zweizügig voll ausgebau- Schule mit bis zu 80 Schülern ten Oberstufengymnasiums – 4) – 8) – als Leiterin oder Leiter eines – als Leiter einer beruflichen + 189,57 Euro Berufskollegs mit bis zu 80 Schule mit mehr als 80 bis zu Schülerinnen und Schülern –14) 360 Schülern – 7) 8) – als Leiterin oder Leiter eines + 189,57 Euro Berufskollegs mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern – 4) 14) Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ Bundesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage i.d.F. des ÜBesG NRW 28. Leitender Regierungsschuldi- A 16 Leitende Regierungsschuldi- A 16 rektor rektorin, Leitender Regie- – als Dezernent (Referent) in rungsschuldirektor der Schulaufsicht auf Bezirks- – als Dezernentin oder Dezer- ebene – nent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene – 29. Oberstudiendirektor A 16 Oberstudiendirektorin, Ober- A 16 – als Leiter einer beruflichen studiendirektor Schule mit mehr als 360 Schü- – eines Berufskollegs mit mehr lern – 12) als 360 Schülerinnen und – eines zweizügig voll ausge- Schülern – 8) bauten Oberstufengymnasiums – eines zweizügig voll aus- oder eines Oberstufengymnasi- gebauten Oberstufengymna- ums mit mindestens zwei siums – Schultypen – Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe Bundesbesoldungsordnung B Amtszulage Landesbesoldungsordnung B i.d.F. des ÜBesG NRW 30. Regierungspräsident B8 Regierungspräsidentin, B8 – in einem Regierungsbezirk Regierungspräsident mit mehr als zwei Millionen Einwohnern – 31. Präsident des Verfassungsge- B 10 Präsidentin, Präsident des Ver- R 10 richtshofs und des Oberver- fassungsgerichtshofs und des waltungsgerichts Oberverwaltungsgerichts Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ Bundesbesoldungsordnung R Amtszulage Landesbesoldungsordnung R Amtszulage i.d.F. des ÜBesG NRW 32. Direktor des Amtsgerichts 3) R2 Direktorin, Direktor des Amts- R2 gerichts 3) 9) + 314,40 Euro Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ Landesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage 33. Landgestütwärter A3 Landgestüthauptwärterin, A5 Landgestüthauptwärter 34. Landgestütoberwärter A4 Landgestüthauptwärterin, A5 Landgestüthauptwärter 35. Erster Justizhauptwachtmeis- A7 Erste Justizhauptwachtmeiste- A7 ter 1) + 19,57 Euro rin, Erster Justizhauptwacht- + 67,42 Euro meister – als Leiterin oder Lei- ter einer Justizwachtmeisterei – 2) 36. Fachlehrer A9 Fachlehrerin, Fachlehrer mit A9 mit der Befähigung für die der Befähigung für die Lauf- 2) 3) Laufbahn bahn – des Fachlehrers an berufli- – der Fachlehrerin oder des chen Schulen – 1) Fachlehrers an Berufskollegs – – des Fachlehrers an Sonder- – der Fachlehrerin oder des schulen – 1) Fachlehrers an Förderschulen – – des Werkstattlehrers – – der Werkstattlehrerin oder des Werkstattlehrers – 37. Fachlehrer A 10 Fachlehrerin, Fachlehrer mit A 10 mit der Befähigung für die der Befähigung für die Lauf- Laufbahn bahn – des Fachlehrers an beruf- – der Fachlehrerin oder des lichen Schulen – 1) Fachlehrers an Berufskollegs – 1) 2) – des Fachlehrers an Sonder- schulen – 1) – der Fachlehrerin oder des – des Technischen Lehrers an Fachlehrers an Förderschulen – beruflichen Schulen – 2) 1) 2) – der Technischen Lehrerin oder des Technischen Lehrers an Berufskollegs – 1) 3) 4) Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ Landesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage 38. Fachlehrer A 11 Fachlehrerin, Fachlehrer mit A 11 mit der Befähigung für die der Befähigung für die Lauf- Laufbahn bahn – des Fachlehrers an beruf- – der Fachlehrerin oder des lichen Schulen – 3) Fachlehrers an Berufskollegs als Fachberaterin oder Fach- – des Technischen Lehrers an berater – 5) 6) beruflichen Schulen – 1) 2) – der Technischen Lehrerin oder des Technischen Lehrers an Berufskollegs – 5) 7) 8) 39. Lehrer A 13 Lehrerin, Lehrer A 13 – mit der Befähigung für das – mit der Befähigung für ein Lehramt für Sonderpädagogik sonderpädagogisches Lehramt bei entsprechender Verwen- – 6) dung – 40. Studienrat A 13 Studienrätin, Studienrat A 13 – mit der Befähigung für das – mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, mit Lehramt an Gymnasien und der Befähigung für das Lehr- Gesamtschulen – 14) amt an Gymnasien und Ge- samtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Se- kundarstufe II (Doppelbefähi- gung) – bei Verwendung an einer Sekundarschule – 10) 41. Konrektor A 14 Konrektorin, Konrektor A 14 – als der ständige Vertreter des – einer Schule im organisatori- Leiters einer Schule im orga- schen Zusammenschluss mit nisatorischen Zusammen- mehr als 180 und höchstens schluss mit mehr als 180 und 360 Realschülerinnen und höchstens 360 Realschülern Realschülern und gleichzeitig und gleichzeitig mehr als 360 insgesamt mehr als 360 Schü- Gesamt-/Hauptschülern – lerinnen und Schülern – 42. Sonderschulkonrektor A 14 Förderschulkonrektorin, A 14 – als der ständige Vertreter Förderschulkonrektor eines in der Besoldungsgruppe – einer Förderschule, deren A 14 mit Amtszulage einge- Leitung in Besoldungsgruppe stuften Leiters einer Förder- A 14 mit Amtszulage einge- schule – stuft ist – – als der ständige Vertreter + 189,57 Euro – einer Förderschule, deren + 189,57 Euro eines mindestens in der Besol- Leitung mindestens in Besol- dungsgruppe A 15 eingestuften dungsgruppe A 15 eingestuft Leiters einer Förderschule – 2) ist – 3) 43. Sonderschulrektor A 14 Förderschulrektorin, Förder- A 14 – als Leiter einer Förderschule schulrektor mit Förderschwerpunkt Ler- – einer Förderschule mit För- nen mit bis zu 100 Schülern derschwerpunkt Lernen mit oder einer sonstigen Förder- bis zu 100 Schülerinnen und schule mit bis zu 60 Schülern – Schülern oder einer sonstigen – als Leiter einer Förderschule + 189,57 Euro Förderschule mit bis zu 60 mit Förderschwerpunkt Ler- Schülerinnen und Schülern – nen mit 101 bis 200 Schülern – einer Förderschule mit För- + 189,57 Euro oder einer sonstigen Förder- derschwerpunkt Lernen mit schule mit 61 bis 120 Schülern 101 bis 200 Schülerinnen und – 2) Schülern oder einer sonstigen Förderschule mit 61 bis 120 Schülerinnen und Schülern – 3) 44. Direktor A 15 Direktorin, Direktor A 15 – als Leiter eines Studiensemi- + 189,57 Euro – eines Zentrums für schul- + 189,57 Euro nars für Lehrämter des geho- praktische Lehrerausbildung benen Dienstes – 10) für Lehrämter der Laufbahn- – als Leiter eines Studiensemi- + 189,57 Euro gruppe 2, erstes Einstiegs nars mit mindestens einem Se- amt – 3) minar für Lehrämter des höhe- – eines Zentrums für schul- + 189,57 Euro ren Dienstes und bis zu 220 praktische Lehrerausbildung Lehramtsanwärtern – 3) mit mindestens einem Seminar für Lehrämter der Laufbahn- gruppe 2, zweites Einstiegsamt und bis zu 220 Lehramtsan- wärterinnen und Lehramtsan- wärtern – 4) Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ Landesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage 45. Direktor an einer Gesamt- A 15 Direktorin, Direktor an einer A 15 schule + 189,57 Euro Gesamtschule + 189,57 Euro – als der ständige Vertreter – als ständige Vertreterin oder eines Leitenden Gesamtschul- ständiger Vertreter an einer direktors – 3) Gesamtschule, deren Leitung in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft ist – 4) 46. Direktor an einem Studiense- A 15 Direktorin, Direktor an einem A 15 minar Zentrum für schulpraktische – als Leiter eines Seminars für Lehrerausbildung ein Lehramt – – als Leiterin oder Leiter eines Seminars für ein Lehramt – 47. Rektor A 15 Rektorin, Rektor A 15 – als Leiter einer Schule im – einer Schule im organisato- organisatorischen Zusammen- rischen Zusammenschluss mit schluss mit mehr als 180 und mehr als 180 und höchstens höchstens 360 Realschülern 360 Realschülerinnen und und gleichzeitig mehr als 360 Realschülern und gleichzeitig Gesamt-/Hauptschülern – insgesamt mehr als 360 Schü- lerinnen und Schülern – 48. Sonderschulrektor A 15 Förderschulrektorin, Förder- A 15 – als Leiter einer Förderschule schulrektor – einer Förder- mit Schwerpunkt Lernen mit schule mit Schwerpunkt mehr als 200 Schülern oder Lernen mit mehr als 120 Schü- einer sonstigen Förderschule lerinnen und Schülern oder mit mehr als 120 Schülern – einer sonstigen Förderschule mit mehr als 120 Schülerinnen und Schülern – 49. Sonderschulrektor A 15 Förderschulrektorin, Förder- A 15 – als Leiter einer Förderschule schulrektor im Bildungsbereich des Gym- – einer Förderschule im Bil- nasiums oder eines Berufs- dungsbereich des Gymnasiums kollegs oder einer sonstigen oder eines Berufskollegs oder Förderschule mit angeglieder- einer sonstigen Förderschule ten Gymnasial- oder Berufs- mit angegliederten Gymnasial- schulklassen – oder Berufskollegsklassen – 50. Leitender Direktor A 16 Leitende Direktorin, Leitender A 16 – als Leiter eines Studien- Direktor seminars mit mindestens – eines Zentrums für schul- einem Seminar für Lehrämter praktische Lehrerausbildung des höheren Dienstes und mit mindestens einem Seminar mehr als 220 Lehramtsanwär- für Lehrämter der Laufbahn- tern – gruppe 2, zweites Einstiegsamt und mehr als 220 Lehramtsan- wärterinnen und Lehramtsan- wärtern –

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.