Anlage 17
Überleitungsübersicht
Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue
Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/
Bundesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage
i.d.F. des ÜBesG NRW
1. Hauptamtsgehilfe 1) 4) A3 Oberamtsmeisterin, Oberamts- A5
meister 2) 4) + 67,42 Euro
2. Oberaufseher 2) 4) A3 Oberwachtmeisterin, Ober- A5
+ 36,54 Euro wachtmeister 1) 2) + 36,54 Euro
3. Amtsmeister 1) A4 Oberamtsmeisterin, Oberamts- A5
+ 67,42 Euro meister 2) 4) + 67,42 Euro
4. Hauptaufseher 2) A4 Oberwachtmeisterin, Ober- A5
+ 36,54 Euro wachtmeister 1) 2) + 36,54 Euro
5. Hauptwachtmeister 2) 4) A4 Erste Hauptwachtmeisterin, A5
+ 36,54 Euro Erster Hauptwachtmeister 1) 2) + 36,54 Euro
6. Justizhauptwachtmeister 2) 4) A4 Justizoberwachtmeisterin, A5
+ 36,54 Euro Justizoberwachtmeister 3) + 67,42 Euro
7. Oberwart 2) 3) A4 Hauptwartin, Hauptwart 1) 2) A5
+ 36,54 Euro +36,54 Euro
8. Betriebsassistent 3) 5) A5 Oberwachtmeisterin, Ober- A5
+ 36,54 Euro wachtmeister 1) 2) + 36,54 Euro
9. Erster Justizhauptwacht- A5 Justizoberwachtmeisterin, A5
meister 5) 6) + 36,54 Euro Justizoberwachtmeister 3) + 67,42 Euro
10. Betriebsassistent 5) A6 Sekretärin, Sekretär A 6 5) 6)
11. Erster Hauptwachtmeister 5) 6) A6 Erste Hauptwachtmeisterin, A6
+ 36,54 Euro Erster Hauptwachtmeister 1)
12. Erster Justizhauptwachtmeis- A6 Justizhauptwachtmeisterin, A6
ter 5) 6) + 36,54 Euro Justizhauptwachtmeister 2) + 67,42 Euro
13. Oberamtsmeister A6 Sekretärin, Sekretär A 6 5) 6)
14. Lehrer A 12 Lehrerin, Lehrer A 12
– mit der Befähigung für das – mit der Befähigung für das
Lehramt an Grund-, Haupt- Lehramt an Grund-, Haupt-
und Realschulen und den ent- und Realschulen und den ent-
sprechenden Jahrgangsstufen sprechenden Jahrgangsstufen
der Gesamtschulen in Nord- der Gesamtschulen – 1) 6)
rhein-Westfalen bei entspre-
chender Verwendung – 1) 3)
15. Lehrer – als Leiter einer A 12 Rektorin, Rektor – an einer A 12
Grundschule, Hauptschule + 158,04 Euro Grundschule oder Hauptschule + 158,04 Euro
oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülerinnen
mit bis zu 80 Schülern – 8) und Schülern – 5)
16. Rechnungsrat A 12 Rechnungsrätin, Rechnungsrat A 12
– als Prüfungsbeamter bei – als Prüfungsbeamtin oder
einem Rechnungshof – Prüfungsbeamter beim Lan-
desrechnungshof –
17. Zweiter Konrektor A 12 Zweite Konrektorin, Zweiter A 12
– einer Grundschule, Haupt- + 158,04 Euro Konrektor + 158,04 Euro
schule oder Grund- und – einer Grundschule oder
Hauptschule mit mehr als 540 Hauptschule mit mehr als 540
Schülern – 7) Schülerinnen und Schülern – 5)
18. Konrektor A 13 Konrektorin, Konrektor A 13
– als der ständige Vertreter des – einer Grundschule oder
Leiters einer Grundschule, Hauptschule mit mehr als 360
Hauptschule oder Grund- und Schülerinnen und Schülern –
Hauptschule mit mehr als 360
Schülern –
Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue
Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/
Bundesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage
i.d.F. des ÜBesG NRW
19. Lehrer A 13 Lehrerin, Lehrer A 13
– mit der Befähigung für das – mit der Befähigung für das
Lehramt an Grund-, Haupt- Lehramt an Grund-, Haupt-
und Realschulen und den ent- und Realschulen und den ent-
sprechenden Jahrgangsstufen sprechenden Jahrgangsstufen
der Gesamtschulen in Nord- der Gesamtschulen – 7)
rhein-Westfalen bei überwie-
gender Verwendung im Bereich
der Sekundarstufe I – 20)
20. Oberamtsrat 13) A 13 Rätin, Rat 9) 10) 11) A 13
21. Oberrechnungsrat A 13 Oberrechnungsrätin, Ober- A 13
– als Prüfungsbeamter bei rechnungsrat
einem Rechnungshof – – als Prüfungsbeamtin oder
Prüfungsbeamter beim Lan-
desrechnungshof –
22. Rektor – einer Grundschule, A 13 Rektorin, Rektor – einer A 13
Hauptschule oder Grund- und + 189,57 Euro Grundschule oder Hauptschule + 189,57 Euro
Hauptschule mit mehr als 180 mit mehr als 180 bis zu 360
bis zu 360 Schülern – 7) Schülerinnen und Schülern – 4)
23. Studienrat A 13 Studienrätin, Studienrat A 13
– mit der Befähigung für das – mit der Befähigung für das
Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Berufskollegs –
beruflichen Schulen bei einer – mit der Befähigung für das
der jeweiligen Befähigung ent- Lehramt an Gymnasien und
sprechenden Verwendung – Gesamtschulen – 14)
24. Oberstudienrat A 14 Oberstudienrätin, Oberstu- A 14
– mit der Befähigung für das dienrat
Lehramt an Gymnasien oder – mit der Befähigung für das
beruflichen Schulen bei einer Lehramt an Gymnasien und
der jeweiligen Befähigung ent- Gesamtschulen –
sprechenden Verwendung – – mit der Befähigung für das
Lehramt an Berufskollegs –
25. Regierungsschulrat A 14 Regierungsschulrätin, Regie- A 14
– als Dezernent (Referent) in rungsschulrat
der Schulaufsicht auf Bezirks- – als Dezernentin oder Dezer-
ebene – nent in der Schulaufsicht auf
Bezirksebene –
26. Regierungsschuldirektor A 15 Regierungsschuldirektorin, A 15
– als Dezernent (Referent) in Regierungsschuldirektor
der Schulaufsicht auf Bezirks- – als Dezernentin oder Dezer-
ebene – nent in der Schulaufsicht auf
Bezirksebene –
27. Studiendirektor A 15 Studiendirektorin, Studiendi- A 15
– als Fachberater in der Schul- rektor
aufsicht, als Fachleiter oder – als Fachberaterin oder Fach-
Seminarlehrer an Studiense- berater in der Schulaufsicht,
minaren oder Seminarschulen als Fachleiterin oder Fachleiter
oder zur Koordinierung schul- an Zentren für schulpraktische
fachlicher Aufgaben – 9) Lehrerausbildung oder zur
– als der ständige Vertreter des Koordinierung schulfachlicher
Leiters einer beruflichen Aufgaben – 12)
Schule mit mehr als 80 bis zu – als ständige Vertreterin oder
360 Schülern – 8) ständiger Vertreter der Leitung
– als der ständige Vertreter des + 189,57 Euro eines Berufskollegs mit mehr
Leiters einer beruflichen als 80 bis zu 360 Schülerinnen
Schule mit mehr als 360 Schü- und Schülern – 14)
lern – 7) 8) – als ständige Vertreterin oder + 189,57 Euro
– als der ständige Vertreter des + 189,57 Euro ständiger Vertreter der Leitung
Leiters eines zweizügig voll eines Berufskollegs mit mehr
ausgebauten Oberstufengym- als 360 Schülerinnen und
nasiums oder einer Oberstu- Schülern – 4) 14)
fengymnasiums mit mindes- – als ständige Vertreterin oder + 189,57 Euro
tens zwei Schultypen – 7) ständiger Vertreter des Leiters
– als Leiter einer beruflichen eines zweizügig voll ausgebau-
Schule mit bis zu 80 Schülern ten Oberstufengymnasiums – 4)
– 8) – als Leiterin oder Leiter eines
– als Leiter einer beruflichen + 189,57 Euro Berufskollegs mit bis zu 80
Schule mit mehr als 80 bis zu Schülerinnen und Schülern –14)
360 Schülern – 7) 8) – als Leiterin oder Leiter eines + 189,57 Euro
Berufskollegs mit mehr als 80
bis zu 360 Schülerinnen und
Schülern – 4) 14)
Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue
Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/
Bundesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage
i.d.F. des ÜBesG NRW
28. Leitender Regierungsschuldi- A 16 Leitende Regierungsschuldi- A 16
rektor rektorin, Leitender Regie-
– als Dezernent (Referent) in rungsschuldirektor
der Schulaufsicht auf Bezirks- – als Dezernentin oder Dezer-
ebene – nent in der Schulaufsicht auf
Bezirksebene –
29. Oberstudiendirektor A 16 Oberstudiendirektorin, Ober- A 16
– als Leiter einer beruflichen studiendirektor
Schule mit mehr als 360 Schü- – eines Berufskollegs mit mehr
lern – 12) als 360 Schülerinnen und
– eines zweizügig voll ausge- Schülern – 8)
bauten Oberstufengymnasiums – eines zweizügig voll aus-
oder eines Oberstufengymnasi- gebauten Oberstufengymna-
ums mit mindestens zwei siums –
Schultypen –
Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue
Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe
Bundesbesoldungsordnung B Amtszulage Landesbesoldungsordnung B
i.d.F. des ÜBesG NRW
30. Regierungspräsident B8 Regierungspräsidentin, B8
– in einem Regierungsbezirk Regierungspräsident
mit mehr als zwei Millionen
Einwohnern –
31. Präsident des Verfassungsge- B 10 Präsidentin, Präsident des Ver- R 10
richtshofs und des Oberver- fassungsgerichtshofs und des
waltungsgerichts Oberverwaltungsgerichts
Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue
Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/
Bundesbesoldungsordnung R Amtszulage Landesbesoldungsordnung R Amtszulage
i.d.F. des ÜBesG NRW
32. Direktor des Amtsgerichts 3) R2 Direktorin, Direktor des Amts- R2
gerichts 3) 9) + 314,40 Euro
Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue
Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/
Landesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage
33. Landgestütwärter A3 Landgestüthauptwärterin, A5
Landgestüthauptwärter
34. Landgestütoberwärter A4 Landgestüthauptwärterin, A5
Landgestüthauptwärter
35. Erster Justizhauptwachtmeis- A7 Erste Justizhauptwachtmeiste- A7
ter 1) + 19,57 Euro rin, Erster Justizhauptwacht- + 67,42 Euro
meister – als Leiterin oder Lei-
ter einer Justizwachtmeisterei
– 2)
36. Fachlehrer A9 Fachlehrerin, Fachlehrer mit A9
mit der Befähigung für die der Befähigung für die Lauf-
2) 3)
Laufbahn bahn
– des Fachlehrers an berufli- – der Fachlehrerin oder des
chen Schulen – 1) Fachlehrers an Berufskollegs –
– des Fachlehrers an Sonder- – der Fachlehrerin oder des
schulen – 1) Fachlehrers an Förderschulen –
– des Werkstattlehrers – – der Werkstattlehrerin oder
des Werkstattlehrers –
37. Fachlehrer A 10 Fachlehrerin, Fachlehrer mit A 10
mit der Befähigung für die der Befähigung für die Lauf-
Laufbahn bahn
– des Fachlehrers an beruf- – der Fachlehrerin oder des
lichen Schulen – 1) Fachlehrers an Berufskollegs –
1) 2)
– des Fachlehrers an Sonder-
schulen – 1) – der Fachlehrerin oder des
– des Technischen Lehrers an Fachlehrers an Förderschulen –
beruflichen Schulen – 2) 1) 2)
– der Technischen Lehrerin
oder des Technischen Lehrers
an Berufskollegs – 1) 3) 4)
Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue
Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/
Landesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage
38. Fachlehrer A 11 Fachlehrerin, Fachlehrer mit A 11
mit der Befähigung für die der Befähigung für die Lauf-
Laufbahn bahn
– des Fachlehrers an beruf- – der Fachlehrerin oder des
lichen Schulen – 3) Fachlehrers an Berufskollegs
als Fachberaterin oder Fach-
– des Technischen Lehrers an berater – 5) 6)
beruflichen Schulen – 1) 2) – der Technischen Lehrerin
oder des Technischen Lehrers
an Berufskollegs – 5) 7) 8)
39. Lehrer A 13 Lehrerin, Lehrer A 13
– mit der Befähigung für das – mit der Befähigung für ein
Lehramt für Sonderpädagogik sonderpädagogisches Lehramt
bei entsprechender Verwen- – 6)
dung –
40. Studienrat A 13 Studienrätin, Studienrat A 13
– mit der Befähigung für das – mit der Befähigung für das
Lehramt an Gymnasien, mit Lehramt an Gymnasien und
der Befähigung für das Lehr- Gesamtschulen – 14)
amt an Gymnasien und Ge-
samtschulen und mit den
Lehramtsbefähigungen für die
Sekundarstufe I und die Se-
kundarstufe II (Doppelbefähi-
gung) – bei Verwendung an
einer Sekundarschule – 10)
41. Konrektor A 14 Konrektorin, Konrektor A 14
– als der ständige Vertreter des – einer Schule im organisatori-
Leiters einer Schule im orga- schen Zusammenschluss mit
nisatorischen Zusammen- mehr als 180 und höchstens
schluss mit mehr als 180 und 360 Realschülerinnen und
höchstens 360 Realschülern Realschülern und gleichzeitig
und gleichzeitig mehr als 360 insgesamt mehr als 360 Schü-
Gesamt-/Hauptschülern – lerinnen und Schülern –
42. Sonderschulkonrektor A 14 Förderschulkonrektorin, A 14
– als der ständige Vertreter Förderschulkonrektor
eines in der Besoldungsgruppe – einer Förderschule, deren
A 14 mit Amtszulage einge- Leitung in Besoldungsgruppe
stuften Leiters einer Förder- A 14 mit Amtszulage einge-
schule – stuft ist –
– als der ständige Vertreter + 189,57 Euro – einer Förderschule, deren + 189,57 Euro
eines mindestens in der Besol- Leitung mindestens in Besol-
dungsgruppe A 15 eingestuften dungsgruppe A 15 eingestuft
Leiters einer Förderschule – 2) ist – 3)
43. Sonderschulrektor A 14 Förderschulrektorin, Förder- A 14
– als Leiter einer Förderschule schulrektor
mit Förderschwerpunkt Ler- – einer Förderschule mit För-
nen mit bis zu 100 Schülern derschwerpunkt Lernen mit
oder einer sonstigen Förder- bis zu 100 Schülerinnen und
schule mit bis zu 60 Schülern – Schülern oder einer sonstigen
– als Leiter einer Förderschule + 189,57 Euro Förderschule mit bis zu 60
mit Förderschwerpunkt Ler- Schülerinnen und Schülern –
nen mit 101 bis 200 Schülern – einer Förderschule mit För- + 189,57 Euro
oder einer sonstigen Förder- derschwerpunkt Lernen mit
schule mit 61 bis 120 Schülern 101 bis 200 Schülerinnen und
– 2) Schülern oder einer sonstigen
Förderschule mit 61 bis 120
Schülerinnen und Schülern – 3)
44. Direktor A 15 Direktorin, Direktor A 15
– als Leiter eines Studiensemi- + 189,57 Euro – eines Zentrums für schul- + 189,57 Euro
nars für Lehrämter des geho- praktische Lehrerausbildung
benen Dienstes – 10) für Lehrämter der Laufbahn-
– als Leiter eines Studiensemi- + 189,57 Euro gruppe 2, erstes Einstiegs
nars mit mindestens einem Se- amt – 3)
minar für Lehrämter des höhe- – eines Zentrums für schul- + 189,57 Euro
ren Dienstes und bis zu 220 praktische Lehrerausbildung
Lehramtsanwärtern – 3) mit mindestens einem Seminar
für Lehrämter der Laufbahn-
gruppe 2, zweites Einstiegsamt
und bis zu 220 Lehramtsan-
wärterinnen und Lehramtsan-
wärtern – 4)
Lfd. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Neue Amtsbezeichnung Neue
Nr. mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/ mit Funktionszusatz in der Besoldungsgruppe/
Landesbesoldungsordnung A Amtszulage Landesbesoldungsordnung A Amtszulage
45. Direktor an einer Gesamt- A 15 Direktorin, Direktor an einer A 15
schule + 189,57 Euro Gesamtschule + 189,57 Euro
– als der ständige Vertreter – als ständige Vertreterin oder
eines Leitenden Gesamtschul- ständiger Vertreter an einer
direktors – 3) Gesamtschule, deren Leitung
in die Besoldungsgruppe A 16
eingestuft ist – 4)
46. Direktor an einem Studiense- A 15 Direktorin, Direktor an einem A 15
minar Zentrum für schulpraktische
– als Leiter eines Seminars für Lehrerausbildung
ein Lehramt – – als Leiterin oder Leiter eines
Seminars für ein Lehramt –
47. Rektor A 15 Rektorin, Rektor A 15
– als Leiter einer Schule im – einer Schule im organisato-
organisatorischen Zusammen- rischen Zusammenschluss mit
schluss mit mehr als 180 und mehr als 180 und höchstens
höchstens 360 Realschülern 360 Realschülerinnen und
und gleichzeitig mehr als 360 Realschülern und gleichzeitig
Gesamt-/Hauptschülern – insgesamt mehr als 360 Schü-
lerinnen und Schülern –
48. Sonderschulrektor A 15 Förderschulrektorin, Förder- A 15
– als Leiter einer Förderschule schulrektor – einer Förder-
mit Schwerpunkt Lernen mit schule mit Schwerpunkt
mehr als 200 Schülern oder Lernen mit mehr als 120 Schü-
einer sonstigen Förderschule lerinnen und Schülern oder
mit mehr als 120 Schülern – einer sonstigen Förderschule
mit mehr als 120 Schülerinnen
und Schülern –
49. Sonderschulrektor A 15 Förderschulrektorin, Förder- A 15
– als Leiter einer Förderschule schulrektor
im Bildungsbereich des Gym- – einer Förderschule im Bil-
nasiums oder eines Berufs- dungsbereich des Gymnasiums
kollegs oder einer sonstigen oder eines Berufskollegs oder
Förderschule mit angeglieder- einer sonstigen Förderschule
ten Gymnasial- oder Berufs- mit angegliederten Gymnasial-
schulklassen – oder Berufskollegsklassen –
50. Leitender Direktor A 16 Leitende Direktorin, Leitender A 16
– als Leiter eines Studien- Direktor
seminars mit mindestens – eines Zentrums für schul-
einem Seminar für Lehrämter praktische Lehrerausbildung
des höheren Dienstes und mit mindestens einem Seminar
mehr als 220 Lehramtsanwär- für Lehrämter der Laufbahn-
tern – gruppe 2, zweites Einstiegsamt
und mehr als 220 Lehramtsan-
wärterinnen und Lehramtsan-
wärtern –