Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 01.04.2011
Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010
Vom 5. Februar 2010
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Umlagegesetzes vom 17. Juli 1951(GV. NRW. S. 87), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 9. Dezember 2008 (GV. NRW. S. 771), wird verordnet:
Für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird die Umlage für das Haushaltsjahr 2010 entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer vom 14. Dezember 2009 auf 6,50 vom Tausend des Einheitswertes festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft. Der Ministerfür Umwelt und Naturschutz,Landwirtschaft und Verbraucherschutzdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.