Einführungszeitpunktverordnung Straf · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über den Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Aktenführung in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Straf- und Bußgeldverfahren im Land Nordrhein-Westfalen (eAkten-Einführungszeitpunktverordnung Straf- und Bußgeldverfahren – eAktEVO StrafOWi)

Ausfertigungsdatum:
01.03.2021
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über den Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Aktenführung in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Straf- und Bußgeldverfahren im Land Nordrhein-Westfalen (eAkten-Einführungszeitpunktverordnung Straf- und Bußgeldverfahren – eAktEVO StrafOWi)

Anlage zu § 1 Absatz 1 Gericht/Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft Aachen Staatsanwaltschaft Essen Staatsanwaltschaft Wuppertal Amtsgericht Eschweiler Amtsgericht Essen Amtsgericht Gelsenkirchen Amtsgericht Wuppertal Landgericht Wuppertal

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.