LAG · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen (Landarztverordnung - LAG-VO)

Ausfertigungsdatum:
01.03.2019
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen (Landarztverordnung - LAG-VO)

Anlage zu § 7 Absatz 5 Satz 2 Berücksichtigung einschlägiger Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischer Tätigkeit Berücksichtigt werden aus der Klassifikation der Berufe 2010 - Band 1: Systematischer und alphabetischer Teil mit Erläuterungen, herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum März 2011, veröffentlicht im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit, die in den nachfolgend genannten Berufsuntergruppen aufgeführten Berufe, wenn deren Regelausbildungs- oder studienzeit mindestens 24 Monate beträgt und deren sachgerechte Ausübung mindestens fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten (Anforderungsniveau 2 der Klassifikation der Berufe 2010 - Band 1) voraussetzt: 8110 und 8118 Medizinische Fachangestellte 8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 8112 Podologen/Podologinnen 8113 Orthoptisten/Orthoptistinnen 8121 Medizinisch-technische Berufe im Laboratorium 8122 Medizinisch-technische Berufe in der Funktionsdiagnostik 8123 Medizinisch-technische Berufe in der Radiologie 8130 und 8138 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege 8131 Berufe in der Fachkrankenpflege 8132 Berufe in der Fachkinderkrankenpflege 8133 Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz 8134 Berufe im Rettungsdienst 8135 Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege 8161 Berufe in der nicht klinischen Psychologie 8162 Berufe in der klinischen Psychologie 8163 Berufe in der nicht ärztlichen Psychotherapie 8171 Berufe in der Physiotherapie 8172 Berufe in der Ergotherapie 8173 Berufe in der Sprachtherapie 8174 Berufe in der Musik- und Kunsttherapie 8175 Berufe in der Heilkunde und Homöopathie 8176 Berufe in der Diät- und Ernährungstherapie 8178 Berufe in der nicht ärztlichen Therapie und Heilkunde 8210 und 8218 Berufe in der Altenpflege

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.