Anhang zu Artikel 1 Nummer 10 Anlage 1
Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Hauptschule
Klasse 5 und 6 7 bis 10 Wochenstunden
Lernbereich/Fach
Deutsch 10 17 27
Gesellschaftslehre 1: 6 12 18
Geschichte
Erdkunde
Politik
Mathematik 8 16 24
Naturwissenschaften1: 6 12 18
Biologie
Chemie
Physik
Informatik 2 2 - 2
Englisch 8 14 22
Wirtschaft und Arbeitswelt 3 : 0-2 12-14 14
Technik
Wirtschaft
Hauswirtschaft
Kunst, Musik, 8 8 16
Textilgestaltung1:
Kunst
Musik
Textilgestaltung
Religionslehre 4 4 8 12
Sport 6-8 10-12 18
Wahlpflichtunterricht 5 - 8 8
Kernstunden 58-62 117-121 179
Ergänzungsstunden 6 9
Wochenstundenrahmen Klasse 5: 28-31 Klasse 7: 30-33
Klasse 6: 29-32 Klasse 8: 30-33
Klasse 9: 31-34
Klasse 10: 31-34
Gesamtwochenstunden 188
Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden muttersprachlicher Unterricht
1
Innerhalb der Lernbereiche Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften sowie Kunst, Musik, Textilgestaltung sind die Fächer
während des Bildungsgangs gleichgewichtig zu berücksichtigen. Im Lernbereich Naturwissenschaften wechseln
fachbezogene Lehrgänge mit fachübergreifenden Projekten.
2 Das Fach Informatik wird entweder in den Klassen 5 und 6 oder in Klasse 6 unterrichtet.
3 Die Fächer Technik und Hauswirtschaft müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens vier
Wochenstunden, das Fach Wirtschaft muss mit mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden.
4 Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5.
5 Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Dafür gilt § 14 Absatz 4.
6 Für die Ergänzungsstunden gilt § 14 Absatz 5. Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden
bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Lernbereich mit
höchstens einer Stunde betroffen sein. Das Fach Informatik ist von einer Stundenverlagerung ausgenommen. Die Vorgaben
in den übrigen Fußnoten bleiben hiervon unberührt. Die curricularen Standards sind zu wahren.