FG · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Ausführung des § 5 Schulfinanzgesetz (VO zu § 5 SchFG) Bekanntmachung der Neufassung

Ausfertigungsdatum:
01.02.2004
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Ausführung des § 5 Schulfinanzgesetz (VO zu § 5 SchFG) Bekanntmachung der Neufassung

Anlage 1 (zu § 6 „Klassenbildungswerte“) Klassenfrequenz- richtwert höchstwert 1 Berufskolleg a) allgemein 22 31 (Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Fachschule) b) bei fachpraktischer Unterweisung Berufsschule Theorie- 26 29 unterricht (Schülerinnen oder fachprak- Schüler ohne tische Unter- 13 15 Ausbildungsvertrag/ weisung Arbeitsverhältnis), Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr Berufsgrundschuljahr, Theorie- 28 31 Berufsfachschule unterricht fachprak- tische Unter- 14 16 weisung 2 Sonderschulen Schule für Lernbehinderte 16 22 Schulen für Blinde, Gehörlose, 10 13 Geistigbehinderte, Körperbehinderte und Kranke (Sonderschulklassen) Schulen für Erziehungshilfe, Schwerhörige, 11 14 Sehbehinderte und Sprachbehinderte (Sonderschulklassen) 3 Weiterbildungskolleg 20 25 Vorkurse 20 30

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.