FESchVO · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (Ersatzschulfinanzierungsverordnung - FESchVO)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2017
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (Ersatzschulfinanzierungsverordnung - FESchVO)

Anlage 1 – Seite 1 – Bezeichnung der Schule: Schul-Nr.: Sitz der Schule: Schulträger: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr bzw. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr ja nein Ist die Schule mit einem Schülerheim oder sonstigen Einrichtung verbunden? 0 0 ja nein Sind anerkannte Außenanlagen bzw. Außensportanlagen vorhanden? 0 0 Nettogrundfläche (NGF) gem. DIN 277: 0,00 m2 (Gesamtgebäude) – davon tatsächlich schulisch genutzte NGF: 0,00 m2 Fläche Das sind % der NGF 1. tatsächlich schulisch genutzte NGF gem DIN 277: 0,00 m2 – davon Nutzfläche (NF) der Tabelle 1 DIN 277-2 ohne Nr. 7: 0,00 m2 – davon Verkehrsfläche (VF Nr. 9): 0,00 m2 – davon Sonstige Nutzflächen (NF Nr. 7) m2 und Technische Funktionsfläche (TF Nr. 8) der Tabelle 1 DIN 277-2: 0,00 2. Anzuerkennende schulisch genutzte NGF gem. § 110 Abs. 6 SchulG i. V. m. § 5 FESchVO nach geltendem Schulraumprogramm: 0,00 m2 (Nutzfläche i.S. der Tabelle 1 DIN 277-2 – ohne Nr. 7 bis 9 –: Richtwert minde- stens 65 v. H. der schulisch genutzten NGF) (Verkehrsfläche – Nr. 9: Richtwert bis zu 25 v. H. der schulisch genutzten NGF) (Sonstige Nutzflächen und Technische Funktionsfläche – Nr. 7 und Nr. 8: Richt- wert bis zu 10 v. H. der schulisch genutzten NGF). 3. geringerer Wert von Nrn. 1. und 2.: 0,00 m2 Soweit der schulisch genutzte Flächenbedarf (NGF) von der oberen Schul- aufsichtsbehörde genehmigt oder bei Altbauten anerkannt wurde, erfolgt keine Kürzung der Flächen. 4. Minderung um nicht benötigte Klassen- und Funktionsräume aufgrund Schülerrückgangs (3-Jahres-Durchschnitt): 0,00 m2 5. aktueller Bedarf an schulisch genutzter Fläche: 0,00 m2 (refinanzierungsfähige NGF) Das sind % der NGF 6. Neubauwert 1970: 0,00 EUR (bezogen auf die refinanzierungsfähige NGF) 7. Eigenleistung – Regeleigenleistung: 0,00 % – abzüglich Anrechnung: 0,00 % (gem. § 106 Abs. 5 Satz 2 und 3 SchulG) – abzüglich Herabsetzung der Eigenleistung um: 0,00 % (gem. gesonderten Bescheid der oberen Schulaufsichtsbehörde) – für diese Jahresrechnung zu berücksichtigende Eigenleistung: 0,00 % Die Berechnung der Zahl der Lehrerstellen ist nach dem Vordruck der Anlage 2a vorzunehmen, der Bestandteil des Haushaltsplanes bzw. der Jahresrechnung ist. Anlage 1 – Seite 2 – Haushaltsplan bzw. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Schul-Nr.: gem. Prüfung vom Schulträger auszufüllen der oberen Schulaufsichtsbehörde Titel Zweckbestimmung Betrag Betrag Betrag EUR Ct EUR Ct EUR Ct I. Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren und tarifliche Entgelte (Aufnahmegebühren, Schulgeld, Prüfungsgebühren. 111 01: 0,00 0,00 Bei Schulgelderhebung sind Schulgeldlisten zu führen.) 119 01 Vermischte Einnahmen (Hier sind z. B. Einnahmen für Abschriften von Zeugnissen 119 01: 0,00 0,00 und ähnliche unvorhergesehene Einnahmen zu verbuchen.) 124 01 Mieten und Pachten (Einnahmen aus Wohnungen auf dem Schulgrundstück, aus Vermietung, 124 01: 0,00 0,00 Verpachtung und Nutzung von Schulräumen sowie sonstige Einnahmen.) 125 00 Erlöse aus wirtschaftlicher Tätigkeit vgl. Vermerk zu Titel 514 00 125 00: 0,00 0,00 (Hierunter fallen Erlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen der Werkstätten, Labors und ähnlichen Einrichtungen.) 132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Hierunter fallen nur die Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen, deren 132 01: 0,00 0,00 Anschaffung aus Titeln des Abschnitts „Sächliche Verwaltungsaus- gaben“ erfolgt ist.) Übrige Einnahmen 162 00 Zinsen 162 00: 0,00 0,00 (Zinsen aus Guthaben und Darlehen) 236 00 Sonstige Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesanstalt für Arbeit 236 00: 0,00 0,00 (Hier sind die Erstattungen von der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit im Arbeitnehmerbereich nachzuweisen.) 281 40 Einnahmen aus der Gewährung von Abschlägen auf Arzneimittel 281 40: 0,00 0,00 282 10 Zuschüsse Dritter zur Aufbringung der Eigenleistung nach § 105 Abs. 6 SchulG 1. Zuschüsse der Gemeinden und Gemeindeverbände 282 10: 0,00 0,00 2. Sonstige Zuschüsse (z. B. auf freiwilliger Basis erbrachte Elternbeiträge) 282 20 Zuschüsse Dritter zu den laufenden Schulkosten (Unberücksichtigt bleiben Zuschüsse für Zwecke, die im Rahmen des Defizitdeckungsverfahrens nicht berücksichtigt werden.) 1. Zuschüsse der Gemeinden und Gemeindeverbände 282 20: 0,00 0,00 2. Sonstige Zuschüsse (z. B. auf freiwilliger Basis erbrachte Elternbeiträge) 282 30 Einnahmen zu den Schülerfahrkosten (Hier sind Erstattungen von Schülerfahrkosten z. B. im Rahmen des 282 30: 0,00 0,00 Umlagemodells gem. § 17 Abs. 2 SchfkVO nachzuweisen.) Gesamteinnahmen 999 1: 0,00 0,00 Anlage 1 – Seite 3 – Haushaltsplan bzw. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Schul-Nr.: gem. Prüfung vom Schulträger auszufüllen der oberen Schulaufsichtsbehörde Titel Zweckbestimmung Betrag Betrag Betrag EUR Ct EUR Ct EUR Ct II. Personalausgaben Zu Titel 422 01 – 432 10: Die Ansätze sind aus der Besoldungsübersicht zu übernehmen. Eintrag aller Istausgaben. Soweit Titel mittels Kennziffern 1 bis 6 als pauschalierte Titel gekennzeichnet sind, siehe weiter Seite 6 „Ermittlung der Pauschalen“. 422 011) Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Lehrerinnen 422 011): 0,00 0,00 und Lehrer sowie der Lehrerinnen und Lehrer 427 012a) Entgelte für Aushilfen (auch Mittelnachweis für eine Wiederbesetzung der durch Altersteilzeit freigewordenen Stellen i. S. von § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Altersteil- 427 012a): 0,00 0,00 zeitgesetz (AtG) als Fördervoraussetzung für Leistungen der Arbeitsver- waltung im Rahmen der Altersteilzeit) 427 102a) Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige sowie für Mehrarbeit 427 102a): 0,00 0,00 (Einzelstundenvergütung) 428 011)3)5) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1. Lehrerinnen/Lehrer 2. Sonstige Tarifbeschäftigte 428 011)3)5): 0,00 0,00 (Hausmeister und Verwaltungsangestellte) 3. Andere Tarifbeschäftigte (z. B. Reinigungskräfte) Hier sind nur die tatsächlichen Personalausgaben gem. § 107 Abs. 1 SchulG sowie die Istausgaben der von der Schulaufsicht anerkannten zusätzlichen Stellen (§ 106 Abs. 10 SchulG) zu buchen. 429 002a) Nicht aufteilbare Personalausgaben 429 002a): 0,00 0,00 Auf die Personalbedarfspauschale nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 SchulG entfallende Istausgaben sind ausschließlich bei den Titeln 427 01, 427 10 und 429 00 zu buchen. 432 10 Versorgungsbezüge für Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhaber und deren Hinterbliebenen 1. Lehrerinnen/Lehrer nach § 107 Abs. 2 SchulG 2. Lehrerinnen/Lehrer nach § 115 Abs. 8 SchulG (alte Regelung § 10 432101: 0,00 0,00 EFG) 432102: 0,00 0,00 3. Fürsorgeleistungen gem. § 30 ff. BeamtVG 432103: 0,00 0,00 Titel 432 10 zusammen: 0,00 0,00 441 01 Beihilfen in Krankheitsfällen 441 01: 0,00 0,00 aufgrund der Beihilfenverordnung 441 02 Beihilfen in Pflegefällen aufgrund der Beihilfenverordnung 441 02: 0,00 0,00 Zu Titel 443 01 – 443 02: Hier sind auch die Unterstützungen und Fürsorgeleistungen für Versor- gungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufzuführen. 443 012b) Fürsorgeleistungen (mit Ausnahme des Titels 432 10 Nr. 3) 443 012b): 0,00 0,00 einschl. betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienst 443 022b) Unterstützungen nach den Unterstützungsgrundsätzen 443 022b): 0,00 0,00 446 01 Beihilfen in Krankheitsfällen für Versorungsempfängerinnen 446 01: 0,00 0,00 und Versorgungsempfänger aufgrund der Beihilfenverordnung 446 02 Beihilfen in Pflegefällen für Versorungsempfängerinnen und 446 02: 0,00 0,00 Versorgungsempfänger aufgrund der Beihilfenverordnung 453 012b) Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung 453 012b): 0,00 0,00 Summe (ohne Istausgaben der gekennzeichneten pauschalie rten Titel) Übertrag: 0,00 0,00 Anlage 1 – Seite 4 – Haushaltsplan bzw. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Schul-Nr.: gem. Prüfung vom Schulträger auszufüllen der oberen Schulaufsichtsbehörde Titel Zweckbestimmung Betrag Betrag Betrag EUR Ct EUR Ct EUR Ct Übertrag: 0,00 0,00 III. Sächliche Verwaltungsausgaben Bei den mit Kennziffer „4)“ gekennzeichneten Titeln der Sachkostenpau- schale ist nichts einzutragen (siehe aber Titel 546 01); im Übrigen sind hier die tatsächlichen Ausgaben einzutragen. 511 014) Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, 511 014): ------------ ------------ sonstige Gebrauchsgegenstände (einschl. Wartungskosten für EDV-Anlagen) 514 00 Verbrauchsmittel Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen 0,00 0,00 bei Titel 125 00 eingesetzt werden. anzuerkennen: 514 00: 0,00 0,00 (Hierunter fallen Verbrauchsmittel, Rohmaterial usw. zur Verarbeitung und zum Verbrauch in Werkstätten, Labors und ähnlichen Einrichtungen.) 517 015) Bewirtschaftung der Schulgrundstücke, Schulgebäude und Schulräume 517 015): 0,00 0,00 517 10 Zinsen nach § 110 SchulG 517 10: 0,00 0,00 518 01 Mieten und Pachten für Schulgrundstücke, 518 01: 0,00 0,00 Schulgebäude und Schulräume 518 02 Mieten und Pachten für Geräte und Maschinen (soweit gesondert anerkannt) 518 02: 0,00 0,00 518 10 Benutzung von Schwimmbädern und sonstigen Sportanlagen (Entgelte können nur für lehrplanmäßige Unterrichtsveranstaltungen 518 10: 0,00 0,00 berücksichtigt werden.) Neubauwert 1970 in EUR: Neubauwert 1970 in EUR: 0,00 0,00 davon 1,8 %: 0,00 0,00 519 006) Unterhaltungsarbeiten an Schulgrundstücken, Schulgebäuden und Schulräumen 1. Bauunterhaltung (Eigentümer und Mieter) 519 001: 0,00 0,00 (Mieter nur bis zu einem Viertel jährlich; § 5 Abs. 7 FESchVO) davon 0,3 %: 0,00 2. Pflege der Außen- und/oder Außensportanlagen 519 002: 0,00 0,00 (soweit vorhanden) Titel 519 00 0,00 0,00 zusammen6): 525 01 4) Aus- (und Fort-)bildung der Bediensteten (Hierunter fallen die Kosten für sonstige Fortbildungsmaßnahmen des 525 014): ------------ ------------ Landes neben dem Fortbildungsbudget.) 525 024) Lehr- und sonstige Unterrichtsmittel, Lehrer- und Schülerbücherei 525 024): ------------ ------------ 526 01 Sachverständige-, Gerichts- und ähnliche Kosten 526 01: 0,00 0,00 527 014) Reisekostenvergütung 527 014): ------------ ------------ 539 104) Schulfeiern und Sportfeste 539 104): ------------ ------------ 539 204) Kosten der Schülervertretung 539 204): ------------ ------------ Summe (ohne Istausgaben der gekennzeichneten pauschalierten Titel) Übertrag: 0,00 0,00 Anlage 1 – Seite 5 – Haushaltsplan bzw. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Schul-Nr.: gem. Prüfung vom Schulträger auszufüllen der oberen Schulaufsichtsbehörde Titel Zweckbestimmung Betrag Betrag Betrag EUR Ct EUR Ct EUR Ct Übertrag: 0,00 0,00 542 01 Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX Teil 2 542 01: 0,00 0,00 542 10 Umlagen einschl. Beiträge zur Berufsgenossenschaft 542 10: 0,00 0,00 546 014) Sachkostenpauschale gem. § 108 Abs. 1 SchulG 546 014): 0,00 0,00 Die Istausgaben der Titel 511 01, 525 01, 525 02, 527 01,539 10, 539 20 und 546 01 sind hier als Summe einzutragen. zuzügl. Istausgaben Lehrerfortbildungsbudget Zuzügl. zusätzlich genehmigte Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 681 10 Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern 681 10: 0,00 0,00 681 20 Kosten der Lernmittelfreiheit 681 20: 0,00 0,00 Summe (ohne Istausgaben der gekennzeichneten pauschalierten Titel) 0,00 0,00 Anlage 1 – Seite 6 – Haushaltsplan bzw. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Schul-Nr.: gem. Prüfung vom Schulträger auszufüllen der oberen Schulaufsichtsbehörde Titel Zweckbestimmung Betrag Betrag Betrag EUR Ct EUR Ct EUR Ct IV. Ermittlung der Pauschalen 1. Personalkostenpauschalen 1.1 2) Pauschalbetrag gem. § 107 Abs. 3 SchulG (Personalbe- darfs- und -nebenkostenpauschale) 0,00 0,00 2a) Personalbedarfspauschale nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 SchulG 997 12: 2b) Personalnebenkostenpauschale nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 SchulG 997 13: 0,00 0,00 Berechnung gem. Anlage 2a) x Pauschalbetrag (§ 3 Abs. 4 FESchVO) 997 1: 0,00 0,00 Summe der Ist-Ausgaben (Lehrpersonalkosten) ohne Einzel- nachweis 0,00 0,00 Summe aus den Titeln 427 01, 427 10, 429 00, 443 01, 443 02 und 453 01 1.2 3) Pauschalbetrag gem. § 107 Abs. 4 bis 6 SchulG (Personalkosten Verwaltungs- und Hauspersonalpau- schale) 3a) Pauschale Verwaltungspersonal nach § 107 Abs. 5 SchulG 997 21: 0,00 0,00 gem Anlage 3 3b) Pauschale Hauspersonal nach § 107 Abs. 6 SchulG 997 22: 0,00 0,00 gem. Anlage 4 3c) ggf. zusätzlich genehmigte Ausgaben 997 23: 0,00 0,00 997 2: 0,00 Summe der Istausgaben ohne Einzelnachweis 0,00 0,00 0,00 Summe aus dem Titel 428 01 Nr. 2 1.3 Summe Personalkostenpauschalen: 997: 0,00 0,00 Summe der Istausgaben ohne Einzelnachweis 0,00 0,00 Mehr-/Minderausgaben (+/-) 0,00 0,00 Anlage 1 – Seite 7 – Haushaltsplan bzw. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Schul-Nr.: gem. Prüfung vom Schulträger auszufüllen der oberen Schulaufsichtsbehörde Titel Zweckbestimmung Betrag Betrag Betrag EUR Ct EUR Ct EUR Ct 2. Sachkostenpauschalen 2.1 4) Pauschalbetrag gem. § 108 Abs. 1 SchulG (Sachkosten- 998 11: 0,00 0,00 pauschale) Die Titel 511 01, 525 01, 525 02, 527 01, 539 10, 539 20 und 546 01 sind gemäß § 108 Abs. 1 SchulG pauschaliert. ggf. zusätzlich genehmigter Ausgaben 998 12: 0,00 0,00 (Hierunter fallen auch Reisekosten für Berufs- und Betriebspraktika für den Ausbildungsgang Erzieher/Erzieherin bis zur festgelegten Höchst- grenze) Lehrerfortbildungsbudget 998 13: 0,00 0,00 Die Höhe der Pauschale ergibt sich aus § 5 Abs. 2 FESchVO und Anlage 5. ggf. zuzüglich genehmigte Ausgaben, für die das besondere päd. Interesse 998 1: 0,00 0,00 anerkannt wurde. Summe der Istausgaben ohne Einzelnachweis 0,00 0,00 Summe aus den Titeln 511 01, 525 01, 525 02, 527 01, 539 10, 539 20 und 546 01 zuzügl. Lehrerfortbildungsbudget und ggf. zusätzlich genehmigte Ausgaben 5) 2.2 Pauschalbetrag gem. § 108 Abs. 2 SchulG (Bewirtschaf- 998 21: 0,00 0,00 tungspauschale) Die Titel 428 01 Nr. 3 und 517 01 sind gemäß § 108 Abs. 2 SchulG pau- schaliert. anerkannte Zusatzbeträge 998 22: 0,00 0,00 Höhe der anerkannten Bewirtschaftungspauschale 998 2: 0,00 0,00 Summe der Istausgaben ohne Einzelnachweis 0,00 0,00 Summe aus den Titeln 428 01 Nr. 3 und 517 01 2.3 6) Pauschalbetrag gem. § 108 Abs. 3 SchulG (Zusatzpauschale „Unterhaltung“ zur Bewirtschaftungspauschale) Bauunterhaltung Eigentümer/Mieter (Mieter nur jeweils zu einem Viertel jährlich): 998 31: 0,00 0,00 Pflege der Außen- und/oder Außensportanlagen (soweit vorhanden): 998 32: 0,00 0,00 998 3: 0,00 0,00 Summe der Istausgaben ohne Einzelnachweis 0,00 0,00 Summe aus Titeln 519 00 2.4 Summe Sachkostenpauschalen: 998: 0,00 0,00 Summe der Istausgaben ohne Einzelnachweis 0,00 0,00 Mehr-/Minderausgaben (+/-) 0,00 0,00 3. Inanspruchnahme gegenseitiger Deckungsfähigkeit bei den Kostenpau- schalen nicht in Anspruch genommene Personalkostenpauschalen 0,00 0,00 nicht in Anspruch genommene Sachkostenpauschalen 0,00 0,00 durch gegenseitige Deckung zusätzlich anerkannte Personal- 0,00 0,00 und Sachkosten Restsumme der nicht in Anspruch genommenen Personal- und 0,00 0,00 Sachkostenpauschalen 4. Ermittlung der auf die Eigenleistung im Folgejahr anzurechnenden Beträge aus den Kostenpauschalen nach 3. nicht in Anspruch genommene Kostenpauschalen 0,00 0,00 abzüglich der nach § 10 Abs. 2 FESchVO abzuziehenden Beträge Prozent Ermäßigung der Eigenleistung 0,00% betragsmäßige Ermäßigung der Eigenleistung 0,00 0,00 Summe anerkannter Zusatzbedarfe i.S.d. § 106 Abs. 10 SchulG (Personal- und Sachkosten) 0,00 0,00 danach verbleibende Restsumme aus den Kostenpauschalen 0,00 0,00 abzüglich Eigenanteil (jeweilige Eigenleistung des Haushalts- jahres gem. § 113 Abs. 4 Satz 1 SchulG) 0,00 0,00 verbleibende Mittel der Kostenpauschalen 0,00 0,00 davon 50 % = Minderungsbetrag der verbleibenden Eigenleis- tung des Folgejahres (gem. § 113 Abs. 4 SchulG höchstens 0,00 0,00 jedoch die anerkannte Eigenleistung der letzten geprüften Jah- resrechnung) Eigenleistung der letzten geprüften Jahresrechnung 0,00 0,00 Anrechnungsbetrag für die Eigenleistung des folgenden Haus- 0,00 0,00 haltsjahres Anlage 1 – Seite 8 – gem. Prüfung der oberen Schulaufsichtsbehörde 5. Förderung der schulischen Inklusion *) 5.1 Personalkostenpauschale Inklusion 1000.1 Pauschale 0,00 5.2 Sachkostenpauschale Inklusion 1001.1 Pauschale 0,00 *) § 106 Absatz 4 Satz 1 und § 113 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW finden keine Anwendung. Anlage 1 – Seite 9 – Haushaltsplan bzw. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Schul-Nr.: gem. Prüfung vom Schulträger auszufüllen der oberen Schulaufsichtsbehörde Titel Zweckbestimmung Betrag Betrag Betrag EUR Ct EUR Ct EUR Ct Gesamtausgaben (siehe Ziffern II bis IV) 999 2: 0,00 0,00 V. Berechnung des Landeszuschusses Gesamtausgaben (Ziffern II bis IV) 999 2: 0,00 0,00 (Summe der Istausgaben der nicht pauschalierten Titel zuzügl. Summe der pauschalierten Titel i. H. der insgesamt in Anspruch genommenen Personal- und Sachkostenpauschalen) ./. Gesamteinnahmen 999 1: 0,00 0,00 = Haushaltsfehlbetrag 0,00 0,00 ./. Eigenleistung (siehe gesonderte Berechnung) 0,00 0,00 = Landeszuschuss: 999 3: 0,00 0,00 nachrichtlich: – 2 v.H. für die Bereitstellung der Ausstattung – Anrechnung 0,00 0,00 – 7 v.H. für die Bereitstellung der Gebäude – Anrechnung 0,00 0,00 Abschlagszahlungen: 999 4: 0,00 0,00 zuviel gezahlt/zuwenig gezahlt 0,00 0,00 Berechnung der Eigenleistung EUR Ct EUR Ct EUR Ct Gesamtausgaben 0,00 0,00 vermindert um Titel 681 10 0,00 0,00 Titel 681 20 0,00 0,00 Titel 998 13 0,00 0,00 Sonstiges gem. gesonderter Auflistung 0,00 0,00 zusammen: 0,00 0,00 verbleibende Gesamtausgaben 0,00 0,00 Hiervon 0,00% Eigenleistung 0,00 0,00 abzüglich. Zuschüsse Dritter 0,00 0,00 gem. § 105 Abs. 6 SchulG (Titel 282 10) verbleibende Eigenleistung 0,00 0,00 abzüglich der anzurechnenden Beträge aus den Kostenpau- 0,00 0,00 schalen des Vorjahres zu berücksichtigende Eigenleistung 0,00 0,00 Es wird bescheinigt, dass der Haushaltsplan/die Jahresrechnung gemäß den ersatzschulfinanzrechtlichen Bestim- mungen des Schulgesetzes aufgestellt ist. Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt. Die Ausgabensätze/Rechnungsbeträge beziehen sich nur auf den Betrieb der Schule. Es wird versichert, dass die Landesmittel zweckentsprechend verwendet worden sind. Ort, Datum Schulträger Unterschrift

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.