Feu · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu) (Fn 5)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2016
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu) (Fn 5)

Anlage 1 Ausbildungsabschnitte und -inhalte 1. Ausbildungsjahr 1. Ausbildungsabschnitt: Einführungsseminar Dauer: 1 Woche Ausbildungsstelle: zentrale Ausbildungsstelle ∗ Ziel: Dem Beamten sollen Inhalte und Ablauf des zweijährigen Vorbereitungsdienstes bzw. der einjährigen Einführungszeit vermittelt werden. Inhalte: - Ziel, Aufbau und Inhalt der Ausbildung; - Aufgaben, Pflichten und Rechtsstellung des Beamten in der Ausbildung; - Aufbauorganisation des Feuerwehrwesens; - Berufsbild und Selbstverständnis des Beamten im höheren feuerwehrtechnischen Dienst; - Organisation der kommunalen Verwaltung und Grundzüge des Verwaltungs- handelns; - Einführung in die Literatur zum Selbststudium. 2. Ausbildungsabschnitt 1. Feuerwehr - Feuerwehrgrundausbildung Dauer: 25 Wochen Ausbildungsstelle: Feuerwehr gem. § 9 Absatz 1 Ziel: ∗ Erläuterung: Zentrale Ausbildungsstelle i.S. der Anlage 1, 1. Ausbildungsabschnitt, ist das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen Der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Truppmanns oder Truppführers wahrzunehmen und er soll den Dienstbetrieb auf einer Feuerwache kennen lernen. Der Beamte muss durch Selbststudium die Inhalte der Grundausbildung in den vorgegebenen Themenbereichen entsprechend der künftigen Verwendung im höheren feuerwehrtechnischen Dienst vertiefen. Inhalte: - Teilnahme an einem sechsmonatigen Grundausbildungslehrgang für Berufs- feuerwehren einschließlich theoretischer Rettungssanitäterausbildung, in dem die Inhalte analog zu denen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen vermittelt werden sowie Erwerb des Sportabzeichens und des Rettungsschwimmerabzeichens. - Hospitation als Truppmann und Truppführer; - Teilnahme am allgemeinen Dienstbetrieb und am Ausbildungs- und Übungsdienst; - Teilnahme am Brandsicherheitswachdienst; - Information über die Organisation der Kommunalverwaltung und der kommunalen Gremien; - Erteilen von Fachunterrichten im Lehrgang und bei der Wachfortbildung. 3. Ausbildungsabschnitt Führungslehrgang I Dauer: 9 Wochen Ausbildungsstelle: zentrale Ausbildungsstelle ∗ Ziel: Der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Gruppen- und Zugführers für alle Einsatzbereiche wahrzunehmen. Inhalte: - Rechtsgrundlagen und Organisation im Einsatz; - Menschenführung im Einsatz; - Einsatztaktik (Brandeinsatz, technische Hilfeleistung, ABC – Einsatz, Massenanfall von Verletzten); - medizinische und dienstliche Aspekte der Gesundheitsvorsorge; - Zusammenarbeit im Einsatz; - Technik. ∗ Erläuterung: Zentrale Ausbildungsstelle i.S. der Anlage 1, 3. Ausbildungsabschnitt, ist das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen 4. Ausbildungsabschnitt 2. Feuerwehr Dauer: 13 Wochen Ausbildungsstelle: Feuerwehr gem. § 9 Absatz 1 Ziel: Der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Gruppen- und Zugführers sachgerecht und eigenständig auszuführen sowie die Arbeit in Abteilungen und Sachgebieten kennenlernen. Der Beamte muss im Selbststudium die Inhalte vertiefen. Inhalte: - Verwendung im Einsatz- und Übungsdienst als Gruppen- und Zugführer; - Mitarbeit in den Abteilungen „Einsatzorganisation“ und „Technik“; - Mitarbeit im Nachrichtenwesen der Feuerwehr insbesondere Hospitation in der Leitstelle; - Einarbeitung in die Ablauforganisation der Feuerwehr einschließlich des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes; - Vertiefung der Kenntnisse der allgemeinen Verwaltung, des kommunalen Haushaltswesens und der Personalverwaltung; - Mitwirkung bei der Erstellung von Fahrzeugkonzepten; - Mitwirkung bei Beschaffungen; - Teilnahme an Fahrzeug- und Geräteprüfungen; - Teilnahme an Plan- und Einsatzübungen; - Einarbeitung in die Ablauforganisation einer Kommunalverwaltung; - Mitwirkung bei der Erstellung von Vorlagen für kommunale Gremien; - Zusammenarbeit mit der Personalvertretung. 2. Ausbildungsjahr 5. Ausbildungsabschnitt Verwaltungslehrgang Dauer: 8 Wochen Ausbildungsstelle: Verwaltungsakademie ∗ Ziel: Der Beamte soll befähigt werden, die rechtlichen Grundlagen für den Verantwortungsbereich eines Abteilungs- oder Amtsleiters im höheren feuerwehrtechnischen Dienst sachgerecht anzuwenden. Inhalte: - Allgemeine Rechtslehre; - Allgemeines Verwaltungsrecht; - Brandschutzrecht einschließlich Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht; - Öffentliches Dienstrecht: Beamtenrecht; Disziplinarrecht; Personalvertretungsrecht; - Haushaltsrecht; - Ziviles Vertragswesen. 6. Ausbildungsabschnitt Verwaltungsbehörde Dauer: 9 Wochen Ausbildungsstelle: höhere oder oberste Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen Ziel: Der Beamte soll alle wesentlichen Arbeiten kennen lernen, die bei der Aufsicht über das Feuerwehrwesen anfallen. Dem Beamten soll insbesondere auch ein Einblick in die Tätigkeit anderer Behörden und Einrichtungen gewährt werden, einschließlich der Zusammenarbeit mit diesen. Beispiele für andere Behörden und Einrichtungen sind: Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Kriminalpolizei, Schutzpolizei und Sachversicherer. Er soll einen Einblick in die Arbeit einer Landesfeuerwehrschule erhalten. Inhalte: - Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse; - Aufbauorganisation der Landesverwaltung; - Finanzierung des Feuerwehrwesens. 7. Ausbildungsabschnitt ∗ Erläuterung: Eine Verwaltungsakademie i.S. der Anlage 1, 5. Ausbildungsabschnitt, ist die Verwaltungsakademie Berlin Führungslehrgang II Dauer: 4 Wochen Ausbildungsstelle: zentrale Ausbildungsstelle ∗ Ziel: Der Beamte soll befähigt werden, die Einsatzleitung bei Großschadenslagen zu übernehmen. Der Beamte soll Kenntnisse erwerben, um Ausbildungstätigkeiten zu übernehmen und im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz mitarbeiten zu können. Inhalte: - Grundlagen der Stabsarbeit; - Stabsrahmenübung und Verbandsführerplanübungen; - Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung; - Unterrichten; - Stressvermeidung durch Ausbildung; - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz; - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; - Sonderbauvorschriften. 8. Ausbildungsabschnitt 3. Feuerwehr Dauer: 14 Wochen Ausbildungsstelle: Feuerwehr gem. § 9 Absatz 1 Ziel: Der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Einsatzleiters bis hin zur Großschadenslage sachgerecht und eigenständig auszuführen. Er soll die Kenntnisse im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz soweit vertiefen, dass er Aufgaben in diesen Bereichen eigenständig bearbeiten kann. Durch eigenverantwortliche Tätigkeit in der Ausbildung sollen die erlernten Kenntnisse in der Methodik und in der Didaktik vertieft werden. Es ist eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung (Facharbeit) anzufertigen, die Bestandteil der Laufbahnprüfung ist. Inhalte: - Verwendung als Einsatzleiter und als Direktionsdienst; ∗ Erläuterung: Eine zentrale Ausbildungsstelle i.S. der Anlage 1, 7. Ausbildungsabschnitt ist die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal - Mitarbeit in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz; - Bearbeitung aller anfallenden Aufgaben aus dem Gebiet des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes und der Einsatzorganisation, insbesondere Bearbeitung von Bauanträgen und Durchführung von Brandverhütungsschauen; - Zusammenarbeit mit anderen Behörden; - Durchführen und Anlegen von Einsatz- und Planübungen sowie Erteilen von Fachunterricht; - Planen und Organisieren von Fortbildungsveranstaltungen; - Erstellen der Facharbeit. 9. Ausbildungsabschnitt Führungslehrgang III Dauer: 6 Wochen Ausbildungsstelle: zentrale Ausbildungsstelle ∗ Ziel: Der Beamte soll die Grundkenntnisse der Personal- und Menschenführung erwerben, die zur Ausübung der Tätigkeit als Abteilungs- oder Amtsleiter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst erforderlich sind. Er soll in die Betriebswirtschaftslehre eingeführt werden. Inhalte: - Personalführung; - Moderation und Verhandlung; - Beurteilungswesen; - Stressbewältigung und Einsatznachsorge; - Suchtbewältigung; - Zeit- und Selbstmanagement; - Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre; - Qualitätsmanagement; - Öffentlichkeitsarbeit; - Grundlagen des Katastrophenschutzes und Zivilschutzes in Deutschland sowie der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU im Katastrophenschutz. ∗ Erläuterung: Eine zentrale Ausbildungsstelle i.S. der Anlage 1, 9. Ausbildungsabschnitt sind die Landesfeuer- wehrschule Hamburg und die Brand- und Katastrophenschutzschule Sachsen-Anhalt in Heyrothsberge 10. Ausbildungsabschnitt Wahlstation Dauer: 5 Wochen Ziel: Der Beamte soll in diesem Ausbildungsabschnitt Gelegenheit erhalten, an einer oder an mehreren Ausbildungsstellen Kenntnisse zu erwerben, die aufgrund einer vorgesehenen Verwendung sinnvoll sind. Dies kann beispielsweise erfolgen - bei einer ausländischen Feuerwehr oder Behörde; - im Management bei einem großen Wirtschaftsunternehmen; - bei einer großen Werkfeuerwehr; - an einer Feuerwehr- und/oder Katastrophenschutzschule (eventuell auch im Ausland).

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.