465 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 25 vom 26. Oktober 2012 465
Weiterbildungsverordnung Hygienefachkraft Anlage
Anlage 1 *1
(zu § 3)
1 Theoretische Weiterbildung (720 Stunden)
1.3 Grundlagen der Krankenhaushy-
1.1 Allgemeine Grundlagen 180 Stunden giene oder Hygiene in stationären,
1.1.1 Grundlagen der Krankenhausbe- teilstationären und ambulanten
triebsorganisation oder der Betriebs- Einrichtungen der Altenhilfe 240 Stunden
organisation stationärer, teilstatio- - Hygienemaßnahmen im Bereich der
närer sowie ambulanter Einrich- Pflege, Diagnostik und Therapie
tungen der Altenhilfe 80 Stunden - Sterilisation, Desinfektion,
- Gesetzliche Grundlagen Desinsektion
- Finanz- und Rechnungswesen - Isolierungsmaßnahmen
- Organisation und Arbeitsabläufe, - Hygienemaßnahmen in Wirt-
Projektarbeit, Hygienemanagement, schaftsbereichen
Dokumentation, Schriftverkehr, - Hygienemaßnahmen im Bereich der
Formulargestaltung Ver- und Entsorgung
- Datenerfassung und Daten- - Gesetzliche Grundlagen und
verarbeitung Richtlinien der Krankenhaus-
- Organisation der Krankenhaus- hygiene sowie der Hygiene in der
hygiene, Hygienekommission Pflege
1.4 Grundlagen der technischen Hygiene
1.1.2 Wahrnehmung, Kommunikation und und des Baues von Krankenhäusern
Pädagogik sowie Methodik des Lernens, oder von stationären, teilstationären
Lernpsychologie und -techniken und und ambulanten Einrichtungen der
Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens, Altenhilfe unter Berücksichtigung
berufliches Selbstverständnis 100 Stunden ökologischer Aspekte 150 Stunden
1.1.2.1 Wahrnehmung 20 Stunden - Bereichsspezifische, funktionelle
- Ausgewählte Teilbereiche der und bauliche Voraussetzungen
Wahrnehmungspsychologie - Raumlufttechnische Anlagen
- Selbstwahrnehmung/Fremdwahr- - Wasseraufbereitung
nehmung - Aufbereitung rnedizin-technischer Geräte
- Selbsterfahrung, Supervision, - Anforderung an Sterilisations- und
Balint-Gruppe usw. Desinfektionsgeräte
- Beobachtungs- und Beurteilungs- - Vorschriften und Verordnungen
prozesse, Beurteilungsfehler
- Diagnostik- und Beurteilungs- 2 Praktische Weiterbildung unter Anleitung
verfahren von mindestens 1155 Stunden
1.1.2.2 Kommunikation und Pädagogik 50 Stunden Die praktische Weiterbildung erfolgt im Rahmen
- Theorie- und Praxis personen- folgender Einsätze:
zentrierter Gesprächsführung 2.1 154 Stunden Einführung für Gesundheits- und Kran-
- Gruppendynamik und Gruppen- ken-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/-
pädagogik pfleger in einem Krankenhaus oder für Altenpflege-
- Kooperation, Konflikt, Teamarbeit rinnen und Altenpfleger in einer stationären Pflege-
- Kooperation von Institutionen und einrichtung unter Anleitung einer vollzeitbeschäf-
Berufsgruppen tigten Hygienefachkraft mit mindestens einem Jahr
- Pädagogische Anleitung von Berufserfahrung
Hilfspersonal und Schülerinnen/
Schülern 2.2 115,5 Stunden in einem Hygiene-Institut oder einem
- Grundlagen und Methoden der Medizinaluntersuchungsamt unter Anleitung einer
Öffentlichkeitsarbeit Fachärztin/eines Facharztes für Hygiene und Umwelt-
medizin oder einer Fachärztin/eines Facharztes für
1.1.2.3 Methodik des Lernens, Lernpsychologie Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
und -techniken sowie Prinzipien
des wissenschaftlichen Arbeitens 20 Stunden 2.3 Mindestens je 154 Stunden
- Intensivstation
1.1.2.4 Berufliches Selbstverständnis 10 Stunden - OP-Abteilung
- Motivation für die Arbeit in der - Chirurgische Abteilung
Krankenhaushygiene oder für die - Innere Abteilung
Hygiene in stationären, teilstationären mindestens je 77 Stunden
und ambulanten Einrichtungen der - Zentralsterilisation
Altenhilfe sowie in der Weiterbildung - Küche
- Geschichte der Entwicklung der mindestens 115,5 Stunden
Pflegeberufe unter Einbezug der - Krankenhaus technische Abteilung
Hygiene
- Leitbilder, Normen und Werte in 2.4 Von den unter Nummer 2.3 geforderten Einsätzen
der Hygiene müssen mindestens 154 Stunden für Gesundheits- und
Krankenpflegerinnen/-pfleger in einem anderen als
1.2 Grundlagen der Hygiene und dem arbeitgebenden Krankenhaus oder für Alten-
Mikrobiologie 150 Stunden pflegerinnen und Altenpfleger in einer anderen als der
- Grundlagen der Bakteriologie, arbeitgebenden stationären Pflegeeinrichtung abge-
Virologie, Mykologie, Parasitologie leistet werden.
- Wasser- und Lebensmittelmikro- 2.5 über jeden Abschnitt der praktischen Weiterbildung
biologie ist von der Weiterbildungsteilnehmerin/vom
- Grundlagen der Chemotherapie und Weiterbildungsteilnehmer ein Bericht zu fertigen.
Immunologie Dieser wird von der Praxisanleiterin/dem
- Epidemiologie von Infektionen Praxisanleiter fachlich bewertet und für die
- Gewinnung und Versand von Prüfungsunterlagen dokumentiert. Die Berichte sind
der von der Praxisanleitung anzufertigenden
Untersuchungsmaterial Bescheinigung nach Anlage 3 beizufügen.
- Befundauswertung
- Infektionserfassung