WeiVHygPfl · Nordrhein-Westfalen

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnen, -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern für Krankenhaushygiene - Hygienefachkraft (Weiterbildungsverordnung Hygienefachkraft - WeiVHygPfl)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2012
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnen, -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern für Krankenhaushygiene - Hygienefachkraft (Weiterbildungsverordnung Hygienefachkraft - WeiVHygPfl)

465 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 25 vom 26. Oktober 2012 465 Weiterbildungsverordnung Hygienefachkraft Anlage Anlage 1 *1 (zu § 3) 1 Theoretische Weiterbildung (720 Stunden) 1.3 Grundlagen der Krankenhaushy- 1.1 Allgemeine Grundlagen 180 Stunden giene oder Hygiene in stationären, 1.1.1 Grundlagen der Krankenhausbe- teilstationären und ambulanten triebsorganisation oder der Betriebs- Einrichtungen der Altenhilfe 240 Stunden organisation stationärer, teilstatio- - Hygienemaßnahmen im Bereich der närer sowie ambulanter Einrich- Pflege, Diagnostik und Therapie tungen der Altenhilfe 80 Stunden - Sterilisation, Desinfektion, - Gesetzliche Grundlagen Desinsektion - Finanz- und Rechnungswesen - Isolierungsmaßnahmen - Organisation und Arbeitsabläufe, - Hygienemaßnahmen in Wirt- Projektarbeit, Hygienemanagement, schaftsbereichen Dokumentation, Schriftverkehr, - Hygienemaßnahmen im Bereich der Formulargestaltung Ver- und Entsorgung - Datenerfassung und Daten- - Gesetzliche Grundlagen und verarbeitung Richtlinien der Krankenhaus- - Organisation der Krankenhaus- hygiene sowie der Hygiene in der hygiene, Hygienekommission Pflege 1.4 Grundlagen der technischen Hygiene 1.1.2 Wahrnehmung, Kommunikation und und des Baues von Krankenhäusern Pädagogik sowie Methodik des Lernens, oder von stationären, teilstationären Lernpsychologie und -techniken und und ambulanten Einrichtungen der Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens, Altenhilfe unter Berücksichtigung berufliches Selbstverständnis 100 Stunden ökologischer Aspekte 150 Stunden 1.1.2.1 Wahrnehmung 20 Stunden - Bereichsspezifische, funktionelle - Ausgewählte Teilbereiche der und bauliche Voraussetzungen Wahrnehmungspsychologie - Raumlufttechnische Anlagen - Selbstwahrnehmung/Fremdwahr- - Wasseraufbereitung nehmung - Aufbereitung rnedizin-technischer Geräte - Selbsterfahrung, Supervision, - Anforderung an Sterilisations- und Balint-Gruppe usw. Desinfektionsgeräte - Beobachtungs- und Beurteilungs- - Vorschriften und Verordnungen prozesse, Beurteilungsfehler - Diagnostik- und Beurteilungs- 2 Praktische Weiterbildung unter Anleitung verfahren von mindestens 1155 Stunden 1.1.2.2 Kommunikation und Pädagogik 50 Stunden Die praktische Weiterbildung erfolgt im Rahmen - Theorie- und Praxis personen- folgender Einsätze: zentrierter Gesprächsführung 2.1 154 Stunden Einführung für Gesundheits- und Kran- - Gruppendynamik und Gruppen- ken-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/- pädagogik pfleger in einem Krankenhaus oder für Altenpflege- - Kooperation, Konflikt, Teamarbeit rinnen und Altenpfleger in einer stationären Pflege- - Kooperation von Institutionen und einrichtung unter Anleitung einer vollzeitbeschäf- Berufsgruppen tigten Hygienefachkraft mit mindestens einem Jahr - Pädagogische Anleitung von Berufserfahrung Hilfspersonal und Schülerinnen/ Schülern 2.2 115,5 Stunden in einem Hygiene-Institut oder einem - Grundlagen und Methoden der Medizinaluntersuchungsamt unter Anleitung einer Öffentlichkeitsarbeit Fachärztin/eines Facharztes für Hygiene und Umwelt- medizin oder einer Fachärztin/eines Facharztes für 1.1.2.3 Methodik des Lernens, Lernpsychologie Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie und -techniken sowie Prinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens 20 Stunden 2.3 Mindestens je 154 Stunden - Intensivstation 1.1.2.4 Berufliches Selbstverständnis 10 Stunden - OP-Abteilung - Motivation für die Arbeit in der - Chirurgische Abteilung Krankenhaushygiene oder für die - Innere Abteilung Hygiene in stationären, teilstationären mindestens je 77 Stunden und ambulanten Einrichtungen der - Zentralsterilisation Altenhilfe sowie in der Weiterbildung - Küche - Geschichte der Entwicklung der mindestens 115,5 Stunden Pflegeberufe unter Einbezug der - Krankenhaus technische Abteilung Hygiene - Leitbilder, Normen und Werte in 2.4 Von den unter Nummer 2.3 geforderten Einsätzen der Hygiene müssen mindestens 154 Stunden für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger in einem anderen als 1.2 Grundlagen der Hygiene und dem arbeitgebenden Krankenhaus oder für Alten- Mikrobiologie 150 Stunden pflegerinnen und Altenpfleger in einer anderen als der - Grundlagen der Bakteriologie, arbeitgebenden stationären Pflegeeinrichtung abge- Virologie, Mykologie, Parasitologie leistet werden. - Wasser- und Lebensmittelmikro- 2.5 über jeden Abschnitt der praktischen Weiterbildung biologie ist von der Weiterbildungsteilnehmerin/vom - Grundlagen der Chemotherapie und Weiterbildungsteilnehmer ein Bericht zu fertigen. Immunologie Dieser wird von der Praxisanleiterin/dem - Epidemiologie von Infektionen Praxisanleiter fachlich bewertet und für die - Gewinnung und Versand von Prüfungsunterlagen dokumentiert. Die Berichte sind der von der Praxisanleitung anzufertigenden Untersuchungsmaterial Bescheinigung nach Anlage 3 beizufügen. - Befundauswertung - Infektionserfassung

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.