Feu · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPmD-Feu)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2010
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPmD-Feu)

Anlage 1 a - Ausbildungsplan (zu § 6 Abs. 1 Satz 1) Ausbildungs- Erläuterungen Zwischen- Abschluss- Zusätzliche Zulassungsvorausset- Prüfungen Leistungsnachweise woche UE abschnitt unterabschnitte inhalte zu Inhalten zu zeitlichen Rahmenbedingungen Beurteilungen zungen für die Laufbahnprüfung 78 3 Führen entsprechend ihrer kalendarischen Verlängerung aufgrund durchschnittlich insgesamt elf beweglicher Feier-tage 77 Wochenfeiertage 2 jährlich bei unverändert eineinhalbjähriger Ausbildungsdauer erfor-derlich Verteilung zu einer Verlängerung der Brut- 76 1 to-Zeiten der Ausbildungsabschnitte 1 bis 6 75 8 74 7 73 6 Flexibel einplanbar innerhalb des Zeitraums nach 72 71 Erholungsurlaub 5 4 Unterabschnitt 2.1 und vor Unterab- 70 3 schnitt 6.1 69 2 68 1 67 180 4 Verkürzung des bisherigen Zeitansatzes von sechs Wochen durch Laufbahnprüfung 6 Unterabschnitte 6.1 und 6.2: 66 135 3 zukünftige Verschiebung des Truppführerlehrgangs in den Unter- Abschluss des Vorbereitungsdienstes Vorbereitungslehrgang und 65 90 nach spätestens 78 Wochen (1 1/2 Jahre) 64 45 Laufbahnprüfung 2 1 abschnitt 1.3 63 24 Beurteilung 62 23 Ausbildungsabschnitt 5 61 22 60 21 59 20 58 57 56 55 5 Feuerwehrtechnisches Wachpraktikum II 19 18 17 16 Zusammenfassung zu einem hinsichtlich seines zeitlichen Umfangs der feuerwehrtechnischen Grundausbildung (Ausbildungsabschnitt 1) in etwa entsprechenden Ausbildungsabschnitt Zwischenbeurteilung Ausbildungsabschnitt 5 54 15 Ausbildungsabschnitte 4 und 5: Nach standortspezifischen Möglichkeiten möglichst in 53 14 Fahrerlaubnisprüfung C Einsatz ausschließlich im Angriffstrupp/Löschzug zwei verschiedenen Wachen/Wachbereitschaften 52 13 Flexibel einplanbar zwischen den (Nicht im Rettungsdienst!) 51 12 Ausbildungsabschnitten 2 und 6 Beurteilung Ausbil- (zeitliche Lage innerhalb der Aus- Bei bereits vor Vorbereitungsdienst abgeschlossener oder 50 11 dungsabschnitt 4 bildungsabschnitte 4 und 5 variabel) (inkl. paralleler Führerscheinausbildung Fahrerlaubnisklasse C) ausbildungsbegleitender Führerscheinausbildung entspre- 49 10 chende Verlängerung des Einsatzes im Angriffstrupp/Löschzug 48 9 47 8 4 Von Regelungen der FeV abweichende Beschränkung 46 Feuerwehrtechnisches 7 Zwischenbeurteilung der Wiederholungsmöglichkeiten beim Führerscheinerwerb 45 Wachpraktikum I 6 Ausbildungsabschnitt 4 44 5 43 4 42 3 41 2 40 1 39 270 Unterabschnitt 3.1: 6 Optional weitere Leistungsnachweise (LN) Öffnungsklausel: 38 225 Unterabschnitte 3.1 und 3.2: Aufbauausbildung Motorkettensägenführung (18 UE) 5 gem. individuellem Ausbildungsplan 3 Abhängig vom jeweiligen standortspezifischen Ausbildungsbedarf ist Flexibel einplanbar zwischen den 37 180 Aufbauausbildung Motorkettensägen- 4 Unterabschnitt 3.2: zu Gunsten bzw. zu Lasten des Ausbildungsabschnittes 4 eine Verkürzung Ausbildungsabschnitten 2 und 6 oder 36 135 führung und standortspezifische Zu- Bspw. Flugzeug-/Hochhaus-/Schiff-/UBahn-/Waldbrandausbildung, Realbrandausbildung II in 3 Leistungsnachweis Aufbauausbildung bis zum vollständigen Wegfall von Zusatzausbildungen bzw. eine ausbildungsbegleitend 35 90 satzausbildung nach örtlichem Bedarf Brandhaus/Rauchdurchzündungsanlage, Vertiefungsausbildung AGT/Maschinist/in für 2 Motorkettensägenführung (LN 9) Hilfeleistungs- und Löschfahrzeuge, Werkfeuerwehrspezifische Ausbildungsinhalte Verlängerung auf max. 8 Wochen möglich 34 45 1 33 Unterabschnitt 2.4: Abschlusslehrgang/Prüfung 1 Rettungssanitäterprüfung Unterabschnitte 2.2 bis 2.4 sind zwingend nach 32 4 Unterabschnitt 2.3: Unterabschnitt 2.1 und vor Ausbil- 31 3 Praktische Ausbildung dungsabschnitt 3 einzuplanen, Unterbrechung(en) 30 2 in einer Rettungswache durch Erholungsurlaub 29 Unterabschnitte 2.1-2.4: 1 Bei bereits vor Vorbereitungsdienst abgeschlossener Rettungs- 2 28 4 Rettungssanitäter- sanitäterausbildung alternativ Einsatz i. R. e. zusätzlichen, nicht Bei Vergabe an externe Rettungsdienstschule 27 Unterabschnitt 2.2: 3 lehrgang gem. beurteilten rettungsdienstlichen oder feuerwehrtechnischen Flexibilisierung möglich, um Anpassung an deren 26 Klinisch-praktische Ausbildung 2 RettSanAPO NRW Wachpraktikums möglich Lehrgangsplanung sicherstellen zu können 25 1 24 4 23 Unterabschnitt 2.1: 3 22 Theoretische Ausbildung 2 21 1 20 495 11 Leistungsnachweis ABC I (LN 8) Beurteilung Unterabschnitt 1.3: 19 450 10 Ausbildungsabschnitt 1 Feuerwehrtechnische Inhalte der Unterabschnitte 1.1 und 1.3 auf Grundlage des bisherigen Stoff- 18 405 9 Endabnahme Grundausbildung (LN 7) Deutsches Sportabzeichen und Vertiefungsausbildung verteilungsplans (Anlage 1 der aktuellen VAPmD-Feu NRW) ausgerichtet an den Inhalten der 17 360 8 FwDV 2 i. d. F. d. Erl. d. IM NRW 74-27.19.01 v. 21.12.2005 und ggfs. Deutsches Rettungsschwimmabzeichen 16 315 7 standortspezifischen Ergänzungen: Leistungsnachweis Grundlagenausbil- (jeweils in Bronze) (inkl. Lehrgang Gerätewartung, Grundlagenausbildung Unterabschnitt 1.1: Truppmannausbildung FF gem. FwDV 2 15 270 6 dung Motorkettensägenführung (LN 6) Motorkettensägenführung (18 UE) und Realbrandausbildung I Unterabschnitt 1.3: Truppführerausbildung FF gem. FwDV 2 Unterabschnitte 1.1 bis 1.4 und 2.1 sind zwingend 14 225 5 Leistungsnachweis Maschinist/in für in einer Wärmegewöhnungs-/Brandsimulationsanlage) zu Ausbildungsbeginn einzuplanen und wegen der 13 180 4 Hilfeleistungs- und Löschfahrzeuge (LN 5) erforderlichen Synchronisierung mit Anlage 1 12 135 Unterabschnitte 1.1-1.4: 3 Zeitansatz auf Grundlage der im Winterhalbjahr ( 01 28./29.02. .10.- ) Leistungsnachweis Gerätewartung (LN 4) 1 (inkl. Unterabschnitt 1.4: VAPgD-Feu NRW nach spätestens 6 Monaten 11 90 Aufbauausbildung ABC I) 2 tatsächlich kalendarisch verfügbaren Ausbildungszeit, im Sommerhalbjahr (01.04.- Feuerwehrtechnischer abzuschließen 10 45 1 9 135 Grundausbildungslehrgang Unterabschnitt 1.2: 3 31.08. ) ist dementsprechend Vorziehen von Ausbildungsinhalten des Leistungsnachweis AGT (LN 3) Zwischenbeurteilung Ausbildungsab-schnitts 3 möglich 8 90 Aufbauausbildung AGT und Maschinist/in 2 Leistungsnachweis Sprechfunk (LN 2) Ausbildungsabschnitt 1 7 45 für Hilfeleistungs- und Löschfahrzeuge 1 Berücksichtigung von Organisationszeiten im Umfang von insg. 45 UE (insbes. für 6 270 6 Ernennung/Vereidigung, Erst-/Resteinkleidung, Fahrerabnahme, (Nach-)Impfungen) Zwischenabnahme Grundausbildung (LN 1) 5 225 5 Unterabschnitt 1.1: Planung mit 9 UE je Ausbildungstag 4 180 4 Feuerwehrtechnische 3 135 3 Grundlagenausbildung Sportausbildung in den Ausbildungsunterabschnitten 1.1 und 1.3 2 90 2 1 45 1 Erläuterungen: Feuerwehrtechnische Ausbildungsabschnitte Mit Leistungsergebnissen Jeweils schriftlicher, praktischer und mündli-cher Neugefasste Beurteilungen (Noten/Punktwerte) Teil (Integration in prakt. Teil möglich!) (Mit Noten/Punktwerten sowohl im Lei- Rettungsdienstliche Ausbildungsabschnitte stungs- als auch im Verhaltensbereich!) Ohne Leistungsergebnisse Summe des Erholungsurlaubsanspruchs als Platzhalter (Keine Noten/Punktwerte, stattdessen: "bestanden"/"nicht bestanden") Ausbildungsfortsetzung nur Keine Auswirkungen auf bei mindestens "ausreichen- Summe der Wochenfeiertage als Platzhalter Ausbildungsfortsetzung Bei Nicht-Bestehen Ausbildungsfortsetzung dem" Gesamtergebnis mög- (reine Zwischen-Bestands- nur bei erfolgreicher zeitnaher Nachprüfung lich, ansonsten -verlänge- aufnahme!) innerhalb desselben Ausbildungsmoduls (nur rung erforderlich!

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.