Nordrhein-Westfalen

Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zur Ausbildung zur Brandmeisterin oder zum Brandmeister

Ausfertigungsdatum:
01.01.2006
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zur Ausbildung zur Brandmeisterin oder zum Brandmeister

848 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 40 vom 25. November 2005 Anlage 1 zu § 6 Abs. 3 Ausbildung- und Ausbildungs- Stoffplan und Stoffplanfür fürdie dietheoretische und praktische theoretische und praktischehandwerkliche handwerkliche Kompaktausbildung Kompaktausbildung Ausbildungs- Ausbildungsinhalte Stundenanteile (Zeitstd.) abschnitt / -feld Theorie Praxis Gesamt 1 Ausbildungsbetrieb Feuerwehr: 10 10 20 Einführungs- - Aufgaben und Aufbau von Feuerwehr- und lehrgang Rettungsdienstorganisationen - Organisation und Ablauf der “Gesamt- ausbildung” für den mittleren feuerwehrtech- nischen Dienst - Betriebliche und überbetriebliche Ausbildung - Besichtigung von Feuerwehr- und (ggf. überbetrieblichen) Ausbildungseinrichtungen Öffentliches Dienstrecht: 15 0 15 - Bedeutung und wesentliche Inhalte des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses - Gegenseitige Rechte und Pflichten - Wesentliche beamtenrechtliche Bestimmungen - Personalvertretungsrecht Berufsfeldübergreifender Sicherheits- und 15 20 35 Gesundheitsschutz bei der Arbeit: - Berufsfeldübergreifende Sicherheits- und Gesundheitsgefahren - Berufsfeldübergreifende Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften - Verhaltenweisen und Maßnahmen bei Unfällen und Bränden - Vorbeugender Brandschutz - Lehrgang „Erste Hilfe“ Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 40 vom 25. November 2005 849 Umweltschutz: 5 5 10 - Betriebsbedingte Umweltbelastungen bei Feuerwehren - Feuerwehrspezifische Umweltschutz- regelungen - Wirtschaftliche und umweltschonende Energie- und Materialverwendung - Abfallvermeidung und -entsorgung Summe Ausbildungsabschnitt 1 – 45 35 80 Einführungslehrgang 2 Grundlage: Elektro Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin - Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik - in der jeweils aktuellen Fassung Berufsfeldspezifische Grundlagen: 134 58 192 - Berufsfeldtypische Werkzeuge - Planen und Organisieren der Arbeit - Einrichten des Arbeitsplatzes - Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen - Elektrizität - Ohmsches Gesetz - Elektrische Leistung - Elektrische Arbeit - Stromarten - Grundschaltungen - Berufsfeldspezifische Arbeitssicherheit und Unfallverhütung - Sicherheitseinrichtungen an Hausinstallationsanlagen 850 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 40 vom 25. November 2005 Berufsfeldspezifische Übungen: 28 100 128 - Messtechnik - Projekt Haus: Hausinstallation (Übertragungs- und Verteilernetz, Hausinstallation, Brandschutz) - Fehlersuche, Störungsbeseitigung - Motorschaltungen - Lichtlabor Betriebspraktikum Elektro 0 240 240 Summe Ausbildungsabschnitt 2 - Elektro 162 398 560 3 Grundlage: Gas/Heizung/ Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Hei- Lüftung/ Sanitär zungs- und Klimatechnik/zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in der jeweils aktuellen Fassung Berufsfeldspezifische Grundlagen: 120 0 120 - Berufsfeldtypische Werkzeuge - Planen und Organisieren der Arbeit - Einrichten des Arbeitsplatzes - Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen - Verbindungstechniken - Wärmelehre, Verbrennungslehre - Grundlagen der Mechanik - Berufsfeldspezifische Arbeitssicherheit und Unfallverhütung - Sicherheitseinrichtungen an Hausinstallationsanlagen - Sicherheitseinrichtungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 40 vom 25. November 2005 851 Berufsfeldspezifische Übungen: 0 200 200 - Absperren von Leitungen - Verschließen von undichten Leitungen - Abdichten von Leckagen - Verbindungstechniken - Umgang mit und Einsatz von berufstypischen Werkzeugen - Montieren und Demontieren von Anlagenteilen - Trennen von Leitungen - Befestigung von Anlagenteilen Betriebspraktikum Gas / Heizung / Lüftung / 0 240 240 Sanitär Summe Ausbildungsabschnitt 3 - 120 440 560 Gas/Heizung/Lüftung/Sanitär 4 Grundlage: Holz Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - Ausbaufacharbeiter/ Ausbaufacharbeiterin und Zimmerer/Zimmerin in der jeweils aktuellen Fassung Berufsfeldspezifische Grundlagen: 30 55 85 - Berufsfeldtypische Werkzeuge - Planen und Organisieren der Arbeit - Einrichten des Arbeitsplatzes - Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen - Berufsfeldspezifische Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Berufsfeldspezifische Übungen: 45 190 235 - Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen - Durchführen von Messungen - Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzbauteilen - Einbau von Dämmstoffen - Erhalten und Instandsetzen von Holzkonstruktionen Betriebspraktikum Holz 0 240 240 Summe Ausbildungsabschnitt 4 - Holz 75 485 560 852 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 40 vom 25. November 2005 5 Grundlage: Metall Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin - Fachrichtung Konstruktionstechnik in der jeweils aktuellen Fassung Berufsfeldspezifische Grundlagen: 32 36 68 - Berufsfeldtypische Werkzeuge - Planen und Organisieren der Arbeit - Einrichten des Arbeitsplatzes - Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen - Berufsfeldspezifische Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Berufsfeldspezifische Übungen: 90 162 252 - Prüfen und Messen - Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Bauteilen - Thermisches Bearbeiten von Bauteilen - Montieren und Demontieren - Herstellen von Bauteilen und Konstruktionen Betriebspraktikum Metall 0 240 240 Summe Ausbildungsabschnitt 5 - Metall 122 438 560 6 Schriftliche Prüfung 3 0 3 Prüfung Praktische Prüfung 0 4 4 Mündliche Prüfung 1,5 0 1,5 4,5 4 8,5 Summe Gesamtausbildung mit Prüfung 528,5 1.800 2.328,5 Summe Gesamtausbildung ohne Prüfung (Ausbildungs- 524 1.796 2.320 abschnitte 1-5)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.