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Verordnung über die Gebührensätze nach dem Hochschulbibliotheksgebührengesetz - Hochschulbibliotheksgebührenordnung (HBGO) -

Ausfertigungsdatum:
01.01.2003
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Gebührensätze nach dem Hochschulbibliotheksgebührengesetz - Hochschulbibliotheksgebührenordnung (HBGO) -

Stand der Bearbeitung: GV. NRW. 2002 Nr. 30/2002 S. 535 vom 22. November 2002 In-Kraft-Treten am 1. Januar 2003 Anlage Tarifstelle Gegenstand Gebühr 1. Erteilung von schriftlichen bibliographischen oder entsprechenden Auskünften sowie Anfertigung von Auszügen aus Büchern a) für jede aufgewandte Arbeitsstunde 45,00 Euro b) Mindestgebühr 15,00 Euro 2. Überschreitung der Leihfrist a) bis zu 10 Tagen für jedes Buch 2,00 Euro b) bis zu 20 Tagen für jedes Buch 5,00 Euro c) bis zu 30 Tagen für jedes Buch 10,00 Euro d) bis zu 40 Tagen für jedes Buch 20,00 Euro 3. Ausstellung einer Zweitschrift eines Benutzerausweises 10,00 Euro 4. Verwaltungsaufwand aus Anlass einer Ersatzleistung nach § 2 Abs.1 Nr. 4 des Hochschulbibliotheks- gebührengesetzes 25,00 Euro

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.