Verordnung über Zuständigkeiten bei Schwangerschaftsberatung und -abbruch
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2002
Eingangsformel
Staatliche Anerkennung von Beratungsstellen
Zuständige Behörde für die Anerkennung von Beratungsstellen nach §§ 8 und 9 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes - SchKG - vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398) in der jeweils geltenden Fassung ist die Bezirksregierung.
Untersagung der Indikationsfeststellung
Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sind zuständige Stellen, einer Ärztin und einem Arzt nach § 218b Abs. 2 StGB zu untersagen, Feststellungen nach § 218a Abs. 2 und 3 Satz 1 StGB zu den Voraussetzungen eines Schwangerschaftsabbruchs zu treffen.
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Artikel 3 Abs. 2 des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts wird den Kreisordnungsbehörden übertragen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft (Fn 4).
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
Fußnoten
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.