Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)
Lernzielkatalog
Die theoretische Ausbildung hat einen Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden mit je 45
Minuten.
Die Auszubildenden sollen
1. Lage, Bau und regelrechte Funktion von
Skelett und Skelettmuskulatur,
Brust- und Bauchorganen,
Harn- und Geschlechtsorganen,
Atmungsorganen einschließlich kindlichem Kehlkopf
Atemregulation,
Herz einschließlich Steuerung der Herzarbeit,
Blutkreislauf und Gefäße,
Blut einschließlich Blutgruppen (A B O-System
und Rhesusfaktoren),
Haut,
Nervensystem und Sinnesorgane,
sowie
2. die Bedeutung des Flüssigkeits-, Wärme- und Säure-/Basenhaushaltes
beschreiben können.
I.
Störungen der Vitalfunktionen
Die Auszubildenden sollen
- Ursachen für Störungen der Bewußtseinslagen aufzählen und aufgrund der
Erkennungsmerkmale auf Störungen der Bewußtseinslage schließen,
- Ursachen für zentrale, periphere und mechanische Störungen der Atmung aufzählen und
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Störungen der Atmung (zentrale, periphere und
mechanische) schließen,
- Ursachen für Störungen von Herz und Kreislauf aufzählen und aufgrund der
Erkennungsmerkmale auf Störungen von Herz und Kreislauf (Schock verschiedener Ursachen,
Herzinfarkt, Angina pectoris, Herzinsuffizienz, Lungenödem, Rhythmusstörungen, Herz-
Kreislauf-Stillstand) schließen
und entsprechende Maßnahmen* durchführen können.
II.
Chirurgische Erkrankungen
Die Auszubildenden sollen aufgrund der Erkennungsmerkmale
- verschiedende Wundarten unterscheiden können sowie
- auf Blutungen nach außen und nach innen,
- auf arteriellen/venösen Gefäßverschluß an den Gliedmaßen,
- auf Harnverhaltung,
- auf Verletzungen des Bauches und der Bauchorgane,
- auf Fraktur, Luxation oder Distorsion,
- auf Schädel-/Hirnverletzungen und -erkrankungen (z.B. Apoplexie) sowie Verletzungen der
Wirbelsäule und des Rückenmarks,
- auf akutes Abdomen,
schließen und entsprechende Maßnahmen* durchführen können. Sie sollen
anhand von Situationsbeschreibungen Mehrfachverletzungen feststellen und entsprechende
Maßnahmen* durchführen können.
III.
Innere Medizin - Pädiatrie
Die Auszubildenden sollen
- Ursachen für allergische Reaktionen aufzählen können und aufgrund der Erkennungsmerkmale
auf allergische Reaktionen schließen,
- die im Notfalleinsatz in Frage kommenden Arzneimittel einschließlich Infusionslösungen
aufzählen und für jedes namentlich vermittelte Medikament Indikation, Wirkung, wesentliche
Nebenwirkungen und Kontraindikationen angeben,
- Arzneimittel nach Weisung des Arztes verabreichen,
- die Erkennungsmerkmale für eine Infektionskrankheit aufzählen,
- aufgrund der Erkennungsmerkmale
- auf Hitzeerschöpfung, Hitzschlag, Sonnenstich, Verbrennungen/ Verbrühungen, Schädigungen
durch Strom und Blitz und Unterkühlung schließen,
- auf eine Vergiftung schließen,
- auf Krämpfe bei Säuglingen und Kleinkindern
- auf Exsikkose
schließen und entsprechende Maßnahmen* durchführen können.
IV.
Erkrankung der Augen
Die Auszubildenden sollen aufgrund der Erkennungsmerkmale auf akute Erkrankungen oder
Verletzungen des Auges schließen und entsprechende Maßnahmen* durchführen können.
V.
Geburtshilfe
Die Auszubildenden sollen
- den Ablauf einer regelrechten Geburt beschreiben sowie
- aufgrund der Erkennungsmerkmale
- auf eine plötzlich eintretende Geburt,
- auf Schwangerschaftskomplikationen und
- auf Geburtskomplikationen
schließen und entsprechende Maßnahmen*durchführen können. Ferner sollen sie
Maßnahmen zum Transport von Früh-/Neugeborenen durchführen können.
VI.
Psychiatrie
Die Auszubildenden sollen aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Rauschzustände,
Krampfanfälle, Nerven- und Gemütskrankheiten schließen und entsprechende Maßnahmen*
auch des Selbstschutzes durchführen können.
VII.
Einführungen in die Krankenhausausbildung
Die Auszubildenden sollen ihre Tätigkeiten während der Krankenhausausbildung beschreiben
können unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens in der Klinik, speziell im OP- und
Intensivbereich einschließlich der persönlichen Hygiene.
VIII.
Rettungsdienst-Organisation, technische und rechtliche Fragen
Die Auszubildenden sollen
- Krankenkraftwagen nach ihrem Verwendungszweck als KTW und RTW (Fahrzeugnorm EN
1789) unterscheiden und die Mindestausstattung des Krankenraumes von Krankenkraftwagen
nach DIN 75 080 nach der jeweils gültigen Norm und die fakultative Zusatzausstattung
aufzählen, die Ausstattung des Krankenraumes in Krankenkraftwagen benutzen bzw. anwenden
sowie die Maßnahmen nach Gebrauch von Instrumenten und Material durchführen,
- die vom Rettungsdienst benutzbaren Meldeweg (Fernsprechnetze, Sprechfunknetze) kennen
und Fernmeldemittel (drahtlos) benutzen und im Zusammenhang hiermit die Funktechnik grob
erklären, Meldungen abfassen, die Funkdiziplin einhalten und entsprechende Vorschriften (z.B.
PDV/DV 810) können.
- die für den Rettungsdienst zugrunde liegenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
aufzählen und den Inhalt der beschriebenen Bestimmungen an Hand des Textes erläutern
können.
- Sie sollen Personen/Institutionen für eine Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst aufzählen ,
Rettungs- und Notarztsysteme anhand von Beispielen beschreiben, die Zusammenarbeit mit
Dritten anhand von Fallbeispielen darstellen, auf Grund des Inhaltes einer Meldung auf einen
Notfalleinsatz schließen und den chronologischen Ablauf eines Notfalleinsatzes beschreiben
können,
- besondere Gefahrenstellen in einem rettungsdienstlichen Einsatzbereich aufzählen, auf Grund
der Erkennungsmerkmale auf Gefährdung schließen und Selbstschutz bei Gefährdung sowie
Maßnahmen zur Rettung durchführen können.
*) Grundsätzliche Anmerkungen zum Lernzielbereich "Maßnahmen":
1. Die von den Ausbildungsteilnehmern zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten
richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen.
2. Entsprechende Maßnahmen durchführen heißt auch Veränderungen der Erkennungsmerkmale festzustellen und in
Anpassung an den so ermittelten Zustand zu handeln.