RW · Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2002
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Anlage 1 zu Tarifstelle 2.1.2 Tabelle der Rohbauwerte je m³ umbauten Raumes (Brutto-Rauminhalt) ___________________________________________________________________________ Gebäudeart Rohbauwert in Euro/m³ 1. Wohngebäude 138,00 2. Wochenendhäuser 113,00 3. Büro- und Verwaltungsgebäude 162,00 4. Schulen 161,00 5. Kindergärten 146,00 6. Hotels, Pensionen, Heime bis zu 60 Betten, Gaststätten 160,00 7. Hotels, Heime, Sanatorien mit mehr als 60 Betten 164,00 8. Krankenhäuser 181,00 9. Versammlungsstätten wie Fest-, Mehrzweckhallen, Lichtspieltheater 151,00 (soweit nicht unter Nrn. 7 und 12) 10. Kirchen 160,00 11. Leichenhallen, Friedhofskapellen 142,00 12. Turn- und Sporthallen, einfache Mehrzweckhallen (soweit nicht unter 96,00 Nr. 9) 13. Hallenbäder 160,00 14. Sonstige nicht unter Nrn. 1 bis 13 aufgeführten eingeschossige 133,00 Gebäude (z. B. Umkleidegebäude von Sporthallen und Schwimmbädern, Vereinsheime) 15. ein- und mehrgeschossige Läden (Verkaufsstätten) bis 2 000 m² 136,00 Verkaufsfläche (soweit nicht unter Nr. 22) 16. eingeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m² Verkaufsfläche, 122,00 Einkaufszentren (soweit nicht unter Nr. 22) 17. mehrgeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m² Verkaufsfläche 150,00 18. Kleingaragen 96,00 19. eingeschossige Mittel- und Großgaragen 120,00 20. mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 141,00 21. Tiefgaragen 158,00 22. Hallenbauten wie Fabrik-, Werkstatt- und Lagerhallen, einfache Sport- und Tennishallen ohne oder mit geringen Einbauten a) bis 3 000 m³ umbauter Raum Bauart leicht 1) 47,00 Bauart mittel 2) 54,00 Bauart schwer 3) 70,00 b) der 3 000 m³ übersteigende umbaute Raum bis 7 500 m³ Bauart leicht 1) 38,00 Bauart mittel 2) 46,00 Bauart schwer 3) 51,00 c) der 7 500 m³ übersteigende umbaute Raum bis 50 000 m³ Bauart leicht 1) 33,00 Bauart mittel 2) 41,00 Bauart schwer 3) 45,00 d) der 50 000 m³ übersteigende umbaute Raum Bauart leicht 1) 30,00 Bauart mittel 2) 37,00 Bauart schwer 3) 40,00 23. mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude ohne 114,00 Einbauten 24. mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit Einbauten 130,00 25. sonstige eingeschossige kleine gewerbliche Bauten 79,00 (soweit nicht unter Nr. 22) 26. eingeschossige Stallgebäude (soweit nicht unter Nr. 22) 69,00 27. mehrgeschossige Stallgebäude 80,00 28. sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Scheunen 53,00 (soweit nicht unter Nr. 22) 29. Schuppen, offene Feldscheunen, Kaltställe und ähnliche Gebäude 43,00 30. erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser) a) bis 1 500 m³ umbauter Raum 37,00 b) der 1 500 m³ übersteigende umbaute Raum 21,00 ___________________________________________________________________________ Zuschläge: bei Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen 5 Prozent bei Hochhäusern 10 Prozent bei Gebäuden mit befahrbaren Decken (außer bei den Nrn. 19 bis 21) 10 Prozent bei Hallenbauten mit Kränen für den von Kranbahnen erfassten 48,00 Euro/m2 Hallenbereich Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln; dies gilt auch für Außenbekleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss. Abschläge: bei mehrgeschossigen Verkaufsstätten (Nr. 17) in einfacher Ausführung (Bauart leicht 1) oder mittel 2)), deren Nutzfläche überwiegend nur Ausstellungszwecken dient 40 Prozent bei mehrgeschossigen Fabrik- Werkstatt und Lagergebäuden mit und ohne Einbauten (Nrn. 23 und 24) in einfacher Ausführung (Bauart leicht 1) oder 30 Prozent mittel 2)) _________________________________________________________________________________________________________________ 1) Zum Beispiel Stahlhallen mit Blecheindeckung und Wandverkleidung in Blech oder 11,5 cm starke Ausmauerung der Wände oder Gasbetonwände (leichte Wandverkleidung). 2) Zum Beispiel Stahlhallen mit schwerer Dacheindeckung (Gasbetonplatten) und leichter Wandverkleidung, Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit leichter Dacheindeckung und unterschiedlichen Wandausführungen. 3) Zum Beispiel Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit schwerer Dacheindeckung und schweren Wandausführungen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.