Anlage 1 zu Tarifstelle 2.1.2
Tabelle der Rohbauwerte je m³ umbauten Raumes
(Brutto-Rauminhalt)
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Gebäudeart Rohbauwert
in Euro/m³
1. Wohngebäude 138,00
2. Wochenendhäuser 113,00
3. Büro- und Verwaltungsgebäude 162,00
4. Schulen 161,00
5. Kindergärten 146,00
6. Hotels, Pensionen, Heime bis zu 60 Betten, Gaststätten 160,00
7. Hotels, Heime, Sanatorien mit mehr als 60 Betten 164,00
8. Krankenhäuser 181,00
9. Versammlungsstätten wie Fest-, Mehrzweckhallen, Lichtspieltheater 151,00
(soweit nicht unter Nrn. 7 und 12)
10. Kirchen 160,00
11. Leichenhallen, Friedhofskapellen 142,00
12. Turn- und Sporthallen, einfache Mehrzweckhallen (soweit nicht unter 96,00
Nr. 9)
13. Hallenbäder 160,00
14. Sonstige nicht unter Nrn. 1 bis 13 aufgeführten eingeschossige 133,00
Gebäude (z. B. Umkleidegebäude von Sporthallen und
Schwimmbädern, Vereinsheime)
15. ein- und mehrgeschossige Läden (Verkaufsstätten) bis 2 000 m² 136,00
Verkaufsfläche (soweit nicht unter Nr. 22)
16. eingeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m² Verkaufsfläche, 122,00
Einkaufszentren (soweit nicht unter Nr. 22)
17. mehrgeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m² Verkaufsfläche 150,00
18. Kleingaragen 96,00
19. eingeschossige Mittel- und Großgaragen 120,00
20. mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 141,00
21. Tiefgaragen 158,00
22. Hallenbauten wie Fabrik-, Werkstatt- und Lagerhallen, einfache Sport-
und Tennishallen ohne oder mit geringen Einbauten
a) bis 3 000 m³ umbauter Raum
Bauart leicht 1) 47,00
Bauart mittel 2) 54,00
Bauart schwer 3) 70,00
b) der 3 000 m³ übersteigende umbaute Raum bis 7 500 m³
Bauart leicht 1) 38,00
Bauart mittel 2) 46,00
Bauart schwer 3) 51,00
c) der 7 500 m³ übersteigende umbaute Raum bis 50 000 m³
Bauart leicht 1) 33,00
Bauart mittel 2) 41,00
Bauart schwer 3) 45,00
d) der 50 000 m³ übersteigende umbaute Raum
Bauart leicht 1) 30,00
Bauart mittel 2) 37,00
Bauart schwer 3) 40,00
23. mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude ohne 114,00
Einbauten
24. mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit Einbauten 130,00
25. sonstige eingeschossige kleine gewerbliche Bauten 79,00
(soweit nicht unter Nr. 22)
26. eingeschossige Stallgebäude (soweit nicht unter Nr. 22) 69,00
27. mehrgeschossige Stallgebäude 80,00
28. sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Scheunen 53,00
(soweit nicht unter Nr. 22)
29. Schuppen, offene Feldscheunen, Kaltställe und ähnliche Gebäude 43,00
30. erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser)
a) bis 1 500 m³ umbauter Raum 37,00
b) der 1 500 m³ übersteigende umbaute Raum 21,00
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Zuschläge:
bei Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen 5 Prozent
bei Hochhäusern 10 Prozent
bei Gebäuden mit befahrbaren Decken (außer bei den Nrn. 19 bis 21) 10 Prozent
bei Hallenbauten mit Kränen für den von Kranbahnen erfassten 48,00 Euro/m2
Hallenbereich
Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder
Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln; dies gilt
auch für Außenbekleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss.
Abschläge:
bei mehrgeschossigen Verkaufsstätten (Nr. 17) in einfacher Ausführung
(Bauart leicht 1) oder mittel 2)), deren Nutzfläche überwiegend nur
Ausstellungszwecken dient 40 Prozent
bei mehrgeschossigen Fabrik- Werkstatt und Lagergebäuden mit und ohne
Einbauten (Nrn. 23 und 24) in einfacher Ausführung (Bauart leicht 1) oder 30 Prozent
mittel 2))
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1)
Zum Beispiel Stahlhallen mit Blecheindeckung und Wandverkleidung in Blech oder 11,5
cm starke Ausmauerung der Wände
oder Gasbetonwände (leichte Wandverkleidung).
2)
Zum Beispiel Stahlhallen mit schwerer Dacheindeckung (Gasbetonplatten) und leichter
Wandverkleidung, Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit leichter Dacheindeckung und
unterschiedlichen Wandausführungen.
3)
Zum Beispiel Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit schwerer Dacheindeckung und
schweren Wandausführungen.